Obergericht
Kanzlei:
Dorf 7 / Fünfeckpalast
Postfach
9043 Trogen
Tel. 071 343 63 76
(Auskunft zu Verfahrensablauf; keine telef. Rechtsberatung)
Büroblockzeiten:
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
Präsidium:
Dorf 7 / Fünfeckpalast
Postfach
9043 Trogen
Tel. 071 343 63 88
E-Mail und Fax an das Obergericht
Unaufgefordert dem Obergericht mit E-Mail oder Fax übermittelte Gesuche, Ersuchen und andere Mitteilungen nimmt das Gericht zur Kenntnis. Es wird aber nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich überbracht werden. Für die Fristenwahrung genügt E-Mail oder Fax nicht.
Formulare
Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums
Die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs hat die neuen Richtlinien der Betreibungs- und Konkursbeamtenkonferenz der Schweiz für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf) per 1. September 2009 als für den Kanton Appenzell A.Rh. verbindlich erklärt.

