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Newsletter Amt für Umwelt 1 - 2020, Februar 2020 (Volltext)

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Die revidierte Strahlenschutzverordnung, welche seit dem 1. Januar 2018 in Kraft ist, berücksichtigt neue wissenschaftliche Erkenntnisse, technische Weiterentwicklungen sowie die Anpassung an internationale Richtlinien und soll so die Bevölkerung noch besser vor allfälligen Risiken durch Radon schützen. Eine wichtige Änderung im Vollzug betrifft den Radonschutz. Die Baubewilligungsbehörde ist verpflichtet, die Gebäudeeigentümer oder bei Neubauten den Bauherrn im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens für Neu- und Umbauten auf die Anforderungen der StSV betreffend Radonschutz aufmerksam zu machen, soweit dies sinnvoll ist. Das Baubewilligungsverfahren ist bis 2020 anzupassen. Lesen Sie mehr zum Radonschutz im Baubewilligungsverfahren und zu weiteren Themen aus den Bereichen Gewässerschutz und Energie in dieser Ausgabe.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.

1 Aktualisierung Merkblatt Umweltschutz auf Baustelle

Die Umweltämter beider Appenzell haben das Merkblatt "Umweltschutz auf der Baustelle" inklusive Beiblatt "Was gehört Wohin?"  (Entsorgungswegweiser) aus dem Jahr 2013 gesamthaft überarbeitet. Neu aufgenommen wurden unter anderem Vorschriften zu Arbeiten im/am Gewässer.

Das Merkblatt soll zu einer geeigneten Planung und nötigen Sorgfalt auf der Baustelle beitragen, die Belastung der Mitarbeiter, der Anwohner sowie der Umwelt klein halten und dazu dienen, kostspielige Schäden zu vermeiden. Änderungen betreffen die Vorschriften zu Baustellenabwässern, der Luftreinhaltung und den Bodenschutz. Zudem wurde der Umgang mit Bauabfällen (Entsorgungskonzept, Schadstoffabklärungen) nach der neuen Abfallverordnung des Bundes aktualisiert. Das Merkblatt richtet sich vor allem an die Bauherrschaft, die Planer und die Bauleitung.

Die Gemeinden werden angehalten, nur noch das revidierte Merkblatt den Bauentscheiden beizulegen und ihre Unterlagen zu aktualisieren.

»» Link zum Merkblatt Umweltschutz auf der Baustelle und zum Beiblatt "Was gehört Wohin?"

Kontaktpersonen: Anja Taddei, Tel. +41 71 353 65 69, anja.taddei@ar.ch und
Monika van den Broek, Tel. +41 71 353 65 32, monika.vandenbroek@ar.ch

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2 Radonschutz im Baubewilligungsverfahren

Seit dem 1.1.2018 ist die revidierte Strahlenschutzverordnung in Kraft und mit ihr die neuen Regelungen im Bereich Radonschutz. Unter anderem heisst es, dass die Baubewilligungsbehörde ab dem Jahr 2020 die Gebäudeeigentümer oder den Bauherrn im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens für Neu- und Umbauten auf die Anforderungen dieser Verordnung betreffend Radonschutz aufmerksam macht, soweit dies sinnvoll ist.


Was ist sinnvoll?

Das Bundesamt für Gesundheit BAG legt in der Radon-Wegleitung in Kapitel 4 die Integration des Radonschutzes in das Baubewilligungsverfahren fest und definiert, wann eine Information der Baugesuchsteller sinnvoll ist. Zudem stellt das BAG im Anhang der Wegleitung eine Vorlage für ein Informationsblatt zu Radon bei Neu- und Umbauten zur Verfügung. Dieses kann bei Bedarf der Baubewilligung beigelegt werden. Sinnvoll ist dies, wenn die Wahrscheinlichkeit, den Referenzwert zu überschreiten über 10 % liegt oder wenn das Gebäude über einen Naturbodenkeller oder erdberührende Räume mit Personenaufenthalt (> 15 Std/Woche) verfügt. 

»» Link zur Wegleitung Radon des BAG vom 8.4.2019
 

Vorgehen im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Das Amt für Umwelt wird im ersten Quartal 2020 die Gemeinden nochmals schriftlich über den Radonschutz im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens aufmerksam machen. Da die Wahrscheinlichkeit, den Referenzwert zu überschreiten in keiner Gemeinde in unserem Kanton über 10 % liegt, wird das Amt für Umwelt zudem das Infoblatt des BAG an die örtlichen Gegebenheiten anpassen und den Gemeinden zur Verfügung stellen. Auch wird mit der nächsten Anpassung der Baubewilligungsformulare sichergestellt, dass bereits mit Eingabe des Baugesuches die nötigen Angaben für eine Beurteilung der Notwendigkeit zur Information des Gesuchstellers vorliegen.

Kontaktperson: René Glogger, Tel. +41 71 353 65 68, rene.glogger@ar.ch

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3 Förderung von Wärmepumpen

Ist die Öl-, Gas- oder Elektrodirektheizung defekt, ist dies der ideale Zeitpunkt, auf ein modernes, erneuerbares System umzusteigen. Trotzdem wurden im letzten Jahr mehr als 80 % von allen ausgewechselten Öl- oder Gasheizungen im Kanton wieder durch Heizungen mit einem fossilen Energieträger (Öl/Gas) ersetzt.

Mit einem Umstieg auf erneuerbare Energien könnte nicht nur die Umwelt und das Klima, sondern längerfristig in den meisten Fällen auch das Portemonnaie geschont werden. Als erneuerbare Energien im Heizungsbereich stehen Holz, Sonne und Umweltwärme zur Verfügung. Auch wenn die Investitionen beispielsweise für eine Wärmepumpenheizung grösser sind als bei einem Eins-zu-eins-Ersatz, muss berücksichtigt werden, dass die Betriebs- und Unterhaltskosten einer Wärmepumpenheizung etwa dreimal tiefer sind als bei einer Öl- oder Gasheizung. Dies, da eine Elektro-Wärmepumpe nur zu rund einem Drittel auf Fremdenergie (Elektrizität) angewiesen ist. Die restlichen zwei Drittel werden nämlich der Umwelt (Grundwasser, Erdreich, Luft) entzogen. Diese Umweltwärme steht gratis zur Verfügung und der Ausstoss von schädlichen Treibhausgasen kann auf diese Weise verhindert werden. Zusätzliche finanzielle Vorteile bestehen auch darin, dass Investitionen in Energieeffizienzmassnahmen oder in die Erzeugung von erneuerbaren Energien bei den Steuern in Abzug gebracht werden können. Der Kanton unterstützt zudem den Ersatz von elektrischen oder fossilen Heizungen durch Elektro-Wärmepumpen mit grosszügigen Förderbeiträgen. Dabei wird zwischen der Förderung von Luft/Wasser-Wärmepumpen (M-05) und der Förderung von Sole/Wasser-Wärmepumpen (M-06) unterschieden.

M-05 Luft/Wasserwärmepumpe

Gefördert werden elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpenanlagen als Hauptheizung in bestehenden Gebäuden als Ersatz einer Elektroheizung oder einer Ölheizung. Der Ersatz einer Ölheizung durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe wird nur gefördert, wenn sich das Gebäude in einer rechtskräftig ausgeschiedenen Grundwasserschutzzone befindet. In den Fällen, bei welchen eine Erdsondenbohrung möglich ist und der Kanton eine Luft/Wasser-Wärmepumpe nicht finanziell unterstützt, kann beim Wärmepumpenprogramm des Bundes eine Förderung beantragt werden (siehe myclimate Förderprogramm für Wärmepumpen).

M-06 Sole/Wasserwärmepumpe

Gefördert werden elektrisch betriebene Sole/Wasser-Wärmepumpenanlagen mit Erdwärmesonden als Hauptheizung in bestehenden Gebäuden als Ersatz einer Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung.


Fördergesuche sind zwingend vor Bau- bzw. Installationsbeginn zusammen mit den notwendigen Unterlagen an den Verein Energie AR/AI einzureichen.

Vereinbaren Sie einen Termin beim Verein Energie AR/AI für eine Beratung Heizsystemwechsel.
Diese Beratung mit Beratungsbericht wird zur Hälfte durch den Kanton und zu einem Viertel durch den Verein Energie AR/AI finanziert. Ein Kostenanteil von nur Fr. 100.-- ist durch den Hauseigentümer zu übernehmen.

Link zur Rubrik Förderung auf der kantonalen Webseite
»» M-05 Luft/Wasserwärmepumpe
»» M-06 Sole/Wasserwärmepumpe
»» IM-16 Beratung Heizsystemwechsel

Kontakt: Verein Energie AR/AI, Tel. +41 71 353 09 49, info@energie-ar-ai.ch

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4 Umfrage zu Gebäudezustand

Das Amt für Umwelt führt im Februar eine Umfrage zu den Instandsetzungs- und Erneuerungsraten in Appenzell Ausserrhoden durch. Mehrere Gebäudeeigentümer wurden stichprobenartig ausgewählt, an einer Umfrage teilzunehmen. Gesamtschweizerisch ein besseres Bild über die kantonalen Unterschiede bei den Sanierungen und Energiedaten zu erhalten, ist Ziel dieser Erhebung. Die zusammengefassten Ergebnisse werden in einem Bericht veröffentlicht.

Nach Art. 9 Abs. 2 des Eidg. CO2-Gesetzes sind die Kantone dazu verpflichtet, dem Bund alle 2 Jahre Bericht über die CO2-Emissionen im Gebäudepark und die getroffenen Reduktionsmassnahmen zu erstatten. Allgemeingültige Grundlagen und Bestimmungen werden von den Kantonen gemeinsam erarbeitet und beschlossen. Koordiniert werden diese Arbeiten von der Konferenz Kantonaler Energiefachstellen (EnFK). So auch bei der vorliegenden Datenerhebung: Im Vorjahr wurde beschlossen, die Datengrundlage in den Kantonen zu verbessern. Die Verbesserung soll unter anderem mittels Umfrage erzielt werden.

Die ausgewählten Gebäudeeigentümer haben einen Brief erhalten mit Unterschrift und Logo des jeweiligen Kantons sowie der EnFK. Verantwortlich für die Umfrage – und in einigen Kantonen auch für den Versand – ist das Beratungsunternehmen TEP Energy GmbH Zürich, welches für Bund und Kantone bereits diverse Analysen und Studien durchgeführt hat. Die Auswertung der Daten erfolgt mit zusätzlicher Unterstützung der Universität Neuenburg.

Die erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zu den angeführten Zwecken verwendet. Die summarisch präsentierten Resultate werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, ohne Rückschlüsse auf einzelne Personen und Gebäude zuzulassen. 

Kontaktperson: Michael Kellenberger, Tel. +41 71 353 65 27, michael.kellenberger@ar.ch

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5 Erfolgskontrolle Energiekonzept 2017-2025: Appenzell Ausserrhoden ist auf Kurs

Seit bald drei Jahren bildet das Energiekonzept 2017-2025 den Rahmen für die energiepolitische Arbeit in Appenzell Ausserrhoden. Das Ziel ist, den Energie- und Stromverbrauch deutlich zu senken und die Stromproduktion aus eigenen erneuerbaren Energiequellen auszubauen. Die Erfolgskontrolle für das erste vollständige Konzeptjahr 2018 zeigt, dass sich Appenzell Ausserrhoden grösstenteils auf dem richtigen Weg befindet. 

Die ambitionierten Ziele können jedoch nur erreicht werden, wenn sich der Kanton weiter für eine effiziente, erneuerbare und regionale Energiezukunft einsetzt – getreu dem Motto "Nöd logg loh gwönnt!"

Detaillierte Informationen zu den Zielen und zur Erfolgskontrolle des Energiekonzepts 2017-2025 sind auf der Webseite des Amtes für Umwelt in der Rubrik Erfolgskontrolle Energiekonzept 2017-2025 zu finden.

Kontaktperson: Manuela Fuchs, Tel. +41 71 353 65 37, Manuela.Fuchs@ar.ch

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6 Zustand der Appenzeller Fliessgewässer

Die beiden Appenzeller Kantone untersuchen seit 1993 ungefähr alle fünf Jahre ihre Fliessgewässer. Die letzten Untersuchungen fanden zwischen Frühling und Herbst des vergangenen Jahres statt. Überprüft wurde die Wasser- und Lebensraumqualität für Fauna und Flora. In Appenzell Ausserrhoden wurde zusätzlich eine fischereiliche Untersuchung durchgeführt. Der Zustand der Appenzeller Gewässer hat sich erfreulicherweise verbessert.

Im Rahmen der letztjährigen Untersuchung wurden die Einzugsgebiete der Glatt, Urnäsch, Sitter, Rotbach, Goldach sowie des Rheintals beprobt. Insgesamt wurden in beiden Kantonen 62 Stellen untersucht, davon liegen 49 Stellen in Appenzell Ausserrhoden. Es wurde überprüft, ob die "ökologischen Ziele für Gewässer" der Gewässerschutzverordnung (Anhang 1 und 2) eingehalten werden können. Die Untersuchungen wurden gemäss Modul-Stufen-Konzept des Bundes durchgeführt, welches eine schweizweite Vergleichbarkeit der Fliessgewässer sicherstellt.

In Appenzell Ausserrhoden wurde zusätzlich eine fischbiologische Untersuchung an 11 Teststrecken durchgeführt. Die Bachforellenbestände des Kantons Appenzell Innerrhoden werden jährlich von der Innerrhoder Fischereiverwaltung und dem Fischereiverein Innerrhoden kontrolliert. 
 

Verbesserung in der Gesamtbewertung

Im Vergleich zur Untersuchung im 2013 zeigt sich eine deutliche Verbesserung des Zustandes der Appenzeller Gewässer. Der biologische Zustand – beurteilt anhand von Kieselalgen und Makrozoobenthos – kann generell als gut bis sehr gut bezeichnet werden. Häufig sind jedoch Massenvorkommen von Kriebel- und Zuckmückenlarven zu beobachten, was nicht sehr typisch ist und auf den Eintrag von organischen Stoffen hinweist. Die Wasserqualität wurde in den meisten Appenzeller Gewässern als "gut" indiziert – in vier von 26 Gewässern konnten die gesetzlichen Anforderungen knapp nicht erfüllt werden resp. zeigen eine "mässig" gute Wasserqualität. Gründe dafür waren vor allem eine organische Belastung sowie erhöhte Phosphorkonzentrationen. Im Untersuchungsjahr wurden die meisten gewässerökologischen Defizite beim Äusseren Aspekt festgestellt. Dafür ursächlich waren am häufigsten Feststellungen von Schaumbildung, Schlammbildung sowie Kolmation der Gewässersohle.
 

Fischökologische Untersuchung

Insgesamt wurden 11 Teststrecken untersucht. Diese befinden sich in der Urnäsch, der Glatt, dem Rotbach sowie im Klusbach. Unter anderem wurden die Artenzusammensetzung, die Populationsstruktur sowie die Fischdichte untersucht. Gegenüber früheren Untersuchungen in den Jahren 2008 und 2013 konnte insbesondere bezüglich der Fischdichte der Bachforelle eine leichte Verbesserung festgestellt werden. Trotzdem besteht in gewissen Strecken Handlungsbedarf zur Verbesserung des ökologischen Zustands.

Die definitiven Berichte der Fliessgewässeruntersuchung 2019 sowie der fischbiologischen Untersuchung 2019 sind voraussichtlich ab Ende März 2020 auf der Webseite des Amtes für Umwelt verfügbar.

Kontaktpersonen: Anja Taddei, Tel. +41 71 353 65 69, anja.taddei@ar.ch und
Valentin Lanz, Tel. +41 71 353 65 39, valentin.lanz@ar.ch 

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7 Schadenfälle mit umweltgefährdenden Stoffen: Statistik 2019

Der Pikettdienst des Amtes für Umwelt bietet den Einsatzkräften von Kantonspolizei, Feuerwehr und Gemeinden bei akuten Gewässer- oder Bodenverschmutzungen im ganzen Kanton rund um die Uhr fachliche Unterstützung, telefonisch oder vor Ort. Im Jahr 2019 wurden dem Amt für Umwelt mehr als zwei Dutzend Schadenfälle gemeldet. Seit 2015 wird an Wochenenden und Feiertagen mit dem Pikettdienst des Amtes für Wasser und Energie des Kantons St. Gallen zusammengearbeitet.

 

Schadenfälle 2019

Im Vergleich zum Vorjahr ist  die Anzahl der gemeldeten Schadenfälle in Appenzell Ausserrhoden praktisch konstant geblieben. Von den 25 gemeldeten Schadenfällen kam es in 16 Fällen zu einer Gewässerverschmutzung. Bei 17 der gemeldeten Fälle war ein Eingreifen des Pikettdienstes des Amtes für Umwelt erforderlich. 

»» Link zur Schadendienststatistik 2019 des Amtes für Umwelt
 

Vier Fischsterben – ein Grossereignis

Während des Kalenderjahres 2019 ereigneten sich vier Fischsterben. Im Juni im Rotbach (Gais), im August im Wissbach (Bühler) und zweimal in der Glatt bei Herisau – im Sommer sowie im Herbst. Die Ursache konnte nur im letzten Fall zweifelsfrei ermittelt werden. In diesem Fall handelt es sich um ein Grossereignis. Aufgrund der Gewässerverschmutzung verendeten mehrere Tausend Bachforellen unterschiedlicher Grösse. Auch Elritzen und Groppen waren betroffen. Die Ursache wird auf eine defekte Zuleitung zu einer Jauchegrube zurückgeführt. Deshalb gelangten mehrere Kubik Schweinegülle direkt in die Glatt. Es wurde der gesamte Fischbestand auf ca. 8.5 km Bachlänge ausgelöscht. 


Brand eines Wohnhauses mit Stall – 200 Schweine tot

Bei einem weiteren Grossereignis wurde der Pikettdienst des Amtes für Umwelt beigezogen. In Hundwil brannte ein Wohnhaus mit Stall. 200 Schweine kamen in den Flammen um. Die toten Tiere und das kontaminierte Erdreich mussten fachgerecht entsorgt werden. 
 

Gegenseitige Unterstützung der Pikettdienste AR und SG

An Wochenenden und Feiertagen wird mit dem Pikettdienst des Amtes für Wasser und Energie des Kantons St. Gallen zusammengearbeitet. Total ereigneten sich 12 Schadenfälle an Wochenenden und Feiertagen. In zehn Fällen war Unterstützung vor Ort erforderlich. Das Pikettteam AR hatte sechs Einsätze im Kanton St. Gallen zu bewältigen. Der Pikettdienst SG musste an vier Wochenenden für Appenzell Ausserrhoden ausrücken. 


Schnelle Meldung

Um Ursachen von Gewässerverschmutzungen und Fischsterben aufzuklären, sind zeitnahe Meldungen via Kantonspolizei erforderlich. Länger zurückliegende Schadenfälle bleiben oft ungeklärt, weil das Schadenbild oftmals die Ursache nicht mehr eindeutig ermitteln lässt. Bei verspäteten Meldungen können die notwendigen Beweismittel für eine vollständige Aufklärungen meist nicht oder nur teilweise erbracht werden. 

Kontaktperson: Mathias Kürsteiner, Tel. +41 71 353 65 33, mathias.kuersteiner@ar.ch

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8 Veranstaltungen

Minergie Weiterbildungsprogramm Frühling/Sommer 2020
»» Link zum Flyer Minergie Weiterbildung

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Impressum

Departement Bau und Volkswirtschaft
Amt für Umwelt
Kasernenstrasse 17A
9100 Herisau

Telefon +41 71 353 65 35
afu@ar.ch; www.ar.ch/afu

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