Elektronischer Geschäftsverkehr
Personen, die über eine anerkannte elektronische Signatur nach dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) verfügen, können dem Kantonsgericht ihre Eingaben auf elektronischem Weg übermitteln. Die Zustellung mittels gewöhnlichen E-Mails genügt nicht. Solche Eingaben müssen zurückgewiesen werden und entfalten keine Rechtswirkung. Die Übermittlung von elektronischen Eingaben muss über die unten aufgeführten Kontaktformulare erfolgen.
Die elektronische Eingabe setzt voraus, dass sowohl die Eingabe selbst als auch sämtliche Beilagen mit einer anerkannten elektronischen Signatur gemäss Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) versehen sind. Andernfalls ist die Eingabe mangelhaft. Die übermittelten Dokumente (Eingabe und Beilagen) sind im
PDF-Format einzureichen. Gleichzeitig oder spätestens am darauffolgenden Arbeitstag sind dem Gericht sämtliche Eingaben in Papierform nachzureichen.
Eine Frist wird durch die elektronische Eingabe dann gewahrt, wenn deren Empfang bei der Zustelladresse des Gerichts spätestens am letzten Tag der Frist durch das Informatiksystem bestätigt wird.
Achtung: Es ist Sache der Verfahrensbeteiligten, den Versand der Eingabe rechtzeitig zu veranlassen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die unten aufgeführten Kontaktformulare beispielsweise aus technischen Gründen oder wegen Revisionsarbeiten an dieser Website vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Für Eingaben, die aufgrund eines solchen Ausfalls verspätet eingereicht werden, wird keine Haftung übernommen.
Kantonsgerichtspräsidium
Für Eingaben an das Kantonsgerichtspräsidium verwenden Sie bitte das folgende KontaktformularÖffnet Link in neuem Fenster.
Kantonsgericht (Gerichtsabteilungen)
Für Eingaben an die Gerichtsabteilungen verwenden Sie bitte das folgende KontaktformularÖffnet Link in neuem Fenster.
Der elektronische Geschäftsverkehr umfasst lediglich den Empfang von elektronischen Eingaben. Es besteht hingegen kein Rechtsanspruch auf elektronische Zustellung etwa von Entscheiden, Vorladungen oder anderen Dokumenten durch das Gericht.

