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Willkommen beim Obergericht Appenzell Ausserrhoden

Fünfeckpalast

Das Obergericht ist oberste gerichtliche Behörde im Kanton in Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren. Die Zuständigkeit als Rechtsmittelinstanz ist in den Artikeln 24 bis 29 des Justizgesetzes (JG) geregelt.

Das Obergericht ist in vier Abteilungen gegliedert. Zugehörig sind zudem drei Kommissionen in den Bereichen Schuldbetreibung- und Konkurs sowie Anwaltswesen.

Kanzlei

Landsgemeindeplatz  / Fünfeckpalast, 9043 Trogen

  • betreffend Zivilrecht, Strafrecht  sowie Kindes- und Erwachsenenschutzrecht und Kommissionen
  • betreffend Verwaltungsrecht

Präsidium

Landsgemeindeplatz  / Fünfeckpalast, 9043 Trogen

(Auskunft zu Verfahrensablauf; keine telefonische Rechtsberatung)


Formulare und Merkblätter

Rechtsprechung des Obergerichts, ARGVP

Anwaltsregister / öffentliche Urkundspersonen

Zusätzliche Informationen

Obergericht

Fünfeckpalast
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 77
Öffnungszeiten
8.00 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 17.00 Uhr

Postadresse:

Obergericht Appenzell Ausserrhoden
Fünfeckpalast
Postfach
9043 Trogen

Wichtiger Hinweis: Das Obergericht wird nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich während der Öffnungszeiten überbracht werden. Beim Fünfeckpalast existiert kein Postbriefkasten für an das Obergericht gerichtete Sendungen.

E-Mail und Fax

Unaufgefordert dem Obergericht mit E-Mail oder Fax übermittelte Eingaben nimmt das Gericht nicht zur Kenntnis. Für die Fristenwahrung genügt E-Mail oder Fax nicht. Elektronische Eingaben im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege sind nur nach den Vorgaben des elektronischen Geschäftsverkehrs möglich.

Akteneinsicht:

Nur auf vorgängige telefonische Terminabsprache mit der Kanzlei sowie während der Öffnungszeiten. Mitzubringen ist eine Identitätskarte bzw. Pass; die allfällige Erstellung von Aktenkopien ist kostenpflichtig.

Rechtsprechung des Obergerichts, ARGVP