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Newsletter Amt für Umwelt 4 - 2021, Dezember 2021 (Volltext)

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Der Kanton Appenzell Ausserhoden unterstützt die nationalen und internationalen Klimaziele und hat sich zum Ziel gesetzt, seinen Beitrag zur Reduktion der THG-Emissionen und zur Anpassung an den Klimawandel zu leisten. Die Klimastrategie des Kantons Appenzell Ausserrhoden hat daher zum Ziel, die THG-Emissionen im Kanton mittels Klimaschutzmassnahmen soweit zu vermindern, dass die Bundesziele 2030 und 2050 erreicht werden können. Lesen Sie mehr zur Klimastrategie des Kantons und zu weiteren Themen aus den Bereichen Luft, Gewässerschutz und Energie.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.

1 Klimastrategie AR - Massnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung

Der Ausserrhoder Regierungsrat hat die Klimastrategie für den Kanton Appenzell Ausserrhoden am 26. Oktober 2021 beschlossen. Durch aktives und vorausschauendes Handeln sollen die THG-Emissionen gesenkt und negative Auswirkungen des Klimawandels auf die Umwelt, Bevölkerung und Wirtschaft des Kantons reduziert werden. Bereits 2022 wird mit der Umsetzung der Massnahmen begonnen.

Aufbauend auf dem Klimabericht aus dem Jahr 2020 wurde eine kantonale Klimastrategie erarbeitet. Darin sind zum einen die strategischen Grundsätze und die Ausrichtung der kantonalen klimapolitischen Ziele definiert und zum andern Massnahmen in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung aufgeführt. Die Strategie berücksichtigt die Rahmenbedingungen von Appenzell Ausserrhoden und fokussiert auf Bereiche, deren Umsetzung unmittelbar in der Zuständigkeit respektive dem direkten Einflussbereich des Kantons liegen. Es wurden Massnahmen priorisiert, welche an erfolgreiche, kantonale Aktivitäten anknüpfen (z.B. kantonales Förderprogramm Energie), ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen und die grössten Risiken bezüglich Mensch und Volkswirtschaft minimieren.

Die in der Klimastrategie definierten Massnahmen betreffen im Bereich Klimaschutz die Sektoren Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Landnutzung sowie den Bereich Konsum und Ressourcen. Bei den Klimaanpassungsmassnahmen wurden die Bereiche Naturgefahren, Wald, Biodiversität, Raumplanung und Gebäude, Landwirtschaft und Gesundheit berücksichtigt. Mit der Umsetzung von Massnahmen wie zum Beispiel der Stärkung des kantonalen Förderprogramms Energie im Gebäudebereich, der Erarbeitung einer kantonalen Planungsgrundlage für eine E-Mobilität-Ladeinfrastruktur, dem Aufbau eines landwirtschaftlichen Beratungs- und Förderangebots zur Reduktion von Treibhausgasen aus der Tierhaltung, einer proaktiven, klimaangepassten Waldbewirtschaftung, der Förderung von Retentions- und Grünflächen, der Intensivierung des Biotop- und Bodenschutzes oder der Umsetzung von Vorsorge- und Schutzmassnahmen bei intensiven Hitzewellen usw. soll bereits im Jahr 2022 begonnen werden. Der Massnahmenkatalog sowie die Priorisierung der Massnahmen werden fortlaufend überprüft, aktualisiert und angepasst.

»» Link zur AFU-Website Klima > Rubrik Klimastrategie

Kontakt: Martina Eberhart, Tel. +41 71 353 65 37, martina.eberhart@ar.ch

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2 Vermeidung von Lichtimmissionen

Übermässige oder nicht fachgerechte Beleuchtungen der nächtlichen Umgebung können für Natur, Mensch und Umwelt schädliche oder lästige Auswirkungen haben. Licht kann auch tagsüber zu Belästigungen und Beschwerden durch Reflexion von Sonnenlicht an Fassaden, Fensterflächen oder Solaranlagen führen. Eine Empfehlung zur Verminderung von unerwünschten Lichtimmissionen ist endlich verfügbar.

Das BAFU hat die umfangreiche Empfehlung zur Vermeidung von Lichtimmissionen im September veröffentlicht. Abgeleitet davon haben Gemeindeverband und Städteverband ein übersichtliches Merkblatt verfasst. Die beiden Publikationen bieten Hilfe bei der Vermeidung von unerwünschten Lichtimmissionen bei der Planung, Bewilligung und Realisierung von Beleuchtung, aber auch bei der Beurteilung von Klagen betreffend Licht oder Blendung.

Bei der Optimierung von Lichtanwendungen und zur Minimierung der unerwünschten Lichtemissionen sind die folgenden sieben Beurteilungspunkte wichtig: 

  • Notwendigkeit, 
  • Intensität und Helligkeit
  • Lichtspektrum / -farbe
  • Auswahl & Platzierung 
  • Ausrichtung
  • Zeitmanagement und Steuerung
  • Abschirmung

Entsprechend sollten bei Baugesuchen für Projekte mit erheblichen Lichtemissionen wie z.B. Tankstellen, ÖV-Haltestellen, Sportplätze, Fassadenbeleuchtungen und grossflächige Reklamen ein Beleuchtungskonzept mit den Angaben zu den Betriebszeiten, der Lichtwärme und -intensität, Beleuchtungsstärke und geplanten Schutzmassnahmen eingereicht werden. Diese Unterlagen erleichtern eine bau- und umweltrechtliche Beurteilung eines Projektes mit erheblichen Lichtemissionen.

Für die Planung von Beleuchtungen durch die Gemeinde können die Dokumente auch als Grundlage hilfreich sein.

Links:
»» Empfehlung zur Verminderung von Lichtimmissionen (BAFU 2021)
»» Merkblatt für Gemeinden Begrenzung von Lichtemissionen (2021)
»» AFU-Website «Licht – Lichtverschmutzung»

Kontakt: Peter Federer, Tel. +41 71 353 65 29, peter.federer@ar.ch

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3 Lichttoolbox

Als Ergänzung zur Empfehlung zur Verminderung von unerwünschten Lichtimmissionen bietet das BAFU für die Gemeinden auch eine Toolbox für die partizipative Bearbeitung von Fragen zur Beleuchtung und Lichtgestaltung in einer Gemeinde.

Die Lichttoolbox bietet den Gemeinden einen Katalog konkreter Massnahmen zur Reduzierung der Lichtverschmutzung und zur Aufwertung der Nacht. Konkret handelt es sich um einen Bausatz mit Informationen und grundlegenden Massnahmen zur Begrenzung von Lichtemissionen. Das Material ist in einem «Werkzeugkoffer» zusammengestellt, der von den Gemeinden genutzt werden kann, um in Ateliers unter Beteiligung der relevanten Akteure (öffentliche Verwaltung, Elektrizitätswerke usw.) das Beleuchtungsmanagement des öffentlichen Raums umweltfreundlich, nachhaltig und kostengünstig zu gestalten.

Links:
»» Website des BAFU Vollzugshilfen mit der Lichttoolbox
»» Flyer Lichttoolbox

Kontakt: Peter Federer, Tel. +41 71 353 65 29, peter.federer@ar.ch

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4 Anpassung Stromnetzgebiete

Die Aktualisierung der amtlichen Vermessung führte zu Differenzen zwischen den Grenzverläufen und den Stromnetzgebieten in den Kantonen St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden. Teils sind Flächen doppelt zugewiesen, teils verläuft das Netzgebiet neben der Grenze und in einigen Fällen sind Lücken entstanden. Diese kleinen Abweichungen wurden über alle drei Kantone bereinigt.

Die Netzgebietszuteilung besteht grundsätzlich unverändert weiter. Angepasst wurde nur die Karte der Stromgebietszuteilung. Da es sich lediglich um die Übernahme der offiziellen amtlichen Vermessungsdaten in die Karte der Stomzuteilungsgebiete handelt, wurde auf ein Verfahren verzichtet. Die betroffenen Netzbetreiber in den Kantonen St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden wurden jedoch vorgängig informiert, und es wurden ihnen die Differenzen aufgezeigt.

Im Geoportal ist die korrigierte Karte unter "Elektrizität Stromnetzgebiete Kt" aufrufbar. Die Informationen zu den Stromnetzgebieten im Geoportal wurde entschlackt. Ansprechpersonen können über den Link zu den Stromnetzbetreibern schnell gefunden werden, was eine explizite Erfassung im Geoportal überflüssig macht.

»» Link zur Karte der Stromnetzzuteilung im Geoportal

Kontakt: Ralph Boltshauser, Tel. +41 71 353 65 34, ralph.boltshauser@ar.ch

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5 Umweltthemen im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen

Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) ist in allen Kantonen verfügbar. Als umweltrelevante Themenbereiche sind neben der Lärmkarte insbesondere auch der Kataster der belasteten Standorte (KbS) sowie die Grundwasserschutzzonen und
-areale aufgeschaltet. 

Für jedes Grundstück kann im ÖREB-Kataster abgefragt werden, ob es mit einer öffentlich-rechtlichen Einschränkung belegt ist. Die dazugehörigen Rechtsgrundlagen und Dokumente können ebenfalls eingesehen werden. 

Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen

Wer in der Schweiz ein Grundstück besitzt, kann dieses nicht nach Belieben nutzen. Es gilt, sich an den vom Gesetzgeber und den Behörden geschaffenen Rechtsrahmen zu halten. All jene Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, die Einschränkungen schaffen, werden als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) bezeichnet. Heutige und künftige Eigentümerinnen und Eigentümer müssen sich über die Beschränkungen ihres Grundstücks informieren. Dazu mussten sie bislang unter Umständen aufwändige Nachforschungen bei verschiedenen Behörden anstellen.

Einfache Abfrage von öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen

Für Umweltfragen sind aktuell der Kataster der belasteten Standorte, die Grundwasserschutzzonen und die Grundwasserschutzareale aufgeschaltet. Im ÖREB-Kataster sind auch belastete Standorte aufgeführt, die nicht in die Zuständigkeit des Amtes für Umwelt fallen (z.B. auf Eisenbahnanlagen oder Militärplätzen). Die provisorischen Grundwasserschutzzonen sind im ÖREB nicht aufgeführt, da sie vorläufig nur behördenverbindlich sind.

Die Abfrage von Grundstücksinformation kann über www.cadastre.ch erfolgen. Wer nur Grundstücke in Appenzell Ausserrhoden abfragen möchte, findet dieselben Angaben direkt über den kantonalen Link www.oereb.ar.ch

Ein wesentlicher Pluspunkt sind die den ÖREB zugehörigen Dokumente. Rechtsgrundlagen, Pläne, Reglemente und Genehmigungsdokumente können direkt eingesehen werden. Bei den ÖREB-Themen im Bereich des Grundwasserschutzes sind dies die Schutzzonenpläne (Original), die Schutzzonenreglemente sowie die Genehmigung des Regierungsrates.

Neben den erwähnten Umweltthemen finden sich viele weitere ÖREB, wie z.B. Nutzungspläne, Waldgrenzen, Kantons- und Nationalstrassen. 

ÖREB-Kataster wird laufend nachgeführt und erweitert

Der ÖREB-Kataster wird ständig weiterentwickelt. Bis 2023 sollen weitere Themen (Planungszonen, Waldreservate, Projektierungszonen Starkstromanlagen und Baulinien Starkstromanlagen) und Funktionen ergänzt werden.

Konakt: 
Kataster belastete Standorte: Monika van den Broek, Tel. +41 71 353 65 32, monika.vandenbroek@ar.ch
Grundwasserschutz: Paul-Otto Lutz, Tel. +41 71 353 65 38, paul-otto.lutz@ar.ch
ÖREB-Kataster: Rebekka Rüesch, ARW - GIS-Fachstelle, Tel. +41 71 353 67 74, rebekka.ruesch@ar.ch

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6 Erfolgskontrolle Energiekonzept und Stromstatistik 2020

Das Energiekonzept 2017-2025 von Appenzell Ausserrhoden beschreibt die Ziele und bildet den Rahmen für die energiepolitische Arbeit. Die Erfolgskontrolle sowie die Stromstatistik sind wichtige Instrumente für das jährliche Monitoring zur Erreichung dieser Ziele. Die für das Jahr 2020 publizierte Erfolgskontrolle zeigt, dass sich der Kanton mehrheitlich auf gutem Weg befindet.

Erfolgskontrolle Energiekonzept 2020

Gemäss der Erfolgskontrolle ist der Kanton bei fast allen Hauptzielen und Teilzielen auf Kurs. Die starke Reduktion des Pro-Kopf-Gesamtenergieverbrauchs ist allerdings auf die durch die Corona-Pandemie stark reduzierte Mobilität zurückzuführen. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass sich diese positive Entwicklung mit künftiger Zunahme der Pendlertätigkeit wieder verschlechtern wird. Der Pro-Kopf-Stromverbrauch und die Stromproduktion aus Wasserkraft blieben ungefähr konstant, während die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien merklich zunahm. Dies hängt hauptsächlich mit dem erkennbaren Ausbautrend bei Solarstromanlagen zusammen.

»» Link zur AFU-Website «Erfolgskontrolle Energiekonzept»

Stromstatistik 2020

In der kantonalen Stromstatistik wird lediglich jene Strommenge erfasst, welche gemessen werden kann. Gemeint ist die Elektrizität, welche ins Stromnetz eingespeist oder vom Stromnetz bezogen wird, d.h. ohne den Eigenverbrauch, da sich dieser nur ungefähr beziffern lässt. Vernachlässigt man nun diesen Eigenverbrauch, so ist der Ausserrhoder Stromverbrauch gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken – um 2 GWh bzw. um knapp 1 % auf 317 GWh. Der Anteil vom "Eigenverbrauch Solarstrom" am Gesamtstromverbrauch beträgt aktuell ca. 2 % – Tendenz steigend. Obwohl dies bedeutet, dass der Stromverbrauch gesamthaft zugenommen hat, ist die steigende Tendenz des Solarstrom-Eigenverbrauchs eine erfreuliche Entwicklung. Hervorzuheben ist, dass im Jahr 2020 über 9 % bzw. 30 GWh des konsumierten Stroms aus eigenen erneuerbaren Energiequellen stammt. Die erneuerbare Stromproduktion nahm somit gegenüber dem Vorjahr um rund 2 GWh bzw. 7 % zu. Dies ist hauptsächlich dem Ausbautrend bei Solarstromanlagen zu verdanken. 

»» Link zur AFU-Website «Energie- und Stromverbrauch», Rubrik Stromverbrauch

Kontakt: Martina Eberhart, Tel. +41 71 353 65 37, martina.eberhart@ar.ch

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7 Neues SJW-Heft «Wasser – lebenswichtig und bedrohlich»

Eine neue Publikation des SJW-Verlags widmet sich dem Wasser, unserem wichtigsten Lebensmittel. Ob zu viel oder zu wenig, Wasser bewegt die Menschen.

Der neue Sachtitel nimmt die wichtigsten Fragen rund um das Wasser auf (Wie entsteht Wasser? Woher kommt es und wofür brauchen wir es? Wohin geht das Wasser und wem gehört es? Etc). Es nimmt Bezug auf die Auswirkungen des Klimawandels (Trockenheit, Hochwasser), sowohl in einem grösseren globalen Zusammenhang, wie auch in der Bedeutung für die Schweiz. 

Wasser ist die Grundlage allen Lebens und der Mensch nutzt es für vielfältige Zwecke, als Trinkwasser, zur Hygiene, Güterproduktion, Stromerzeugung oder in der Landwirtschaft; die Publikation bezeichnet denn auch die Nutzungskonflikte.

Das Heft richtet sich in erster Linie an Kinder und Jugendliche; die Lektüre ist aber auch für Erwachsene empfehlenswert. Mit einfachen Erläuterungen werden die komplexen Sachverhalte zum Wasserkreislauf verständlich vermittelt und die Leserschaft für den nachhaltigen Umgang mit Wasser sensibilisiert.

Das Heft kann beim SJW Schweizerisches Jugendschriftenwerk, Üetlibergstrasse 20, 8045 Zürich, Telefon +41 44 462 49 40 oder E-Mail office@sjw.ch bestellt werden.

»» Link zur Medienmitteilung Wasser des SJW vom 14. September 2021

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8 Seminar für Wasserversorgungen 2021 – Rückblick

Das Amt für Umwelt führte am 10. November 2021 das 13. Seminar für die Wasserversorgungen im Kanton sowie aus benachbarten Gebieten durch. Die Vorträge zur Zusammenarbeit zwischen den Wasserversorgungen, Stand der Notwasserkonzepte und einem Ereignisfall in der Gemeinde Waldstatt stiessen auf das Interesse des Publikums. Gegen 90 Teilnehmende wurden im Gemeindezentrum in Rehetobel begrüsst.

Geschmacksbeeinträchtigung des Trinkwassers 

Über einen Ereignisfall in der Gemeinde Waldstatt vom letzten Februar berichtete Ernst Bischofberger, Präsident der Ortskorporation. Mit Unterstützung der Feuerwehr musste das eigene Wasser im ganzen Leitungsnetz inkl. Reservoire mit Trinkwasser der Wasserkorporation Hinterland ersetzt werden, dies aufgrund einer leichten Geschmacksbeeinträchtigung, die nicht eingeordnet werden konnte. Die enge Zusammenarbeit der Wasserversorgungen im Hinterland zahlte sich dabei aus. Erst nach einigen Wochen und intensiven Abklärungen konnte die Ursache für die Geschmacksbeeinträchtigung festgestellt werden: Witterungsbedingt wurden übermässig viele Huminstoffe (wie sie z.B. beim natürlichen Abbau von Laub entstehen) in die Fassung einer Waldquelle eingeschwemmt und reagierten bei der Quellwasseraufbereitung (Filtration) mit geringsten Chlorrückständen, die nach der Rückspülung der Filtrationsmembran (Spülwasser selbst gelangt nicht ins Trinkwasser!) auf der Anlage verbleiben. Die so gebildeten chlororganischen Verbindungen sind in geringen Konzentrationen zwar unbedenklich, weisen jedoch eine sehr tiefe Geruchs- resp. Geschmacksschwelle auf. Die Ortskorporation konnte dank einer offenen Kommunikation auf die aktive und konstruktive Mitwirkung der Bevölkerung zur Lösung des Falls zählen. Zukünftig wird bei entsprechender Witterung auf das Wasser der Waldquelle verzichtet.

Notstromkonzepte für Wasserversorgungen

Ein Blackout resp. ein andauernder Strommangel wird aktuell von Bund und Kanton als eine der grössten Bedrohungen für die Bevölkerung beurteilt. Dies gilt auch für die Wasserversorgung, die auf vielfache Weise auf Strom angewiesen ist (Transport/Pumpenergie, Aufbereitung/Desinfektion, Steuerung/Überwachung etc.). Gemäss eidg. Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM) muss solchen Ereignissen vorgebeugt und eine minimale Versorgung an Trinkwasser sichergestellt werden. Unter Anleitung von Detlev Eberhard, Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, haben die Gemeinden resp. Wasserversorgungen im Kanton ihre Notwasser- resp. Notstromkonzepte erarbeitet. Nach aktuellem Planungsstand der Gemeinden sind für deren Umsetzung ca. 3 Mio. Franken erforderlich. 

Die RWSG (Regionale Wasserversorgung St. Gallen AG) hat den Blackout ebenfalls bereits in ihrer Planung berücksichtigt, wie deren Betriebsleiter Jörg Hohl darlegte. Mittels zweier Dieselaggregate (4.5 MW) soll das Bodenseewasser auch bei einem längeren Stromausfall (> 24 Stunden) im Werk Frasnacht aufbereitet und in die Reservoire zur weiteren Verteilung gepumpt werden (Projektstand: Ausschreibung). Die Partnergemeinden wie z.B. Teufen, Speicher und Herisau können zukünftig - im Rahmen der vereinbarten Bezugsmengen - auch in dieser Notlage mit Wasser bedient werden. Die Gesamtkosten der Notstromversorgung inkl. einer Leitwarte mit stromunabhängigem Funk-/Telefonnetz belaufen sich auf ca. 5 Mio. Franken. 

Formen der Zusammenarbeit von Wasserversorgungen 

Die Ausserrhoder Wasserversorgungen sind - sowohl innerhalb des Kantons wie auch über die Kantonsgrenzen hinweg - hydraulisch vernetzt. Damit sind sie für den Ereignisfall, z.B. bei einem Ressourcenengpass (Trockenheit) oder bei einer lokalen Verschmutzung, gut vorbereitet. Im Kanton gibt es heute jedoch nach wie vor mehr öffentliche Wasserversorgungen als politische Gemeinden. Bei verschiedensten anderen Aufgaben haben die Gemeinden eine verstärkte Zusammenarbeit und gemeinsame Aufgabenerfüllung beschlossen (z.B. Grundbuchämter, Abwasserreinigung, Bausekretariate). Um weitere Herausforderungen bezüglich Finanzierung, Qualitätssicherung, Rekrutierung von Personal etc. auch in Zukunft meistern zu können, müssen auch die Wasserversorgungen weitere Formen der Zusammenarbeit prüfen. Die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Wasserversorgungen braucht in der Anfangsphase viel Geduld und Verständnis von allen Beteiligten. Mittel- und langfristig hat sich die Regionalisierung von Wasserversorgungen vielfach bewährt und eine Professionalisierung und Effizienzsteigerung ermöglicht. Nicht in jedem Fall muss das Ziel eine Vollfusion von Versorgungen sein, auch die gemeinsame Aufgabenerfüllung in Teilbereichen (wie z.B. Unterhalt oder Planung) kann bereits grosse Vorteile bringen Es empfiehlt sich in jedem Fall ein schrittweises Vorgehen. Alan Germann (Gebäudeversicherung St. Gallen) und Dr. Roger W. Sonderegger (Sonderegger + Sonderegger GmbH, Teufen) führten anhand von zahlreichen Fallbeispielen aus dem Kanton St. Gallen durch diese Thematik. 

Das nächste Wasserversorgungsseminar findet am 23. November 2022 in Appenzell statt.

Kontakt: Mathias Kürsteiner, Tel. +41 71 353 65 33, mathias.kuersteiner@ar.ch

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Wenn es Sternschnuppen regnet und Wünsche vom Himmel fallen,
wenn kalte Nächte von warmen Lichtern erhellt werden,
wenn Erwachsene sich wieder wie kleine Kinder fühlen
und Hektik und Stress von Liebe und Vorfreude überdeckt werden,
dann ist es Zeit zu sagen:

FROHE WEIHNACHTEN!


Wir wünschen Ihnen eine lichtervolle Adventszeit und besinnliche Festtage. Viele schöne Ereignisse, Glück und Gesundheit sollen Sie durch das Jahr 2022 begleiten.

 

Impressum

Departement Bau und Volkswirtschaft
Amt für Umwelt
Kasernenstrasse 17A
9100 Herisau

Telefon +41 71 353 65 35
afu@ar.ch; www.ar.ch/afu

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