Haben Sie Probleme mit der Darstellung dieser E-Mail, verwenden Sie bitte folgenden Link.

Newsletter Amt für Umwelt 4 - 2019, Dezember 2019 (Volltext)

Geschätzte Leserin, geschätzter Leser

Das Thema 5G ist in der Bevölkerung weiterhin präsent. Der Bund hat Ende November den von der Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung erarbeitete Bericht zu Bedürfnisse und Risiken beim Aufbau von 5G veröffentlicht. Lesen Sie mehr zum Stand des Ausbaus in Appenzell Ausserrhoden und zu weiteren Themen aus den Bereichen Gewässerschutz und Energie in dieser Ausgabe.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.

1 Langsame Umsetzung von 5G

Mobilfunk 5G bewegt weiterhin. Ende November wurde der von Altbundesrätin Doris Leuthard in Auftrag gegebene Bericht "Mobilfunk und Strahlung" vom Bund veröffentlicht. 
In Appenzell Ausserrhoden schreitet die Einführung des Mobilfunkstandards 5G bisher nur langsam voran. 

Der neue Bericht "Mobilfunk und Strahlung" ist eine umfangreiche und interessante Auslegeordnung über die Entwicklungsmöglichkeiten des Mobilfunks, insbesondere von 5G und über deren gesundheitlichen Auswirkungen. Der Bericht bildet die Grundlage für die Diskussion und den Entscheid über das weitere Vorgehen auf Bundesebene. Er hält auch fest, wo noch Forschungslücken bestehen und welche Fragen ungeklärt sind.  

Stand des Ausbaus in Appenzell Ausserrhoden 

Der Antennenstandort Urnäsch Kronbach / Horsch ist per 1. Dezember 2019 immer noch der einzige aktive 5G-Standort in Appenzell Ausserrhoden. Die Nachrüstung an weiteren Standorten wurde bereits bewilligt, aber noch nicht umgesetzt. Zudem sind weitere Verfahren noch hängig. 

Bewilligungsverfahren

Betreffend Bewilligungsverfahren richtet sich Appenzell Ausserrhoden nach den bundesrechtlichen Vorgaben des Umweltschutzgesetzes und dem kantonalen Baugesetz. In Sachen Bewilligungspflicht werden zwei Fälle unterschieden:

  1. Für Neubauten und bauliche Änderungen an Mobilfunkantennen, die eine Zunahme der Sendeleistung beinhalten oder zu einer Erhöhung der Belastung im nahen Umfeld führen, ist immer ein ordentliches Baugesuchsverfahren notwendig. 
  2. Nachrüstungen und Anpassungen eines Standortes, die keine Erhöhung der Sendeleistung beinhalten und zu keiner Zunahme der Belastung im nahen Umfeld führen sowie die keine wesentliche bauliche Änderung umfassen, werden durch das Amt für Umwelt umweltrechtlich beurteilt. 

Im Fall 2 konsultiert das Amt für Umwelt die Gemeinden für die Beurteilung allfälliger baulicher Änderungen hinsichtlich der Bewilligungspflicht.

Bewilligungsfreie 5G-Anpassungen

Ein Teil der Funktionalitäten von 5G kann auf bisher genutzten Antennen und Frequenzen und mit unveränderten Sendeleistungen aufgeschaltet werden. Dies erfolgt durch Anpassungen in der Recheneinheit der bestehenden Antenne. In diesem Fall sind weder umweltrechtliche noch baurechtliche Bewilligungen notwendig. Einer der Mobilfunkanbieter nutzt diese Möglichkeit und passt die Recheneinheiten an mehreren Antennen in der zweiten Dezemberwoche an. Dadurch wird die Anzahl "5G"-Antennen auch in unserer Region deutlich ansteigen. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Amtes für Umwelt unter Mobilfunk und NIS.

»» Link zur Medienmitteilung des BAFU vom 28. November 2019
»» Link zum Bericht Mobilfunk und Strahlung (Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung im Auftrag des UVEK)
»» Link zur BAKOM-Karte mit den 5G Standorten

Kontaktperson: Peter Federer, Tel. +41 71 353 65 29, peter.federer@ar.ch

zurück zur Übersicht

2 Förderung von Holzfeuerungen

Holzenergie ist erneuerbar und damit nach der Wasserkraft eine der wichtigsten Formen der nachhaltigen Energiegewinnung in der Schweiz. Aus diesem Grund unterstützt der Kanton den Ersatz von direkt-elektrischen oder fossilen Heizungen durch Holzfeuerungen mit finanziellen Beiträgen.

Fast 60 % aller Wohnbauten in Appenzell Ausserrhoden werden fossil – das heisst mit Erdöl oder mit Erdgas – beheizt. Weltweit wird im Moment jährlich so viel Erdöl und Erdgas verbrennt wie die Natur in etwa einer Million Jahre gebildet hat. Die Verbrennung von fossilen Brennstoffen führt zur Erhöhung der Konzentration von Kohlendioxid (CO2) in der Atmosphäre. Dies bewirkt eine kontinuierliche Erhöhung der durchschnittlichen Temperatur auf der Erde. Infolge der Erwärmung werden die Ökosysteme der Erde durcheinandergebracht – mit verheerenden Folgen; das Eis schmilzt, der Meeresspiegel steigt und Naturkatastrophen (z.B. Dürren, Hochwasser, Extremwettereignisse) nehmen zu.

Holz ist ein nachwachsender Rohstoff. Im Verlauf seines Wachstums bindet ein Baum das in der Luft vor-handene Kohlendioxid (CO2); er verwendet Kohlenstoff (C), um Holz zu bilden und gibt Sauerstoff (O2) an die Umgebung ab. Bei der Verbrennung oder Verrottung von Holz verbindet sich der im Holz gebundene Kohlenstoff erneut mit dem Sauerstoff der Luft und gelangt wieder als CO2 in die Atmosphäre. Aus diesem Grund ist eine Holzheizung CO2-neutral für die Umwelt. 

Moderne geschlossene Feuerstellen mit einem Wärmeverteilsystem (Radiatoren oder Bodenheizung) haben eine grosse Heizwirkung und garantieren eine optimale, vollständige und emissionsarme Verbrennung. Und eine Zentralheizung mit Pelletskessel ist punkto Heizleistung und Bedienungskomfort einer Öl- oder Gasheizung ebenbürtig. 

Der Brennstoff Holz kann als Vollheizung oder aber auch als Zusatzheizung eingesetzt werden. Optimal ist die Kombination von Holzenergie mit Solarenergie: Ein thermischer Solarkollektor trägt beispielsweise die Hauptlast für die Brauchwassererwärmung und unterstützt die Holzfeuerung beim Heizen. Die Holzfeuerung sorgt für die nötige Raumwärme und trägt an bewölkten Wintertagen auch zur Brauchwassererwärmung bei. Auch wird durch die Nutzung von Holz die regionale Wertschöpfung gefördert. Es werden Arbeitsplätze geschaffen, Importkosten vermieden und Steuereinnahmen generiert. Im Gegensatz zur Nutzung von Erdöl und Erdgas bleiben bei der Energieholznutzung die Investitionen und die Arbeitsplätze in der Region und im Inland.

Handbeschickte Stückholzfeuerungen oder Pelletsfeuerungen mit Tagesbehälter können in kleinen Ge-bäuden die nötige Wärme bereitstellen. Bei grösseren Gebäuden oder Heizzentralen für Wärmenetze kommen automatische Holzfeuerungen zum Einsatz. Der Kanton fördert den Ersatz von fossilen wie auch von direkt-elektrischen Heizsystemen durch Holzfeuerungen mit einem grosszügigen Förderbeitrag. Unterschieden wird zwischen drei verschiedenen Fördermassnahmen:

M-02 Stückholzfeuerung

Gefördert werden Stückholzfeuerungen bis 70 kW (Kessel-Feuerungswärmeleistung) als Hauptheizung in bestehenden Gebäuden als Ersatz einer Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung. Pelletsfeuerungen mit Ta-gesbehälter erhalten dieselben Beiträge.

M-03 Automatische Holzfeuerung bis 70 kW

Gefördert werden automatische Holzfeuerungen bis 70 kW (Kessel-Feuerungswärmeleistung) als Haupt-heizung in bestehenden Gebäuden als Ersatz einer Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung.

M-04 Automatische Holzfeuerung ab 70 kW

Gefördert werden automatische Holzfeuerungen ab 70 kW (Kessel-Feuerungswärmeleistung) als Haupt-heizung in bestehenden Gebäuden als Ersatz einer Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung.


Fördergesuche sind zwingend vor Baubeginn mit allen notwendigen Unterlagen einzureichen. Auf Gesuche, welche erst später eingereicht werden, wird nicht eingetreten.
 

Link zur Rubrik Förderung auf der kantonalen Webseite
»» M-02 Stückholzfeuerung
»» M-03 Automatische Holzfeuerung bis 70 kW
»» M-04 Automatische Holzfeuerung ab 70 kW 

Kontakt: Verein Energie AI/AR, Tel. +41 71 353 09 49, info@energie-ar-ai.ch

zurück zur Übersicht

3 Leitfaden Gestaltungsgrundsätze für Solaranlagen

Auf Wunsch mehrerer Gemeinden hat das Amt für Umwelt einen Leitfaden zur Planung und Beurteilung von Solaranlagen in Appenzell Ausserrhoden erarbeitet, der auf die ästhetischen Aspekte fokussiert. Durch eine korrekte Anwendung der Gestaltungsgrundsätze können die kommunalen Bauämter einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der Solarenergie leisten!

Der Leitfaden basiert auf dem Vorbild des Thurgauer Leitfadens "Solaranlagen richtig gut" und richtet sich an Bauwillige, Planende und die zuständigen Bewilligungsbehörden. Neben den einzuhaltenden Vorgaben für bewilligungsfreie Solaranlagen gibt der Leitfaden auch Auskunft über die Anforderungen bei bewilligungspflichtigen Solaranlagen. Technische Aspekte werden nur soweit ausgeführt, wie sie für die Positionierung, Dimensionierung und Gestaltung der Anlagen bedeutsam sind. Der Leitfaden zeigt an diversen Beispielen, wie sich ästhetisch ansprechende Solaranlagen umsetzen lassen. Das Amt für Umwelt wurde bei der Erarbeitung durch das kantonale Amt für Raum und Wald, den kantonalen Baukoordinationsdienst sowie die Gemeinden Rehetobel und Heiden unterstützt.

Das Wichtigste in Kürze:


Bewilligungsbefreit sind Solaranlagen in Appenzell Ausserrhoden wenn sie

  • auf einem Dach montiert werden und genügend angepasst sind;
  • nicht auf einem Kulturdenkmal kantonaler oder nationaler Bedeutung resp. nicht in einer Ortsbildschutzzone installiert sind.

Was bedeutet "genügend angepasst" im Falle einer Solaranlage?

  • vertikales Überragen der Dachfläche kleiner als 20 cm (gilt nicht für Gewerbe- und Industriezonen!);
  • frontales/seitliches Überragen nicht über die Dachfläche hinaus;
  • reflexionsarm nach Stand der Technik;
  • zusammenhängend als kompakte Fläche.

Der Leitfaden erläutert die Kriterien im Detail, weist darauf hin wann welche Gestaltungsgrundsätze zur Anwendung kommen und zeigt anhand realer Beispiele die korrekte Umsetzung.

Achtung: Für bewilligungsfreie Solaranlagen gilt ausnahmslos die Meldepflicht! Dies erfolgt mittels entsprechendem Formular an die Baubehörde. Der Meldung sind ein Situationsplan, eine Dachaufsicht, ein Dachschnitt sowie ein Anlagenbeschrieb beizulegen. Mit der Installation darf erst begonnen werden, wenn die Baubehörde innert 30 Tagen nach Eingang der Meldung keine Einwände erhebt.

Gerne weisen wir in diesem Zusammenhang auch auf die vergünstigten Agrarfondsdarlehen des Kantons für Photovoltaikanlagen in der Landwirtschaft (Kontakt → Amt für Landwirtschaft) und das kantonale Förderprogramm Energie hin. Letzteres unterstützt solarthermische Anlagen direkt mit einem Beitrag und Photovoltaikanlagen indirekt mit der Förderung von Batteriespeichern. Informationen zur direkten Förderung von Photovoltaikanlagen durch den Bund finden sich auf der Webseite von Pronovo.

»» Link zum Leitfaden Gestaltungsgrundsätze für Solaranlagen

Kontaktperson: Michael Kellenberger, Tel. +41 71 353 65 27, michael.kellenberger@ar.ch

zurück zur Übersicht

4 Wegweiser für umweltfreundliche Fahrzeuglenker

GIS-Karte Alternative Tankstellen


Appenzell Ausserrhoden unterstützt umweltfreundliche Energieträger und -Verbraucher. Mit einer Karte über Tank- und Ladestationen für Elektro- und Gasfahrzeuge im geoportal.ch bietet das kantonale Tiefbauamt eine Serviceleistung für alle an, die sich mit alternativen Antriebstechnologien im Kanton fortbewegen. 

Die Flächenabdeckung mit öffentlichen Elektroladestationen und Erdgastankstellen trägt wesentlich zur Attraktivität der alternativen Mobilität bei. Die Neuzulassungen von Fahrzeugen mit Elektroantrieben, sei es Plug-in-, Hybrid- oder reine Elektro-Mobile, nehmen von Jahr zu Jahr zu. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden begrüsst deshalb die Initiative von Dritten, Ladestationen und Tankstellen mit alternativen Treibstoffen zu betreiben. Nicht zu vergessen, die steigende Anzahl von Fahrzeugen, die sich mit Erdgas fortbewegen.

Die Abteilung Mobilität und Support des kantonalen Tiefbauamtes Ausserrhoden hat diese Anlagen erfasst und in einer Übersichtskarte im Geoportal zusammengefasst. Die Standorte können unter www.ar.ch/alternativetankstellen aufgerufen werden. Die Karte besteht seit April 2017 und wird durch das Tiefbauamt regelmässig aktualisiert und erweitert. 

Ein Vergleich mit der neuen Karte des Bundes, www.ich-tanke-strom.ch zeigt, dass sie ebenfalls Elektroladestationen verschiedener Anbieter in einer Karte zusammenfasst. Die Bundeskarte ist jedoch nicht vollständig und bildet keine Gastankstellen ab. Dafür zeigt sie deren Verfügbarkeit an, was bei der kantonseigenen Lösung aus technischen Gründen nicht möglich ist. Innerhalb von Appenzell Ausserrhoden bietet die eigene Karte aufgrund der Vollständigkeit einen wesentlichen Mehrwert, während die Karte des Bundes ausserhalb der Kantonsgrenzen die empfohlene Alternative zu den Webseiten der jeweiligen Ladenetzbetreiber ist.

Kontaktperson: Isabelle Coray, Tiefbauamt, Tel. +41 71 353 65 03, isabelle.coray@ar.ch

zurück zur Übersicht

5 Stabiler Stromverbrauch bei steigender Stromproduktion

Die 2018er Stromzahlen bestätigen die Trends der vergangenen Jahre: Während sich der Ausserrhoder Stromkonsum stabilisiert, nimmt die 'eigene' Stromproduktion aus Sonnenenergie weiter zu.

Der Ausserrhoder Stromverbrauch blieb gegenüber dem Vorjahr praktisch unverändert – er sank um 0.3 GWh bzw. 0.08 % auf 322 GWh. Damit hat sich der Stromverbrauch seit 2011 bei rund 5'800 kWh pro Ausserrhoderin und Ausserrhoder eingependelt. Dies lässt den Schluss zu, dass die zunehmende Elektrifizierung der Haushalte (Wärmepumpenheizungen, Geräte, E-Mobilität) durch Effizienzmassnahmen kompensiert werden konnten. Die leichten Schwankungen sind hauptsächlich der Witterung zuzuschreiben (Heizgradtage).

Wie bereits 2017 stammte auch 2018 nur jede zwölfte Kilowattstunde des Ausserrhoder Gesamtstromverbrauchs aus 'eigenen' Stromproduktionsanlagen. Die Ausserrhoder Wasserkraftwerke produzierten aufgrund des trockenen Sommers 2018 so wenig Strom wie seit langem nicht mehr. Umso erfreulicher ist der seit 2011 ungebrochene Trend der Ausserrhoder Solarstromproduktion: Von 2011 bis 2018 nahm die Jahresproduktion durchschnittlich um 1 bis 2 GWh pro Jahr zu – von knapp 0.7 auf gut 11 GWh. Damit baut Solarstrom seine Spitzenposition in der 'eigenen' erneuerbaren Stromproduktion weiter aus, gefolgt von Ausserrhoder Strom aus Biomasse (inkl. Holz) und Wasserkraft.

Weitere Zahlen zum Stromverbrauch und zur Stromproduktion 2018 je Ausserrhoder Gemeinde sind auf der kantonalen Webseite in der Rubrik Energie «Energie- und Stromverbrauch» zu finden.

Kontaktperson: Manuela Fuchs, Tel. +41 71 353 65 37, manuela.fuchs@ar.ch

zurück zur Übersicht

6 Seminar für Wasserversorgungen 2019 - Rückblick

Das Amt für Umwelt führte Anfang November bereits zum zwölften Mal ein Seminar für die Ausserrhoder Wasserversorgungen sowie die Wasserversorgungen aus zugewandten St. Galler Gebieten und aus Appenzell Innerrhoden durch. Mit über 100 Teilnehmenden war der kleine Casino Saal in Herisau gut gefüllt. Neben Vorträgen zur Versorgungssicherheit (Trinkwasserversorgung in Notlagen und Cyber Security) stiessen auch die Beiträge zum Thema Verbindlichkeit von Richtlinien und Qualität des Trinkwassers auf das Interesse des Publikums.  

Das Projekt "Trinkwasserversorgungen in Notlagen" wurde von Detlev Eberhard, Leiter Koordinationsstelle Bevölkerungsschutz im Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, vorgestellt. Auch in der Schweiz, dem Wasserschloss Europas, kann es bei langer Trockenheit zu schweren Störungen der Wasserversorgung kommen. Aufgrund der hohen Vernetzung haben die Ausserrhoder Wasserversorgungen den Stresstest im Trockenjahr 2018 aber gut bestanden. Dagegen stellt ein möglicher längerer Stromausfall ein akutes Problem für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung dar. Gemäss eidg. Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN) muss solchen Ereignissen begegnet und eine minimale Versorgung an Trinkwasser sichergestellt werden. Die entsprechenden Gemeinde-Konzepte aus den 1990er Jahren sind überholt; sie wurden deshalb aktuell überarbeitet. Die neuen Notwasserkonzepte der Gemeinden sehen allesamt eine Vollversorgung mithilfe von Notstromaggregaten vor. Als nächster Schritt folgt die Prüfung und Umsetzung der notwendigen Massnahmen.

Dario Walder von der Firma Redguard AG referierte zum Thema Cyber-Security. In den Medien gibt es immer wieder Berichte über Cyber-Angriffe (z.B. WV Ebikon im November 2018), teils mit weitreichenden Konsequenzen. Neben gezielten Cyber-Angriffen besteht die Bedrohung auch durch unwissentlich eingeschleppte Schadsoftware. Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) hat 2019 gemeinsam mit dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung mit der sogenannten Empfehlung W1018 einen Minimalstandard für die Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) in Trinkwasserversorgungen erarbeitet. Es liegt nun in der Verantwortung der Wasserversorgungen die Risiken im IKT-Bereich anhand der Checklisten der W1018 zu analysieren, zu bewerten und allfällige Massnahmen zu treffen. Ein Grossteil der von Redguard befragten Organisationen erreicht heute das IKT-Minimalniveau noch nicht.

Cosimo Sandre, technischer Berater des SVGW schaffte in seinem Referat Klarheit zur Begriffs- und Normenhierarchie von Richtlinien im Trinkwasserbereich, insbesondere zur Verbindlichkeit von Richtlinien. Richtlinien der Fachverbände sind grundsätzlich freiwillig, ausser sie sind Bestandteil von Verträgen oder werden in einer Verweisnorm (z.B. im Wasserversorgungsreglement der Gemeinde) für verbindlich erklärt. Richtlinien beschreiben, wie die Regeln der Technik eingehalten werden können. Sie können somit im Haftungsfall auch von den Gerichten für relevant erklärt werden. Normenkonflikte wurden am Beispiel zum Umgang mit Löschwasser diskutiert; die Assekuranz wird mit den Wasserversorgungen eine praxisnahe Lösung zur Umsetzung der SVGW-Richtlinie W5 (Löschwasserversorgung) suchen. 

Im letzten Referat zeigte Dr. Kurt Seiler, Amtsleiter Interkantonales Labor Schaffhausen, wie es um die Trinkwasserqualität in der Schweiz steht. Zudem erläuterte er die Trinkwasserinitiative und weitere politische Vorstösse auf diesem Gebiet. Generell steht es um die Qualität des Trinkwassers in der Schweiz gut bis sehr gut, regionale Verbesserungen – vor allem in Ackerbaugebieten – sind jedoch nötig. Beim Nitrat wurden schweizweit gemäss diesjähriger Messkampagne der Kantonschemiker keine Höchstwertüberschreitungen im Trinkwasser festgestellt. Allerdings genügte jede 5. Messstelle den Anforderungen der Gewässerschutzverordnung nicht. Bei der Suche nach Pflanzenschutzmitteln wurden in zwei Drittel der 202 Proben mindestens ein Rückstand gefunden. Es konnten 30 verschiedene Wirkstoffe und 16 Abbauprodukte nachgewiesen werden. Am meisten Beanstandungen gab es für Chlorothalonil-Sulfonsäure, einem relevanten Metabolit eines Fungizids, das in der Schweiz für verschiedenste Anwendungen zugelassen ist. Dieser Befund stellt die heutige Bewilligungspraxis des Bundes für Pestizide stark infrage. Das beanstandete Trinkwasser betrifft weniger als 3 % der Bevölkerung, Die betroffenen Wasserversorgungen müssen Wasser aus Ersatzgebieten beschaffen resp. das Wasser vor Einspeisung mit unbelastetem Wasser mischen. Im Appenzellerland gibt es grundsätzlich kein Pestizidproblem im Grund- oder Trinkwasser, aber mikrobiologische Kontaminationen kommen schon ab und zu vor, so K. Seiler.

Kontaktperson: Mathias Kürsteiner, Tel. +41 71 353 65 33, mathias.kuersteiner@ar.ch

zurück zur Übersicht

7 In eigener Sache

Wir begrüssen:

Herr Noah Baumann absolviert von Januar bis Juni 2020 ein halbjähriges Praktikum im Amt.

Sie funkeln im Dunkeln. 
Sind stille Tänzer am Himmel.
Ausdrucksstark. Berührend.
Bezaubernd schön.
Die Sterne.

 

 

Wir wünschen Ihnen viele Sternenmomente im Advent, fröhliche Festtage, Zeit zur Entspannung und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.

Impressum

Departement Bau und Volkswirtschaft
Amt für Umwelt
Kasernenstrasse 17A
9100 Herisau

Telefon +41 71 353 65 35
afu@ar.ch; www.ar.ch/afu

Texte dürfen mit Quellangaben weiterverwendet werden.

Sie möchten den Newsletter nicht mehr erhalten. Hier können Sie den Newsletter abmelden.