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Willkommen beim Obergericht Appenzell Ausserrhoden
Fünfeckpalast

Das Obergericht ist oberste gerichtliche Behörde im Kanton in Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren. Die Zuständigkeit als Rechtsmittelinstanz ist in den Artikeln 24 bis 29 des Justizgesetzes (JG) geregelt.
Das Obergericht ist in vier Abteilungen gegliedert. Zugehörig sind zudem drei Kommissionen in den Bereichen Schuldbetreibung- und Konkurs sowie Anwaltswesen.
Kanzlei
Landsgemeindeplatz / Fünfeckpalast, 9043 Trogen
- betreffend Zivilrecht, Strafrecht sowie Kindes- und Erwachsenenschutzrecht und Kommissionen
- betreffend Verwaltungsrecht
Präsidium
Landsgemeindeplatz / Fünfeckpalast, 9043 Trogen
(Auskunft zu Verfahrensablauf; keine telefonische Rechtsberatung)
Zusätzliche Informationen
Obergericht
14.00 bis 17.00 Uhr
Postadresse:
Obergericht Appenzell Ausserrhoden
Fünfeckpalast
Postfach
9043 Trogen
Wichtiger Hinweis: Das Obergericht wird nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich während der Öffnungszeiten überbracht werden. Beim Fünfeckpalast existiert kein Postbriefkasten für an das Obergericht gerichtete Sendungen.
E-Mail und Fax
Unaufgefordert dem Obergericht mit E-Mail oder Fax übermittelte Eingaben nimmt das Gericht nicht zur Kenntnis. Für die Fristenwahrung genügt E-Mail oder Fax nicht. Elektronische Eingaben im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege sind nur nach den Vorgaben des elektronischen Geschäftsverkehrs möglich.
Akteneinsicht:
Nur auf vorgängige telefonische Terminabsprache mit der Kanzlei sowie während der Öffnungszeiten. Mitzubringen ist eine Identitätskarte bzw. Pass; die allfällige Erstellung von Aktenkopien ist kostenpflichtig.