Haben Sie Probleme mit der Darstellung dieser E-Mail, verwenden Sie bitte folgenden Link.

Newsletter Amt für Umwelt 3 - 2021, September 2021 (Volltext)

Geschätzte Leserin, geschätzter Leser

Mit der Änderung der Luftreinhalte-Verordnung vom 1. Juni 2018 wurde die Emissionsmesspflicht auch für Holzheizkessel, die als Zentralheizung dienen, eingeführt. Die Umsetzung der neuen Messpflicht kann durch die Gemeinden analog der Öl- und Gasfeuerungskontrolle organisiert werden. Für den Vollzug der neuen Messpflicht von Holzheizkesseln im Vollzugsbereich der Gemeinden fehlte eine Gebühr. Der Regierungsrat hat deshalb eine Teilrevision des Gebührentarifs beschlossen. Lesen Sie mehr zur Feuerungskontrolle und zu weiteren Themen aus den Bereichen Gewässerschutz und Energie.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.

1 Gebührentarif für die Feuerungskontrolle - Teilrevision

Für die Messung von kleinen Holzheizkessel wurde der Gebührentarif für die Feuerungskontrolle ergänzt. Damit können die amtlichen Feuerungskontrolleure mit der periodischen Messung der Holzheizkessel in der kommenden Heizsaison beginnen. Gleichzeitig wurden die Gebühren für die Öl- und Gasfeuerungen leicht angepasst. 

Mit der Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV; SR 814.318.142.1) vom 1. Juni 2018 wurde die Emissionsmesspflicht auch für Holzheizkessel, die als Zentralheizung dienen, eingeführt (Newsletter September 2020). Verlangt werden neu eine Abnahmemessung bei Neuanlagen (CO- und Staubmessung) sowie eine periodische Messung bei bestehenden Anlagen (CO-Messung). Die Umsetzung der neuen Regelung sollte bereits in der letzten Heizperiode beginnen. Dies musste leider aufgeschoben werden, da im bisherigen Gebührentarif vom 16. August 2005 eine Gebühr für die Messung von Holzheizkesseln fehlte. 

Die Gebühren für die Feuerungskontrolle in den Gemeinden sind im kantonalen Gebührentarif für die Feuerungskontrolle (bGS 814.01.1) geregelt. Deshalb hat der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 17. August 2021 eine Teilrevision des Gebührentarifs für die Feuerungskontrolle beschlossen. Diese umfasst folgende relevante Änderungen:

  • Einführung eines neuen Tarifs für die CO-Emissionsmessung bei zentralen Holzkesseln von 240 Franken zuzüglich der Grundgebühr für Öl-, Gas- und Holzfeuerungen von wie bisher 35 Franken.
  • Der Stundenansatz für die Arbeiten der Feuerungskontrolle wird nach 15 Jahren von 70 Franken auf 83 Franken moderat erhöht. 
  • Entsprechend werden auch die Gebühren für die Emissionsmessungen der Öl- und Gasfeuerungen angepasst.

Die Änderungen traten auf den 1. September 2021 in Kraft und sind für die kommende Heizperiode 2021/22 anwendbar. 

Für die einmalige Staubmessung für die Abnahme von neuen Holzheizkesseln < 70 KW ist das Amt für Umwelt – gemeinsam mit den Nachbarkantonen – auf der Suche nach einer Lösung, um die Zusatzkosten in einem akzeptablen Rahmen zu halten. Keine Änderungen erfährt die visuelle Kontrolle von Einzelraumfeuerungen wie Kachelöfen oder anderen Zimmeröfen sowie von Holzkochherden.

Links:
»» Gebührentarif für die Feuerungskontrolle, Stand 1. September 2021
»» Beschluss des Regierungsrates vom 17. August 2021 (Amtsblatt)
»» Messpflicht bei Holzheizkesseln

Kontakt: Peter Federer, Tel. +41 71 353 65 29, peter.federer@ar.ch

zurück zur Übersicht

2 Vorfluterbericht 2017-2020: Qualität der Ausserrhoder Gewässer leicht verbessert

Die Qualität der Fliessgewässer im Kanton entspricht bezüglich Belastung mit Nährstoffen dank guter Reinigungsleistung der verbliebenen Kläranlagen weitgehend den gesetzlichen Vorgaben. Mit den regelmässigen Erhebungen der chemischen Wassergüte und des äusseren Aspekts werden Entwicklungen der Gewässerbelastung langfristig überwacht und der Einfluss der Kläranlagen auf ihre Vorfluter untersucht. Aus den Beobachtungen können allfällige Massnahmen für den Gewässerschutz abgeleitet werden.

Der Vorfluterbericht zur Untersuchung der Wasserqualität in den kantonalen Gewässern wird alle vier Jahre vom Amt für Umwelt veröffentlicht. Dazu werden in monatlichen Stichproben die Temperatur, der pH-Wert und die Leitfähigkeit gemessen sowie die Wasserführung, der Geruch, der Schaum, der Algenbewuchs und die Trübung nach einem einheitlichen Schema, basierend auf dem Modul-Stufen-Konzept “Äusserer Aspekt" beurteilt. Im Labor werden folgende chemische und biochemische Parameter ausgewertet: chemischer und biochemischer Sauerstoffbedarf, Chlorid, Ammonium, Nitrit, Nitrat und Ortho-Phosphat.

Gute Wasserqualität in den Hauptgewässern

In den Hauptgewässern Urnäsch, Sitter und Goldach war die Wasserqualität bezüglich chemischer Belastung zumeist gut bis sehr gut. 

In Folge der allgemein guten Reinigungsleistung der Kläranlagen lagen die Konzentrationen von Ammonium und Nitrit mit wenigen Ausnahmen unter den gesetzlichen Grenzwerten bzw. Zielvorgaben. Die Werte für Ortho-Phosphat und Nitrit haben sich gegenüber älteren Messperioden an einigen Messstellen leicht verbessert, was auf eine verminderte anthropogene Belastung schliessen lässt. Die Verbesserung beim Ortho-Phosphat dürfte sowohl auf die Aufhebung von drei Kläranlagen als auch auf die verschärften Vorgaben zur Phosphatfällung auf zwei Kläranlagen zurückzuführen sein. Trotzdem sind noch Überschreitungen der Zielvorgaben für Ortho-Phosphat und Nitrit zu verzeichnen.

Grössere Belastung in Nebengewässern 

In den kleineren Nebengewässern war die Belastung hauptsächlich wegen der geringen Verdünnung der gereinigten Abwässer deutlich grösser. Besonders deutlich war dieser Einfluss am Mülibach in der Gemeinde Speicher (bis zur Aufhebung der ARA Mühleli im Oktober 2019), Stösselbach in Herisau (bis zu Aufhebung der ARA Saum im August 2018) sowie am Klösterlibach in Teufen (Vorfluter der ARA Mühltobel) festzustellen.

Weitere Verbesserung der Gewässerqualität durch Aufhebung von ARA erwartet

Während im Jahr 2015 noch ca. 16 öffentliche Kläranlagen betrieben wurden, werden es mittelfristig nur noch ca. 6 Anlagen sein (Newsletter Mai 2018). Durch die Aufhebung von Kläranlagen sind weitere Verbesserungen der Gewässerqualität zu erwarten, wie dies zum Beispiel schon bei der Aufhebung der ARA in Trogen und Speicher der Fall war. Noch im Jahr 2021 wird die ARA Schmitte in Hundwil aufgehoben und an die ARA Teufen angeschlossen. Diese wird dann per 2024/25 an die ARA St. Gallen–Au angeschlossen.  

Kontakt: Anja Taddei, Tel +41 71 353 65 69, anja.taddei@ar.ch

zurück zur Übersicht

3 Düngen zur richtigen Zeit

Während des aussergewöhnlich nassen Sommers mit unwetterartigen Regenfällen gingen beim Amt für Umwelt und den Gemeinden vermehrt Meldungen über Verstösse gegen die Düngevorschriften und Anfragen zum richtigen Düngezeitpunkt ein.

Niemals vor oder während Starkniederschlag düngen

Aufgrund der Gefahr einer Auswaschung resp. einer Abschwemmung von Nährstoffen sollte auf einen Austrag vor angekündigten oder während einem Starkregenereignis (Faustregel: 5 mm Niederschlag in 5 Minuten oder 17 mm Niederschlag in 60 Minuten) verzichtet werden. Insbesondere wenn sich die fragliche Fläche an einem steilen Hang, in der Nähe eines Gewässers resp. Regenabwasserschächten befindet oder wenn die Fläche drainiert ist. Denn hier ist die Gefahr einer Abschwemmung und Auswaschung in die Gewässer besonders hoch. Umso wichtiger ist bei unsicheren Wetterlagen, dass der obligatorische Puffersteifen von mindestens drei Metern zum Gewässer und die Düngerverbote in den Schutzzonen eingehalten werden. Bei wiederholten, starken Nährstoffeinträgen in das Gewässer verschwinden empfindliche Arten und die Vielfalt an Gewässerorganismen nimmt ab. Im schlimmsten Fall kann das unsachgemässe Düngen auch zu akuten Fischsterben führen.

Was wenn dennoch gedüngt wird?

Bringen Landwirte bei solchem Wetter dennoch Dünger aus und riskieren damit Abschwemmungen, soll das Gespräch mit dem Landwirt gesucht werden. Zudem ist die Kantonspolizei (Tel. +41 71 343 66 66) zu verständigen. Diese nimmt mit dem Umweltschadendienst des Amtes für Umwelt den Tatbestand auf und sichert Beweise. Bei einem nachweislichen Eintrag von Dünger ins Gewässer resp. bei einer konkreten Gewässergefährdung wird der Verstoss bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Dies hat in der Regel eine Busse und eine Kürzung der landwirtschaftlichen Direktzahlungen zur Folge.

Rechtliche Situation

Die Bedingungen für einen gesetzeskonformen Jaucheaustrag bei nasser Witterung finden sich im Gewässerschutzgesetz (GschG) und in der Chemikalienrisikoreduktionsverordnung (ChemRRV). Flüssige Hofdünger dürfen nur dann ausgebracht werden, wenn der Boden saug- und aufnahmefähig ist. Ist er wassergesättigt (d.h. beim Betreten des Bodens tritt Wasser aus und es bilden sich Lachen, der Boden ist leicht knetbar und fühlt sich breiig an), kann er keine Nährstoffe mehr aufnehmen und es kann beim Austrag zu einer Abschwemmung oder Auswaschung in ein Gewässer kommen. Der Düngeraustrag erfolgt in Eigenverantwortung des Bewirtschafters.
Bei durch Gülle verschmutzten Quellen im privaten Eigentum (ohne öffentlich-rechtlichen Schutz resp. ohne rechtskräftig ausgeschiedene Grundwasserschutzzone) müssen die Quellrechtsinhaber privatrechtlich gegen den Verursacher vorgehen. 

Links:
»» Merkblatt: Wann darf gedüngt werden?
»» Merkblatt: Private Quellen

Kontakt: Manuel Mettler, Tel. +41 71 353 65 31, manuel.mettler@ar.ch oder
Paul-Otto Lutz, Tel. +41 71 353 65 38, paul-otto.lutz@ar.ch

zurück zur Übersicht

4 Bekämpfung von Goldruten in Privatgärten - Ergebnisse der Kontrolle

Das Landwirtschaftsamt und das Amt für Umwelt bekämpfen seit bald zehn Jahren erfolgreich invasive, gebietsfremde Pflanzen, beispielsweise die Amerikanischen Goldruten. Innerhalb des Siedlungsgebietes liegt die Bekämpfungspflicht bei den Grundeigentümern. Seit 2016 werden solche Standorte erfasst und die Eigentümer werden zur Bekämpfung der Goldruten aufgefordert. Jeweils im Spätsommer kontrolliert das Amt für Umwelt den Umsetzungserfolg stichprobenweise. 

Bis heute wurden kantonsweit bereits über 500 Eigentümer von Privatgärten angeschrieben und zur Bekämpfung der Amerikanischen Goldruten aufgefordert. Es ist anzunehmen, dass noch viele weitere Standorte existieren, welche dem Kanton bisher nicht bekannt sind. Eine systematische, flächendeckende Erfassung wurde aus Gründen der Verhältnismässigkeit nie durchgeführt.

Die durch das Amt für Umwelt durchgeführten Kontrollen haben gezeigt, dass den Aufforderungen erfreulicherweise in den weitaus meisten Fällen nachgekommen wird. Über 80 % der Angeschriebenen sind bereits der ersten Aufforderung gefolgt. Nach der zweiten Aufforderung haben mit ganz wenigen Ausnahmen alle Eigentümer die Goldruten bekämpft. Nachkontrollen haben jedoch gezeigt, dass teilweise an Standorten, an welchen die Goldruten bekämpft wurden, wieder einzelne Pflanzen auftreten können. Mit diesen betroffenen Eigentümern wird das Gespräch gesucht und sie werden darauf aufmerksam gemacht, dass in den ersten Jahren nach der Bekämpfung eine regelmässige Nachkontrolle und das Entfernen von allfällig wieder auftretenden Einzelpflanzen nötig ist. 

Werden neue Standorte bekannt, werden die Grundeigentümer in gleicher Weise zur Bekämpfung aufgefordert. Für Meldungen von noch nicht erfassten Standorten ist das Amt für Umwelt daher sehr dankbar.

Bereits erfasste Standorte von Goldruten und weiteren Neophyten sind im Geoportal unter Neophytenstandorte Kt ersichtlich.

Kontakt: René Glogger, Tel. +41 71 353 65 68, rene.glogger@ar.ch

zurück zur Übersicht

5 «Sorglos» zur Photovoltaik-Anlage im Appenzellerland

An drei Informationsveranstaltungen präsentierten der Verein Energie AR/AI und die Energieagentur St. Gallen ihre Aktion Photovoltaik im «Sorglos-Paket» fürs Appenzellerland. Das Interesse war mit mehr als 230 Besucherinnen und Besuchern überwältigend.

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer im Appenzellerland können von einer betriebsbereiten, ans Netz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage (PV) fürs Einfamilienhaus zu einem attraktiven Fixpreis profitieren, ohne selbst verschiedene Systeme und Angebote vergleichen zu müssen: Dies dank der Aktion PV im «Sorglos-Paket» fürs Appenzellerland, welche der Verein Energie AR/AI und die Energieagentur St. Gallen an Veranstaltungen in Rehetobel, Appenzell und Herisau lancierten. Insgesamt gut 230 Interessierte informierten sich im Rahmen der Anlässe über das Angebot.

Ein Ansprechpartner von A bis Z

Nun haben Hauseigentümerschaften bis zum 17. Dezember 2021 die Möglichkeit, ihre PV-Anlage bei einer der neun regionalen Partnerfirmen der Aktion zu bestellen. Das gewählte Unternehmen installiert die Anlage fixfertig nach definierten Dienstleistungs- und Qualitätskriterien, so dass sie bis spätestens August 2022 am Netz ist und sauberen Sonnenstrom produziert. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer verhandeln von der ersten Beratungsminute bis zur ersten erzeugten Kilowattstunde mit nur einem Ansprechpartner. Die Wertschöpfung für die Anlageerrichtung bleibt in der Region.

Kostengünstig Qualitätsanlage

Das Basis-Paket der Aktion umfasst eine Aufdach-PV-Anlage mit einer Leistung von 5 Kilowatt Peak (kWp) und kostet 15'500 Franken. Die jährliche Stromproduktion liegt bei rund 5'000 kWh Strom, was in etwa dem Jahresverbrauch eines durchschnittlichen Familienhaushaltes entspricht. Für einen Aufpreis von 1'500 Franken pro weiterem kWp können Hauseigentümer Anlagen bis 10 kWp bestellen. Gut 15 Prozent der Anlagekosten erstattet der Bund als Einmalvergütung zurück.

Das grosse Interesse an den Informationsveranstaltungen belegt das Bedürfnis der Bevölkerung, erneuerbaren Strom lokal zu produzieren und könnte einen PV-Schub im Appenzellerland auslösen.

Weitere Informationen zur Aktion:
»» www.energie-ar-ai.ch > Angebot > Photovoltaik-Aktion Appenzellerland

Kontakt: Verein Energie AR/AI, Urnäscherstrasse 872, 9064 Hundwil
Tel. +41 71 353 09 49, info@energie-ar-ai.ch

zurück zur Übersicht

6 E-Mobilität: Steckerfahrzeuge erleben einen regelrechten Boom

Die Anzahl der Neuzulassungen von Personenwagen hat im Jahr 2020 infolge der Corona-Pandemie um rund einen Drittel gegenüber dem Vorjahr abgenommen. Erfreulicherweise hat der Anteil der neu zugelassenen Steckerfahrzeuge (reine Elektroautos und Plug-in-Hybride) im gleichen Zeitraum einen neuen Höhepunkt erreicht. Bei den reinen Elektroautos beträgt die Zunahme im Kanton Appenzell Ausserrhoden gegenüber 2019 nicht weniger als 32 % und bei den Plug-In-Hybriden sind es sogar 69 %.

Dieser Wandel ist nötig: Der Verkehr ist für mehr als ein Drittel des gesamten CO2-Ausstosses verantwortlich und knapp 40 % der in der Schweiz verbrauchten Endenergie gehen auf sein Konto.

Die Verschärfung der Emissionsvorschriften für Neuwagen hat einen direkten Einfluss auf den Marktanteil elektrischer Antriebe. Der positive Trend ist natürlich auch dem veränderten Modellangebot zuzuschreiben. Während im Jahr 2015 weltweit 47 Elektroautos angeboten wurden, waren es im Jahr 2020 mit 130 Modellen schon fast dreimal so viele. Die Anzahl der Hybridautos hat sich von 21 Modellen im Jahr 2015 sogar mehr als vervierfacht, auf 90 Modelle (Quelle: Statista).

In Appenzell Ausserrhoden ist der Anteil der zumindest teilweise mit einem elektrischen Antrieb ausgestatteten Fahrzeuge (d.h. inkl. Hybride) leicht höher ist als im schweizweiten Vergleich (29.5 % gegenüber 28 %), der Anteil an Steckerfahrzeugen liegt dagegen leicht unter dem nationalen Durchschnitt (13.7 % gegenüber 14.3 %). Das Ziel der Roadmap Elektromobilität Schweiz sind 15 % Steckerfahrzeuge bei den Neuzulassungen bis 2022. Dieses Ziel gilt bewusst nur für Steckerfahrzeuge, da Hybride, die ja nicht via Steckdose aufgeladen werden können, eine deutlich schlechtere Ökobilanz aufweisen.
Plug-in-Hybride weisen meist eine schlechtere Ökobilanz auf als reine Elektroautos, wobei das Lade- und Fahrverhalten eine grosse Rolle spielt. Beim Laden gilt sowohl bei reinen Elektroautos wie auch bei Plug-in-Hybriden, dass mit Elektrizität aus erneuerbaren Quellen geladen werden soll, da eine positive Umweltbilanz bei E-Autos direkt von der verwendeten Elektrizität abhängt. Eine ideale Option ist daher die Kombination eines reinen Elektroautos mit einer Photovoltaikanlage.

Wasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeuge sind technisch komplexer als reine Elektrofahrzeuge. Da durch die nötige Umwandlung von Elektrizität in Wasserstoff sehr grosse Verluste entstehen, kommt das wasserstoffbetriebene E-Auto nur auf einen Wirkungsgrad von 25 bis 35 %. Beim batteriebetriebenen E-Auto sind es zwischen 70 bis 80 %. Dort wo Reichweite, Batteriegewicht und Tankzeit eine massgebliche Rolle spielen, namentlich für Lastkraftwagen oder Busse, könnte Wasserstoff zukünftig durchaus eine entscheidende Rolle spielen.

So oder so: Den alternativen Antriebssystemen gehört die Zukunft. Besonders nachhaltig ist man allerdings im öffentlichen Verkehr, mit dem Velo oder zu Fuss unterwegs.

Link:
»» Bundesamt für Statistik > Neue Inverkehrsetzungen von Strassenfahrzeugen nach Fahrzeuggruppe und Fahrzeugart

Kontakt: Martina Eberhart, Tel. +41 71 353 65 37, martina.eberhart@ar.ch

zurück zur Übersicht

7 Clean Fleet: Mit klugem Flotten-Einkauf CO2 und Kosten sparen

Clean Fleet hilft Unternehmen, ihre Flottenfahrzeuge CO2-arm auszurichten. Clean-Fleet-Teilnehmer leisten einen effektiven Beitrag zum Klimaschutz und für die Klimaziele der Schweiz. Nutzen Sie das Online-Tool für die Berechnung der CO2-Werte ihres Fahrzeugpools.

Die in der Schweiz jährlich neu in Verkehr gesetzten Neuwagen verfehlen mit durchschnittlich 124g/km CO2 das gesetzte Klimaziel deutlich. Rund ein Drittel dieser neuen Personenwagen sind Teil einer Firmenflotte. Clean Fleet zielt darauf ab, die Klimaziele der Schweiz im Bereich Treibstoffe zu unterstützen, indem es Firmenflottenbetreiber zum freiwilligen Engagement motiviert.

Clean-Fleet-Flotten steuern gezielt ihren CO2-Ausstoss 

Clean Fleet bietet die drei unterschiedlich ambitionierten CO2-Absenkpfade Silber, Gold und Platin an. Flottenbetreiber wählen einen Zielpfad und erhalten für ihre Teilnahme am Programm die Auszeichnung Clean Fleet Flotte Silber, Gold oder Platin. Die drei Zielpfade liegen unter den in der Schweiz gesetzlich festgelegten durchschnittlichen CO2-Zielwerten für Personenwagen. Bei Clean Fleet Platin sind Flotten bereits 2030 CO2-neutral. 

Jetzt anmelden und Tool kostenlos testen!

Im neu entwickelten Online-Tool von Clean Fleet können Flottenbetreiber ihre Personenwagen-Neueinkäufe eingeben und jährlich deren CO2-Werte mit den drei Absenkpfaden Silber, Gold und Platin vergleichen. Das Tool kann auf cleanfleet.ch kostenlos getestet werden. Clean Fleet unterstützt und berät die Firmen bei der Teilnahme am Programm.

Breite Trägerschaft

Betreiber des Programms ist der Verein Clean Fleet. Unterstützt wird Clean Fleet vom Schweizerischen Mobilitätsverband sffv, von EnergieSchweiz, der Klimastiftung Schweiz, vom Verband der Schweizerischen Gasindustrie VSG, von swisscleantech sowie von Partner-Kantonen und -Städte. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden (Amt für Umwelt) unterstützt Clean Fleet als Partner.

Kontakt: Clean Fleet, Büro für Raum- und Umweltplanung, Obergasse 15, 8400 Winterthur
Tel. +41 52 212 84 00, info@cleanfleet.ch

zurück zur Übersicht

8 In eigener Sache

Wir begrüssen:

Herr Christian Hafner absolviert von Oktober bis Dezember 2021 ein dreimonatiges Praktikum im Amt.

 

Impressum

Departement Bau und Volkswirtschaft
Amt für Umwelt
Kasernenstrasse 17A
9100 Herisau

Telefon +41 71 353 65 35
afu@ar.ch; www.ar.ch/afu

Texte dürfen mit Quellangaben weiterverwendet werden.

Sie möchten den Newsletter nicht mehr erhalten. Hier können Sie den Newsletter abmelden.