Inhalt

2017

Gesetz über eGovernment und Informatik; Teilrevision 2019 (eGovG Rev 19)

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat bei der Beantwortung des Postulats von Kantonsrat Markus Brönnimann angekündigt, die Regelungen betreffend Informatikstrategiekommission (ISK) und Verwaltungsrat der AR Informatik AG (VR ARI) zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzuschlagen. Aufgrund der Ergebnisse schickt er eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung.


EG zum ZGB, Teilrevision (Kindes- und Erwachsenenschutzrecht)

Am 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Dieses umfasst Bestimmungen sowohl auf Bundes- als auch kantonaler Ebene. Der Regierungsrat hat diese Bestimmungen im EG zum ZGB nun überarbeitet und schickt eine Teilrevision des EG zum ZGB, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, in die Vernehmlassung.

Er schlägt vor, dass Vorsorgeaufträge bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde hinterlegt werden können und setzt damit die erheblich erklärte Motion von Kantonsrat Walter Grob, Teufen, um. Weiter sollen im Sinne des Ethikrats für fürsorgerische Unterbringungen keine Verfahrenskosten mehr erhoben werden. Weitere Änderungen ergeben sich aufgrund von Praxiserfahrungen und Revisionen des Bundesrechts.


Gesundheitsgesetz, Teilrevision (ambulante Notfallversorgung)

Der Regierungsrat schickt eine Teilrevision des Gesundheitsgesetzes im Bereich der ambulanten Notfallversorgung in die Vernehmlassung. Aufgrund eines neuen Urteils des Bundegerichts soll u.a. eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit die Berufsverbände Ersatzabgaben erheben können. Diese werden fällig, wenn kein Notfalldienst geleistet wird. Zudem ist eine Bestimmung vorgesehen, die es der öffentlichen Hand ermöglichen soll, sich an den Kosten des Notfalldienstes finanziell beteiligen zu können.


Übertragung der Aufsicht über die klassischen Stiftungen an die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden prüft, die Aufsicht über die klassischen Stiftungen an die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht zu übertragen.

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden verzichtet darauf, die Aufsicht über die klassischen Stiftungen an die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht zu übertragen. Die Vernehmlassung zeigte, dass die breite Akzeptanz für eine solche Lösung fehlt. Hier können Sie den Auswertungsbericht bzw. eine Übersicht über die eingegangenen Vernehmlassungsantworten abrufen:


Steuergesetz, Teilrevision 2019

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden schickt eine Teilrevision des Steuergesetzes in die Vernehmlassung. Die Vorlage beinhaltet u.a. eine Erhöhung der Kinderabzüge. Zudem sind zahlreiche Anpassungen des Steuergesetzes an die Vorgaben des Bundesrechts zu machen.


Kantonsratsgesetz und Geschäftsordnung des Kantonsrates

Am 1. Juni 2015 trat eine umfangreiche Teilrevision der Kantonsverfassung in Kraft – die sogenannte Reform der Staatsleitung. Darin wird der Gesetzgeber beauftragt, die Grundzüge der Organisation und des Geschäftsverkehrs des Kantonsrates zu regeln. Sie bildet damit die Grundlage für ein neu zu schaffendes Kantonsratsgesetz. Dies ist gleichbedeutend mit einer Totalrevision des kantonalen Parlamentsrechts.

Das Büro des Kantonsrates hat eine Expertenkommission eingesetzt, um einen Vernehmlassungsentwurf für ein Kantonsratsgesetz samt zugehöriger Geschäftsordnung auszuarbeiten.


Gemeindegesetz, Teilrevision (Wählbarkeit)

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden schickt eine Teilrevision des Gemeindegesetzes in die Vernehmlassung. Die Vorlage beinhaltet eine Lockerung der Wohnsitzpflicht für die Wahl in Gemeindebehörden und eine Änderung des Modus für die Wahl in das Gemeindepräsidium bzw. Präsidium der Geschäftsprüfungskommission.


Teilrevision Baugesetz

Der Regierungsrat schickt die Teilrevision des Baugesetzes in die Vernehmlassung. Die Revision konzentriert sich auf die Umsetzung der ersten Etappe der Teilrevision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes mit den Themen «Siedlungsgebiet und Bauzonen», «Mehrwertausgleich», «Innenentwicklung» sowie «Solaranlagen».


Kantonaler Richtplan, Nachführung 2015

Der Ausserrhoder Regierungsrat hat die Nachführung 2015 des Richtplans zur zweiten Anhörung bei den Gemeinden verabschiedet. Die Gemeinden als Hauptakteure für die Umsetzung der kantonalen Raumplanung haben nochmals die Möglichkeit, zur mit der Baugesetzrevision abgestimmten Richtplannachführung Stellung zu nehmen.


Teilrevision Gesetz über die Pensionskasse AR

Der Regierungsrat hat die Änderung des Pensionskassengesetzes zur Vernehmlassung verabschiedet.Die Pensionskasse Appenzell Ausserrhoden (PKAR) soll gesund bleiben. Geringere Erträge an den Finanzmärkten sowie die steigende Lebenserwartung machen Massnahmen und eine Gesetzesänderung notwendig.


Energiekonzept 2017-2025

Der Ausserrhoder Regierungsrat hat das kantonale Energiekonzept 2017-2025 zur Vernehmlassung verabschiedet. Das Energiekonzept bildet den Rahmen für die energiepolitische Arbeit in den nächsten acht Jahren. Ziel ist, den Energie- und Stromverbrauch deutlich zu senken und die Stromproduktion aus eigenen erneuerbaren Energiequellen auszubauen.

Zusätzliche Informationen

Kantonskanzlei

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11
Bürozeiten
07.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr