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Newsletter Amt für Umwelt Dezember 2022 (Vollversion)

Geschätzte Leserin, geschätzter Leser

Auf Jahresbeginn treten in Appenzell Ausserrhoden die Teilrevisionen des Energiegesetzes und der Energieverordnung in Kraft. Mit den Teilrevisionen werden die energetischen Anforderungen an Gebäude und haustechnische Anlagen dem heutigen Stand der Technik angepasst. Lesen Sie mehr zu diesen wichtigen Änderungen und zu weiteren Themen aus den Bereichen Energie und Gewässerschutz.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.

Inkraftsetzung teilrevidiertes Energiegesetz per 1. Januar 2023

Mit einem Ja-Anteil von 61.2 % hat die Ausserrhoder Bevölkerung dem teilrevidierten Energiegesetz am 25. September 2022 deutlich zugestimmt. Am 1. November 2022 wurde die Verordnung zum Energiegesetz (Energieverordnung; kEnV) durch den Regierungsrat beschlossen. Das neue Gesetz muss ab Inkraftsetzung auf laufende Verfahren angewendet werden.

Am 1. Januar 2023 tritt das teilrevidierte kantonale Energiegesetz in Kraft. Die wichtigste Änderung ist, dass beim Heizungsersatz in bestehenden Bauten mit Wohnnutzung künftig mindestens 20 % der Wärme aus erneuerbaren Quellen stammen oder durch Energieeffizienzmassnahmen kompensiert werden muss. Zudem sind Elektrodirektheizungen und Elektroboiler in Wohnbauten innerhalb von 15 Jahren zu ersetzen. Neubauten, welche beheizt, belüftet, gekühlt oder befeuchtet werden, müssen künftig mit einer Eigenstromerzeugungsanlage ausgerüstet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit zur Beteiligung an einer gemeinschaftlichen Stromerzeugungsanlage. Um seiner Vorbildrolle gerecht zu werden, installiert der Kanton bei den eigenen Bauten keine mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungen mehr. Darüber hinaus werden in Bezug auf die Energieziele verbindliche Vorgaben definiert: Bis 2035 sollen mindestens 40 % des kantonalen Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien aus dem Kanton gedeckt werden.

Zu beachten gilt Art. 22 des kantonalen Energiegesetzes (kEnG), welcher definiert, dass das Gesetz auf laufende Verfahren angewendet werden muss. Dagegen ist das Datum der Baueingabe nicht massgebend.

  • Das laufende Verfahren ist erst mit der formellen Rechtskraft der Baubewilligung (Ablauf der Rechtsmittelfrist) abgeschlossen.
  • Wird der Energienachweis erst später eingereicht (vgl. Art. 53 Abs. 4 BauV), ist das massgebende Recht jenes zum Zeitpunkt der Beurteilung des Energienachweises, da dieser noch nie beurteilt wurde. Dies gilt auch bei einem nach Art. 53 Abs. 2 BauV von den Bewilligungsbehörden vor dem 1. Januar 2023 gestatteten Baubeginn.
  • Bei nach Art. 107 Baugesetz (BauG; 721.1) erloschenen Baubewilligungen ist das zum Zeitpunkt der Beurteilung der Verlängerung geltende Recht anzuwenden. 

Links zu den vollständigen Bestimmungen des neuen Rechts:
»» bGS 750.1 Energiegesetz (kEnG)
»» bGS 750.11 Energieverordnung (kEnV)

Der Energienachweis ist demzufolge zwingend jetzt schon mit den neuen EN-Formularen zu erbringen. Bei der «Eigenstromerzeugungspflicht» und der «Erneuerbaren Wärme beim Wärmeerzeugerersatz» sind, wie beim Hauptformular, die kantonsspezifischen Formulare zu verwenden (EN-Hauptformular, EN-104-AR Eigenstromerzeugung bei Neubauten, EN-120-AR Erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz). 

Link zu allen
»» EN-Formularen und EN-Vollzugshilfen

Kontakt: Christian Bernhardsgrütter, +41 71 353 65 24,  E-Mail

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Erdwärmesondenkarte ergänzt und aktualisiert

Die überarbeitete Eignungskarte für Erdwärmesonden im Kanton Appenzell Ausserrhoden liegt vor. Neu sind sämtliche abgeteuften Bohrungen in der Karte ersichtlich. Die Karte dient als Planungsinstrument für Bauherren, Planende und Installateure. 

Die Erdwärmesondenkarte ist eine wichtige Grundlage für die Planung von Wärmepumpen-Anlagen mit Erdsonden. Sie gibt Auskunft darüber, ob Erdsonden auf einer bestimmten Parzelle grundsätzlich möglich, nur unter bestimmten Bedingungen oder gar nicht zulässig sind. Eine entsprechende Vorabklärung ist direkt an das Amt für Umwelt zu richten. Der Beizug eines Geologen wird für die Vorabklärung nicht verlangt. 

Das Datenmodell der Erdwärmesondenkarte wurde vollständig überarbeitet und mit neuen Funktionen ergänzt. Wichtigste Neuerung für die Nutzenden der Karte ist die Darstellung aller bisher abgeteuften Bohrungen mit Angaben zu Tiefe und Erstellungsjahr. Als Grundlage für die Beurteilung der Zulässigkeit von Erdwärmesonden wurden neu der Kataster der belasteten Standorte und die Permanentrutschungen in die Eignungskarte integriert (Vorabklärungen nötig). Problematische Gebiete sind zusätzlich als brauner Kreis (bedingt zulässig) um die entsprechende Bohrung dargestellt.

Die aktuelle Energie- und Klimakrise hat ein Umdenken in der Bevölkerung sowie eine Abkehr von fossilen Brennstoffen bewirkt. Die Anzahl der bewilligten Erdsondenbohrungen hat sich im Vergleich zu den Vorjahren nahezu verdoppelt: Im laufenden Jahr wurden durch das Amt für Umwelt bereits über 90 Wärmepumpen-Anlagen mit Erdsondenbohrungen bewilligt.

Die Erdwärmesondenkarte ist im Geoportal abrufbar
»» Erdwärmesonden Kt

Kontakte: Paul-Otto Lutz, +41 71 353 65 38, E-Mail und
Mathias Kürsteiner, +41 71 353 65 33, E-Mail

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Anpassung an den Klimawandel: Innovatives Online-Tool für Gemeinden lanciert!

Der Hitzesommer 2022 zeigte erneut, dass der Klimawandel bei uns angekommen ist. Mit dem neuen Online-Tool des Bundes «Anpassung an den Klimawandel» werden die Gemeinden dabei unterstützt, sich auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten.

Diverse Schweizer Gemeinden schlugen diesen Sommer Alarm: Historisch tiefe Pegelstände zahlreicher Gewässer oder vertrocknete Weiden führten uns die Folgen des Klimawandels deutlich vor Augen. Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat deshalb ein Online-Tool lanciert, welches Gemeinden bei der Vorbereitung auf die Folgen des Klimawandels unterstützt. Mit dem Tool lassen sich Risiken des Klimawandels in der eigenen Gemeinde evaluieren und es werden konkrete Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt. Ein weiterer wertvoller Aspekt ist der Erfahrungsaustausch: Die Gemeinden profitieren voneinander, indem sie im Tool auf erfolgreiche Praxisbeispiele anderer Gemeinden zugreifen und gleichzeitig eigene Lösungsansätze einreichen können. Ab sofort können sich alle Gemeinden im Tool registrieren.

Jetzt als Gemeinde registrieren: Online-Tool Klimaanpassung

Fragen zur Registrierung oder zur Nutzung des Tools sind direkt per E-Mail an das BAFU zu richten.

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Erfolgskontrolle Energiekonzept und Stromstatisik 2021

Die Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen ist 2021 im Kanton Appenzell Ausserrhoden angestiegen. Aber auch Strom- und Energieverbrauch haben im Vergleich zum Vorjahr zugenommen. Dies zeigen sowohl die Erfolgskontrolle des Energiekonzepts 2017–2025 wie auch die Stromstatistik. Beides sind wichtige Instrumente für das jährliche Monitoring zur Erreichung der im Energiekonzept definierten Ziele. 

Erfolgskontrolle Energiekonzept 2021

Ausserrhoden ist bei fast allen Teilzielen des Energiekonzepts 2017–2025 auf Kurs. Bei den Hauptzielen gab es Rückschritte im Vergleich zum Vorjahr. So sind der Pro-Kopf-Gesamtenergieverbrauch und der Pro-Kopf-Stromverbrauch wieder angestiegen. Dies kann unter anderem auf pandemiebedingte «kompensatorische Effekte» und auf das Klima (höhere Anzahl Heizgradtage) zurückgeführt werden. Erfreulicher sieht es bei der Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen aus, welche auch 2021 deutlich zugenommen hat. 

Link
»» zur Erfolgskontrolle mit Gesamtauswertung, Details und Flyer

Stromstatistik 2021

Gegenüber dem Vorjahr ist der Ausserrhoder Stromverbrauch um 4.1 % auf 330 GWh angestiegen. Dabei ist anzumerken, dass in der kantonalen Stromstatistik lediglich diejenige Elektrizität erfasst wird, welche ins Stromnetz eingespeist oder vom Stromnetz bezogen wird. Im Jahr 2021 stammten 32 GWh bzw. 9 % des konsumierten Stroms aus im Kanton produzierter erneuerbarer Energie. Damit nahm die erneuerbare Stromproduktion gegenüber 2020 um rund 2 GWh bzw. 7 % zu, wobei die Menge an eingespeistem Solarstrom tiefer ausfiel als im Vorjahr. Dies kann unter anderem mit der deutlich kürzeren Sonnenscheindauer im Jahr 2021 begründet werden. 

Link
»» zur Stromstatistik mit allen Details

Kontakt: Vera Stern, +41 71 353 65 37, E-Mail

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Seminar für Wasserversorgungen Rückblick

Das Amt für Umwelt führte am 23. November 2022 das 14. Seminar für die Wasserversorgungen im Kanton sowie aus benachbarten Gebieten durch. Das Seminar war dieses Mal Gast in Appenzell. Mehr als 100 Teilnehmende wurden in der Aula Gringel begrüsst. Die Vorträge zu Gebührengestaltung, Digitalisierung, generelle Wasserversorgungsplanung und Stand der Notstromabsicherung bei den Wasserversorgungen stiessen auf das Interesse des Publikums.

Gebührengestaltung Wasser: Prüfung durch die Preisüberwachung

Agnes Meyer Frund stellte die Arbeit der Preisüberwachung vor: Diese beurteilt die Wassertarife nach den gebührenrechtlichen Grundsätzen (verhältnismässig, verursachergerecht, mittelfristig kostendeckend) und geht gegen missbräuchliche Preisbildungen in bestimmten Märkten ohne Wettbewerb (wie z.B. in den Bereichen Wasser oder Abwasser) vor. Die Gemeinden sind verpflichtet, vor dem Festlegen der Gebühren, dem Preisüberwacher die entsprechenden Unterlagen zur Stellungnahme zu unterbreiten (Anhörungspflicht). Abweichungen von der Empfehlung des Preisüberwachers sind zu begründen. Für die privatrechtlich organisierten Wasserversorgungen ist die Anhörung freiwillig, die Preisüberwachung hat hier jedoch ein Verfügungsrecht. Eine kleine Anhörung bei unbedenklichen Änderungen der Tarifstruktur gemäss Checkliste dauert 1 bis 4 Wochen. Bei einer umfassenden Anhörung mit zweistufiger Eingabe ist mit 8 bis 12 Wochen Bearbeitungsdauer zu rechnen. 

Digitalisierung in der Wasserversorgung

Patrick Haltmann und Ruedi Fässler stellten digitale Hilfsmittel für die Instandhaltung der Anlagen der Feuerschaugemeinde Appenzell vor. Die gewählte Softwarelösung hat sich als mobile App in der Praxis als effizient erwiesen – nach einem gewissen Anfangsaufwand für die Datenerfassung. Das Wissen zu Anlagen wie Reservoiren, Pumpwerken, Aufbereitungsanlagen, Schieber etc. bleibt so auch bei Personalwechsel erhalten und die Abläufe resp. die gute Verfahrenspraxis (SVGW Richtlinie W12) sind nachvollziehbar dokumentiert.

Generelle Wasserversorgungsplanung (GWP) in der Praxis 

Um die Wasserversorgung mittel- und langfristig sicherzustellen, ist eine gute Planung Voraussetzung. Durch die GWP können allfällige Lücken in der Versorgungssicherheit aufgezeigt und Lösungsalternativen entwickelt werden. Investitionen in den Ausbau und Erneuerungen von Anlagen und Leitungen können entsprechend zielgerichtet und effizient eingesetzt und Synergien mit Nachbargemeinden besser genutzt werden. Arnold Zellweger und Thomas Scherrer stellten die neuen GWP ihrer Versorgungen in Stein resp. Herisau vor. Aus beiden Referaten geht hervor, welche Bedeutung – unabhängig der Grösse einer Wasserversorgung – die GWP als Führungsinstrument hat. Die grösste Herausforderung sehen die beiden Referenten im Klimawandel und den Änderungen von Wasserdargebot und -qualität. So haben sich bereits in den letzten Jahren aussergewöhnliche Trockenperioden gehäuft. Gemäss Übersicht der Assekuranz haben 13 von 20 Gemeinden im Kanton einen GWP erarbeitet. Als Hilfsmittel dienen der GWP-Leitfaden der KVU-Ost (2018) sowie die Empfehlung W1011 des SVGW (2019). 

Notstromabsicherung für Wasserversorgungen 

Detlev Eberhard, Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, informierte zum aktuellen Projektstand. In allen Gemeinden ist die Detailplanung durch ausgewiesene Wasser- und Elektroingenieure im Gange resp. abgeschlossen, teils konnten die Notstrom-Aggregate bereits bestellt werden Die Treibstoffversorgung der Notstrom-Aggregate sowie die Funkverbindung werden flankierend sichergestellt. Eine aktuelle Studie der Swissgrid prognostiziert, dass eine Stromlücke in diesem Winter zwar wenig wahrscheinlich sei, Experten gehen jedoch davon aus, dass der Schweiz eine Strommangellage mittelfristig jeden Winter droht – zudem kann ein längerer Stromausfall auch unabhängig von einer Strommangellage (Differenz zwischen Angebot und Nachfrage) durch technische Ursachen bedingt sein. Die aktuelle Lage hat die Entscheidung für eine Notstromabsicherung der Wasserversorgung in den Gemeinden beschleunigt, so Detlev Eberhard.

Das nächste Wasserversorgungsseminar findet am 8. November 2023 in Gais statt.

Mathias Kürsteiner, Tel. +41 71 353 65 33, E-Mail

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In eigener Sache

Ende Jahr treten zwei langjährige Mitarbeitende in den wohlverdienten Ruhestand:

Ralph Boltshauser arbeitet seit Anfang Mai 1983 bei der kantonalen Verwaltung von Appenzell Ausserrhoden. Bis April 1988 war er im kantonalen Tiefbauamt, Fachstelle für Gewässerschutz tätig. Anfang Mai 1988 wechselte er in das neu geschaffene Amt für Umwelt. Im Juli 1994 übernahm er die Leitung der Abteilung Lärm und Energie, welcher er bis im November 2020 vorstand. Vor zwei Jahren reduzierte Ralph Boltshauser sein Pensum. Er übernahm Aufgaben in der Abteilung Luft und Boden und betreute weiterhin den Bereich Lärm.

Mario Rova ist seit Januar 2013 kantonaler Fischereiaufseher. Die Fischereiverwaltung wurde im Rahmen der Staatsleitungsreform im 2016 dem Amt für Umwelt zugeteilt.

Wir danken Ralph Boltshauser und Mario Rova sehr herzlich für den langjährigen und wertvollen Einsatz. Wir wünschen beiden Pensionären einen reibungslosen Übergang in den neuen Lebensabschnitt mit vielen Erlebnissen und guter Gesundheit.

Ein Lächeln zu Weihnachten
Es kostet nichts und bringt viel ein. Es bereichert den Empfänger ohne den Geber ärmer zu machen.
Es ist kurz wie ein Blitz, aber die Erinnerung daran ist oft unvergänglich.
Keiner ist so reich, dass er darauf verzichten könnte und keiner zu arm, dass er es sich nicht leisten könnte.
Es bringt Glück ins Heim, schafft guten Willen im Geschäft und ist das Zeichen der Freundschaft.
Man kann es weder kaufen, noch erbitten, noch leihen oder stehlen, denn es bekommt erst einen Wert, wenn es verschenkt wird.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr, das Ihnen viele lachende Momente beschert!