Appenzell Ausserrhoden

Gerichte

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Bild Obergerichtssaal Trogen

Obergerichtssaal, Trogen

Gerichtliche Behörden


Kantonsgericht

Das Kantonsgericht ist erste kantonale Instanz für zivil- und strafrechtliche Streitigkeiten. Als kantonales Jugendgericht beurteilt es auch Jugendstrafsachen.

Genauere Informationen zur Zuständigkeit des Kantonsgerichts finden Sie hier


Obergericht

Das Obergericht beurteilt auf Berufung oder Beschwerde hin Entscheide des Kantonsgerichts in Zivil- und Strafsachen. Zudem behandelt es Beschwerden gemäss dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) und befasst sich mit Streitigkeiten des Verwaltungs-, Staats- und Sozialver­siche­rungs­rechts. Durch die Anwaltsaufsichtskommission übt das Obergericht die Aufsicht über die Berufsausübung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie der öffentlichen Urkundspersonen aus.

Weitere Informationen zur Zuständigkeit des Obergerichts finden Sie hier.

Schlichtungsbehörden


Vermittler

In der Regel kann ein Verfahren vor dem Kantonsgericht erst eingeleitet werden, wenn die Parteien ein Schlichtungsverfahren vor Vermittler durchlaufen haben. Es bezweckt, zwischen den Parteien ohne Durchführung eines Prozesses eine Einigung zu erzielen.

Nähere Angaben finden Sie hier. Zur Frage der Notwendigkeit einer Vermittlung erfahren Sie auch hier mehr.


Schlichtungsstelle für Miete und nichtlandwirtschaftliche Pacht

Die Schlichtungsstelle behandelt Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen, soweit keine landwirtschaftlichen Grundstücke betroffen sind. Zudem erteilt sie unentgeltlich Rechtsauskunft zu Fragen betreffend Miete- oder Pacht von unbeweglichen Sachen (Wohnungen, Liegenschaften).

Nähere Informationen finden Sie hier.


Schlichtungsstelle bei Diskriminierung im Erwerbsleben

Die Schlichtungsstelle befasst sich mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, welche im Zusammenhang mit einer behaupteten Diskriminierung im Erwerbsleben oder mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz stehen.

Genauere Informationen finden Sie hier.

Kantonsgericht
Fünfeckpalast
9043 Trogen

Tel.: 0041 71 343 63 94
Fax: 0041 71 343 64 01

Schalter-Öffnungszeiten:
08.00 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr

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Obergericht
Fünfeckpalast
9043 Trogen

Tel.: 071 343 63 77 / 88