Regierungsrat
Der Regierungsrat ist die oberste leitende, planende und vollziehende Behörde des Kantons und erfüllt die ihm durch Verfassung und Gesetz zugewiesenen Aufgaben. Er trägt dafür die politische Gesamtverantwortung. Er sorgt für eine rechtmässige, leistungsfähige, koordinierte, effiziente und zweckmässig organisierte kantonale Verwaltung. Er übt die ständige und systematische Aufsicht über die kantonale Verwaltung aus.
Die kantonale Verwaltung einschliesslich der unselbständigen kantonalen Anstalten und Betriebe unterstützt den Regierungsrat und erledigt die ihr übertragenen Geschäfte.
Regierungsrat und kantonale Verwaltung handeln auf der Grundlage von Verfassung und Gesetz, insbesondere nach den Grundsätzen der Verhältnismässigkeit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Sie arbeiten mit den Gemeinden, anderen Kantonen, dem Bund und dem benachbarten Ausland zusammen.

Regierungsrat Amtsperiode 2007-2011
Von links nach rechts: Dr. Matthias Weishaupt, Köbi Frei, Rolf Degen, Hans Diem, Jakob Brunnschweiler, Marianne Koller-Bohl, Jürg Wernli, Martin Birchler

