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Prüfungsintervalle

Alle mit Kontrollschildern zugelassenen Fahrzeuge unterliegen der amtlichen, periodischen Prüfungspflicht gemäss Art. 33 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS). Die Prüfungsintervalle sind abhängig von der Fahrzeugart und dem Alter des Fahrzeuges. Für die periodische Prüfung erhält der Fahrzeughalter rechtzeitig eine Einladung.

Auf Wunsch kann jedes Fahrzeug auch ausserhalb der periodischen Prüfpflicht freiwillig geprüft werden.

Zusätzliche Informationen

Strassenverkehrsamt

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 11
F: +41 71 353 66 81
Öffnungszeiten
Montag-Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr