Appenzell Ausserrhoden

Kantonsrat

Die Behörden

Der Kantonsrat als Legislative, der Regierungsrat als Exekutive und die richterlichen Behörden als Judikative bilden die drei Gewalten des Kantons Appenzell Ausserrhoden. Der Kantonsrat erlässt Gesetze und Verordnungen, beaufsichtigt die Regierung und die Verwaltung sowie die Geschäftsführung der Gerichte.

Der Kantonsrat

Der Kantonsrat ist die gesetzgebende Behörde. Ihm gehören 65 Mitglieder an. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt vier Jahre. Der Kantonsratspräsident oder die -präsidentin steht dem Rat jeweils für ein Jahr vor. Die Wahlkreise bilden die zwanzig Gemeinden. Jede Gemeinde hat Anrecht auf mindestens einen Sitz. Die restlichen Sitze werden entsprechend der Einwohnerzahl der Gemeinden verteilt. In der Gemeinde Herisau werden die Kantonsrätinnen und Kantonsräte im Proporzsystem gewählt, während in den anderen Gemeinden die Wahl im Majorzsystem erfolgt. Der Kantonsrat tagt etwa sieben- bis neunmal pro Jahr, und zwar im Kantonsratssaal im Regierungsgebäude in Herisau. Diese Sitzungen finden meist an einem Montag statt und sind öffentlich.

Kantonskanzlei
Regierungsgebäude
9102 Herisau

Tel.: 071 353 62 53
Fax: 071 353 68 64

Bürozeiten:
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13.30 - 17.30 Uhr

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