Kommissionen
Ständige Kommissionen
Im Kantonsrat wird zwischen "Ständigen Kommission" und "Besonderen Kommissionen" unterschieden.
Der Kantonsrat wählt jeweils zu Beginn des Amtsjahres die Mitglieder sowie die Präsidentinnen oder Präsidenten der Ständigen Kommissionen. Zu diesen gehören:
a) Staatswirtschaftliche Kommission
b) Finanzkommission
c) Justizkommission
d) Delegation für interregionale Zusammenarbeit
Ein Kantonsratsmitlgied kann nicht gleichzeitig der Staatswirtschaftlichen- und der Finanzkommission angehören.
Besondere Kommissionen
Parlamentarische Kommssionen werden eingesetzt, um sachlich komplexe oder politisch gewichtige Geschäfte vorzubereiten. "Die Wirksamkeit der parlamentarischen Tätigkeit soll mit der Einsetzung vorberatender Parlamentarischer Kommission verbessert werden."

