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Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf)
Die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs hat die neuen Richtlinien der Betreibungs- und Konkursbeamtenkonferenz der Schweiz für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf) per 1. September 2009 als für den Kanton Appenzell A.Rh. verbindlich erklärt

