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Newsletter Amt für Umwelt 2- 2022, Juni 2022 (Volltext)

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Lagereinrichtungen für Hofdünger müssen nach der Eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung dicht und funktionstüchtig sein, damit die Gewässer vor Verunreinigungen geschützt bleiben. Seit 2013 wird die Jauchegrubenkontrolle in Zusammenarbeit mit der Maschinenring Ostschweiz AG durchgeführt. Lesen Sie mehr zur periodischen Prüfung von Jauchegruben und zu weiteren Themen aus den Bereichen Energie, Luft und Gewässerschutz.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.

1 Periodische Prüfung von Jauchegruben: Start zur zweiten Kontrollrunde

Das Amt für Umwelt lässt seit 2013 die Funktionstüchtigkeit von Lagereinrichtungen für Hofdünger mittels periodischer Kontrolle überprüfen. Jauchegruben in der engeren Grundwasserschutzzone (S2) müssen aufgrund des hohen Gewässergefährdungspotentials innerhalb fünf Jahren erneut überprüft werden; zehn Betriebe wurden nun für eine wiederholte Kontrolle bis spätestens Ende 2023 aufgeboten.

Wie die Erstkontrollen zwischen 2013 und 2021 werden auch die anstehenden Folgekontrollen in Zusammenarbeit mit der Maschinenring Ostschweiz AG sowie in Absprache mit dem Bauernverband durchgeführt. Die Gewässerschutzkontrolle umfasst eine Sichtkontrolle der Gruben sowie die Überprüfung der Hofentwässerung. Weisen die Gruben bei der Kontrolle Mängel an den Zuläufen oder sogar Risse auf, so müssen diese fachgerecht abgedichtet und im Hinblick auf eine weitere Nutzung saniert werden. In der ersten Kontrollrunde wurden gegen 1'500 Jauchegruben kontrolliert (inkl. Alpbetriebe), wovon ca. 10 % Mängel aufwiesen (AFU-Newsletter 1 / 2019). Die Jauchegruben ausserhalb der Schutzzone S2 sind je nach Gewässerschutzbereich innerhalb von 10 bis 20 Jahren erneut zu prüfen. 

Link:
»» Informationen zur Jauchegrubenkontrolle

Kontakt: Manuel Mettler, Tel. +41 71 353 65 31, manuel.mettler@ar.ch

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2 Gemeinden werden bei der Planung von PV-Anlagen und E-Mobilität unterstützt

Der Bund fördert mit finanziellen Beiträgen die Planung von Photovoltaikanlagen (PVA) auf kommunalen Gebäuden und Planungsarbeiten zur Förderung der Elektromobilität auf dem Gemeindegebiet. 

Bei der Planung und Umsetzung von Solarstromanlagen sind die Gemeinden grundsätzlich mit denselben Fragen konfrontiert wie Privatpersonen: Welche Anlagengrösse ist sinnvoll? Was kostet eine Anlage? Und gibt es Fördergelder? Zudem kommen bei Gemeinden weitere Fragen hinzu, da sie unter Umständen über mehrere Dächer verfügen, die für eine PV-Anlage in Frage kommen. Auch die Nutzungsart und Belegung der Gebäude in kommunaler Hand kann sich stark von derjenigen von Wohngebäuden unterscheiden (Büro, Sport etc.). Für die Optimierung des Eigenverbrauchs ist dies zu berücksichtigen. Unter diesen Voraussetzungen bietet sich als Entscheidungsgrundlage für kommunale Gebäude eine Machbarkeitsstudie an.

Auch bei der Planung öffentlicher Ladesäulen für Elektrofahrzeuge sind Studien ratsam, wenn man Fehlinvestitionen vermeiden möchte. Auch weitere konzeptionelle Arbeiten (Mobilitätskonzept, kommunale Fahrzeugflotte, Mobilitätsmanagement usw.), welche der Elektromobilität Vorschub leisten, werden vom Förderprogramm unterstützt. Verfügt eine Gemeinde bereits über eine entsprechende Studie im Bereich der Elektromobilität, kann sie ein Umsetzungskonzept erstellen und dafür Fördermittel beantragen. 

Mit dem Förderprogramm werden 40 % oder maximal 30'000 Franken der anfallenden Planungskosten gedeckt. Es stehen national je 4 Mio. Franken für Planungszwecke von PVA und Elektromobilität zur Verfügung. Wie gewohnt werden die Mittel im Rahmen eines Programms von «energieschweiz» zur Verfügung gestellt. 

Die Förderung läuft ab sofort bis Ende 2023. Um von der Unterstützung profitieren zu können, muss die Studie abgeschlossen und bis spätestens am 31. Oktober 2023 eingereicht werden. Achtung: Bei der Sonderaktion "Elektromobilität" kommt eine Anmeldefrist (28. Februar 2023) hinzu. Die Gesuche werden dem Eingangsdatum entsprechend der Reihe nach abgewickelt, bis die Mittel aufgebraucht sind. 

Links zu den Details zu den Sonderaktionen
»» Machbarkeitsstudie PV
»» Machbarkeitsstudien Elektromobilität

Interessierte Gemeinden können sich mit Fragen an die Hotline von EnergieSchweiz Tel. 0848 444 444 wenden.

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3 OSTLUFT Jahresbericht 2021

Verbesserte Luftqualität als Zwischenetappe

Der Trend zur stetigen Verbesserung der Luftqualität in der Ostschweiz hat sich 2021 bestätigt. Deutliche Erfolge zeigen sich in den letzten Jahren vor allem bei den Stickoxiden und beim Feinstaub. Grossflächige Grenzwertüberschreitungen gibt es nach wie vor bei Ozon, Ammoniak und krebserregendem Russ.

Die Luftqualität in der Ostschweiz hat sich 2021 gegenüber dem Vorjahr wenig verändert. Die tiefen Konzentrationen aus dem Vorjahr 2020, welches durch Sturmtiefs und den Lockdown geprägt war, wurden jedoch nur an wenigen Standorten unterschritten. Im OSTLUFT-Gebiet wurden 2021 die Jahresmittel-Grenzwerte für Feinstaub PM10 an allen Standorten eingehalten. Bei der feineren Staubfraktion PM2.5 liegen die meisten Standorte im Bereich des Jahresmittel-Grenzwertes. Beim Stickstoffdioxid wurde der Jahresmittel-Grenzwert überall, ausser an stark befahrenen Strassen, eingehalten. Weiterhin grossflächige Überschreitungen der Grenz- respektive Richtwerte stellt OSTLUFT bei Ozon sowie beim krebserregenden Russ aus Holzfeuerungen und dem Verkehr fest. Ebenso sind die Stickstoffeinträge in empfindliche Ökosysteme, verursacht durch Ammoniak aus der Landwirtschaft, zu hoch.

Auch die bei uns verhältnismässig tiefen Schadstoffkonzentrationen wirken sich auf die Gesundheit der Bevölkerung aus. Dabei spielt nicht nur die Konzentration einzelner Schadstoffe, sondern auch deren Zusammenwirken eine Rolle. Die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse belegen, dass auch geringe Luftverschmutzungen negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Entsprechend empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation WHO in ihrer neuen Luftgüteleitlinie tiefere Richtwerte für die Belastung durch Luftschadstoffe. Belastete Luft kann unter anderem Atemwegs- und Herzkreislauferkrankungen hervorrufen sowie Vorerkrankungen verstärken.

Die wichtigen Massnahmen sowie Detailangaben zur allgemeinen Entwicklung sind im OSTLUFT Jahresbericht 2021 nachzulesen.

Links:
»» OSTLUFT Jahresbericht 2021 (Miniwebsite)
»» OSTLUFT Website mit aktuellen Messwerten
»» Medienmitteilung von OSTLUFT: Verbesserte Luftqualität als Zwischenetappe

Kontakt: Peter Federer, Tel. +41 71 353 65 29, peter.federer@ar.ch

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4 Schüleraktion: Gemeinsam gegen das Einjährige Berufkraut

In den vergangenen Wochen ging es dem Einjährigen Berufkraut in Walzenhausen, Reute und Oberegg "an den Kragen". Schulklassen aus der Region bekämpften den invasiven Neophyt mit vereinten Kräften. Und diese sind nötig, um der gebietsfremden Pflanze Einhalt zu gebieten.

Ende Mai beginnt die Blütezeit des Einjährigen Berufkrauts. Um das Versamen und damit die Ausbreitung der Pflanzen zu verhindern, muss es ab da schnell gehen, denn das Einjährige Berufkraut breitet sich in Windeseile aus. Es zählt zu den invasiven Neophyten, ist also eine gebietsfremde Pflanze, die sich bei uns in der Natur etabliert hat und Probleme verursacht. So verdrängt das Einjährige Berufkraut einheimische Arten und vermindert dadurch die Biodiversität. Insbesondere entlang von Verkehrswegen wird das Berufkraut im Appenzellerland schon seit Jahren bekämpft. Im Rahmen eines gemeinsamen Schulprojektes der Ämter für Landwirtschaft (ALW) und Umwelt (AFU) wurde nun auch die Bekämpfung auf Landwirtschaftsflächen in Angriff genommen.  

Schulklassen mit Tatendrang

Schülerinnen und Schüler aus Walzenhausen, Reute und Oberegg wurden vom ALW und AFU dazu aufgerufen, das Berufkraut zusammen mit den Landwirten auf besonders betroffenen Landwirtschaftsflächen auszujäten. Mit Jätpickel, Gartenhandschuhen und Kehrrichtsäcken ausgerüstet, halfen in den vergangenen Wochen insgesamt sechs Schulklassen eifrig mit, das Einjährige Berufkraut in den vorab eruierten Flächen auszujäten. Dafür wurden pro Klasse jeweils ein bis zwei Halbtage eingesetzt. Neben der aktiven Bekämpfung vor Ort war es Ziel des Projekts, die ansässige Bevölkerung zu sensibilisieren und aufzuklären. Denn auf dem eigenen Land ist jede und jeder selbst verantwortlich für die Entfernung von Einjährigem Berufkraut.  

Eigentümerinnen und Eigentümer in der Pflicht

Nach kant. Bestimmungen sind Eigentümerinnen, Besitzer sowie Bewirtschafter von Grundstücken verpflichtet, invasive gebietsfremde Organismen sachgerecht zu bekämpfen und deren weitere Ausbreitung zu verhindern. Dazu gehört auch die Bekämpfung des Einjährigen Berufkrauts: Dieses wird idealerweise samt der Wurzel ausgejätet, wenn der Boden feucht ist. Die ausgerissenen Pflanzen müssen im Kehricht entsorgt werden, damit sie keine Notreife machen und sich dadurch weitervermehren können. Wichtig ist zudem, dass die Pflanzen nicht verblühen und weitere tausende von Samen verstreuen können. Die Bekämpfung des Einjährigen Berufkrauts ist ein zäher und langwieriger Prozess und bedarf Geduld und Ausdauer. Deshalb ist der Kanton auf die tatkräftige Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. 

Link:
»» www.ar.ch/neophyten

Kontakt: René Glogger, Tel. +41 71 353 65 68, rene.glogger@ar.ch

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5 Wegweiser Klimastrategie für Gemeinden

Der Wegweiser Klimastrategie für Gemeinden - eine Anleitung in acht Schritten - unterstützt kleine und mittlere Gemeinden, die Netto-Null-Klimaziele bis 2050 zu erreichen. Weiter zeigt er auf, wie sie den Auswirkungen des Klimawandels begegnen können. 

Die vom Bundesrat beschlossene Erreichung der Netto-Null-Klimaziele bis 2050 ist für die Schweiz eine grosse Herausforderung. Als Unterstützung bei der Erarbeitung einer systematischen Klimastrategie hat das Bundesamt für Umwelt gemeinsam mit dem Programm 2000-Watt-Gesellschaft (EnergieSchweiz) einen Wegweiser für die Gemeinden entwickelt, welcher kürzlich veröffentlicht wurde. Denn insbesondere die Gemeinden und Städte haben eine bedeutende Rolle bei der Umsetzung des lokalen Klimaschutzes.  

Der Wegweiser Klimastrategie richtet sich an kleine bis mittlere Gemeinden und zeigt diesen stufenweise auf, wie sie das Netto-Null-Ziel erreichen können. Überdies beschreibt er, wie die Gemeinden auf Auswirkungen des Klimawandels reagieren können. Mit dem Wegweiser soll eine Systematik in der Erarbeitung von Klimastrategien geschaffen werden; denn oftmals fehlt diese bei der Vorgehensweise im kommunalen Klimawesen. Die Gemeinden können selbst entscheiden, in welchem Bereich sie eine Klimastrategie erarbeiten wollen – je nachdem, wo sie ihre Prioritäten setzen. So können sie in acht Schritten eine Klimastrategie zur Treibhausgasreduktion, zur Anpassung an den Klimawandel oder eine Kombination von beiden entwickeln. Dabei steht den Gemeinden neben dem Wegweiser selbst eine Sammlung an zahlreichen, nützlichen Ressourcen, wie Tools, Vorlagen und Praxisbeispiele, zur Verfügung. 

Da die Bilanzierung der Treibhausgase für viele Gemeinden und Städte eine Schwierigkeit darstellt, bietet das Programm der 2000-Watt-Gesellschaft eine kostenlose Hotline für die Klärung von Fragen oder eine erste Vorgehensberatung an. 

Links: 
»» Klimaberatung für Gemeinden (bafu.admin.ch) 
»» Wegweiser Klimastrategie für Gemeinden (PDF)
»» 2000-Watt-Gesellschaft
»» EnergieSchweiz

Kontakt per E-Mail 2000w-Schweiz@local-energy.swiss oder per Tel. 044 305 94 65 (Hotline)

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6 Aus "A+++" wird "B": Neue Energieetikette für Elektrogeräte

Die technologische Entwicklung der letzten Jahre machte die Einteilung von Elektrogeräten in die Effizienzklassen A+++ bis G hinfällig. Zu viele Geräte erreichten die oberste Klasse und die Skala wurde für Konsumentinnen und Konsumenten intransparent. Nun wurde die Etikette angepasst und gilt seit dem 1. März 2021 in der Schweiz und europaweit.

Seit rund 20 Jahren werden verschiedene Gerätegruppen mit dem EU-Energielabel für Produkte gekennzeichnet. Dieses stellt den Energieverbrauch des Gerätes dar und unterstützt Konsumentinnen und Konsumenten bei der Auswahl energieeffizienter Produkte. Ursprünglich wurden die Geräte in die Energieklassen A bis G eingeteilt. Durch den technischen Fortschritt bei der Energieeffizienz musste die Skala bei gewissen Produktgruppen bis zur Klasse A+, A++ und A+++ erweitert werden. Immer mehr Geräte erreichten die obersten Effizienzklassen, was es für Käuferinnen und Käufer schwierig machte, Produkte hinsichtlich Effizienz zu vergleichen – zumal nicht bei allen Produktgruppen die gleiche Skala zum Einsatz kam. Für Herstellerfirmen wiederum ging der Anreiz verloren, noch effizientere Produkte zu entwickeln.  

Dies soll sich nun ändern. Seit März 2021 wird die Effizienzskala schrittweise vereinheitlicht und wieder zurück in die ursprüngliche Form, mit der Einteilung von A (sehr effizient) bis G (nicht effizient), gebracht. Die Farbskala von Grün bis Rot sowie die unterschiedlich langen waagrechten Pfeile bleiben dabei erhalten. Neu kann im rechten oberen Bereich der Energieetikette freiwillig ein QR-Code eingebunden werden, über den die Kundschaft ausführliche Informationen über die Energieeffizienz und die Eigenschaften des Gerätes einholen kann. Zusätzlich sind auf der neuen Etikette Informationen wie Wasserverbrauch oder Geräuschemissionen ersichtlich.  

Geräte, die bis anhin in die besten Effizienzklassen A++ oder A+++ eingeteilt wurden, sind neu in den Klassen B oder C zu finden. In der neuen Klasse A wird es vorerst nur einzelne Modelle geben, um Platz für weitere Produktverbesserungen freizuhalten. Das soll Herstellerfirmen dazu anspornen, immer effizientere Geräte zu entwickeln. In einer Übergangsfrist wurden bis zum 31. Dezember 2021 (bei Leuchtmittel bis August 2022) sowohl Geräte mit der ursprünglichen als auch solche mit der neuen Energieetikette verkauft. 

Bereits im Einsatz ist die neue Energieetikette bei den folgenden Produktgruppen für den Haushalt:
•    Beleuchtungsprodukte
•    Geschirrspüler
•    Waschmaschinen und Waschtrockner
•    Kühl- und Gefriergeräte sowie Weinkühlschränke
•    TV-Geräte und elektronische Displays
Nach und nach soll die neue Etikette bei weiteren Produktgruppen wie Klimageräte, Staubsauger und Warmwasserbereiter eingeführt werden. 

Eine neue Energieetikette haben Anfang 2022 auch Autos erhalten. Neuwagen mit höchstens 2'000 Kilometer Fahrleistung müssen ihre Energieeffizienz, ihren Treibstoffverbrauch und ihre CO2-Emissionen ausweisen. Wie bei Elektrogeräten werden die Fahrzeuge in sieben Effizienzklassen von A bis G eingeteilt, welche die absoluten Energieverbräuche abbilden. Das Fahrzeugleergewicht hat neu keinen Einfluss mehr auf die Energieeffizienzklasse. Bei Fahrzeugen gibt es zusätzlich eine Etikette für Reifen. Sie informiert in erster Linie über Rollgeräusch, Rollwiderstand und den damit verbundenen Treibstoffverbrauch. 

Links:
»» New Label
»» Bundesamt für Energie
»» Faktenblatt Energieetikette für Kühl- und Gefriergeräte 

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7 Kurzinformationen

►Monitoringbericht zur nichtionisierenden Strahlung in der Schweiz: 

Das BAFU hat die Ergebnisse des Monitorings 2021 der nichtionisierenden Strahlung veröffentlicht. 
»» Links: Medienmitteilung des BAFU und zugehöriger Monitoringbericht
 

►Kantonaler Leitfaden für Solaranlagen:

Am Donnerstag, 9. Juni 2022 fand in Schönengrund eine Veranstaltung für Gemeinden zum «Neuen kantonalen Leitfaden Solaranlagen» statt. Die Referate sind hier downloadbar.

Per 1. Juli 2022 treten neue Bestimmungen der Eidg. Raumplanungsverordnung mit zusätzlichen Vereinfachungen in Kraft. Der Leitfaden wird daher umgehend revidiert, um nach den Sommerferien mit den Neuerungen bereitzustehen.
»» Link: Revision RPV für Solaranlagen 
 

►Vollzugsordner Abfall & Ressourcen der KVU: 

Das Merkblatt für Gemeinden und die Checkliste "Entsorgungskonzept und Schadstoffermittlung bei Bauvorhaben" sind aufgeschaltet.
»» Link: Vollzugshilfen für Gemeinden
 

►Lärmschutz beim Planen und Bauen:

Informationen für Planer, Bauherrschaften und Behörden
»» Link: Lärmschutz beim Planen und Bauen 
 

►Förderprogramm Nachhaltige Entwicklung:

Ausschreibung des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) zum Thema "Nachhaltige Partizipation"
»» Link: Ausschreibung 2022-2023

8 In eigener Sache

Wir begrüssen:

Am 2. August 2022 wird Frau Vera Stern ihre Tätigkeit als Sachbearbeiterin Klimaschutz und Erfolgskontrolle Energiedaten aufnehmen. Sie tritt die Nachfolge von Martina Eberhart an, welche das Amt für Umwelt Ende April verlassen hat, um eine neue berufliche Herausforderung anzunehmen. Sie erreichen Frau Stern ab Anfang August unter der Telefon-Nr. +41 71 353 65 37 oder vera.stern@ar.ch.

Impressum

Departement Bau und Volkswirtschaft
Amt für Umwelt
Kasernenstrasse 17A
9100 Herisau

Telefon +41 71 353 65 35
afu@ar.ch; www.ar.ch/afu

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