Obergericht

Orthofoto vom Fünfeckpalast in Trogen
Seit Inkrafttreten des Justizgesetzes am 1. Januar 2011 ist das bisherige Verwaltungsgericht im Obergericht integriert. Das Obergericht besteht nun aus zwei zivil- und strafrechtlichen Abteilungen samt Kommissionen sowie drei verwaltungsrechtlichen Abteilungen.
Kanzlei:
Landsgemeindeplatz 7c / Fünfeckpalast
Postfach
9043 Trogen
Zivil- und Strafrechtrechtspflege
Kommissionen: Tel. 071 343 63 77
Verwaltungsrechtspflege: Tel. 071 343 63 88
Präsidium:
Landsgemeindeplatz 7c / Fünfeckpalast
Postfach
9043 Trogen
Tel. 071 343 63 88
Fax 071 343 63 81
(Auskunft zu Verfahrensablauf; keine telef. Rechtsberatung)
Büroblockzeiten:
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
E-Mail und Fax an das Obergericht
Unaufgefordert dem Obergericht mit E-Mail oder Fax übermittelte Gesuche, Ersuchen und andere Mitteilungen nimmt das Gericht nicht zur Kenntnis. Es wird nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich überbracht werden. Für die Fristenwahrung genügt E-Mail oder Fax nicht; ausgenommen beim elektronischen Geschäftsverkehr im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege.
Elektronischer Geschäftsverkehr im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege
(Im Bereich der Verwaltungsrechtspflege können keine elektronischen Eingaben gemacht werden).
Personen, die über eine anerkannte elektronische Signatur nach dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) verfügen, können dem Obergericht ihre Eingaben im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege auf elektronischem Weg mittels entsprechendem KontaktformularÖffnet Link in neuem Fenster übermitteln. Die elektronische Eingabe setzt voraus, dass sowohl die Eingabe selbst als auch sämtliche Beilagen mit einer anerkannten elektronischen Signatur gemäss Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) versehen sind. Andernfalls ist die Eingabe mangelhaft. Die übermittelten Dokumente (Eingabe und Beilagen) sind im PDF-Format einzureichen.Gleichzeitig oder spätestens am darauffolgenden Arbeitstag sind dem Gericht sämtliche Eingaben und Beilagen in Papierform nachzureichen.
Es ist Sache der Verfahrensbeteiligten, die Eingabe rechtzeitig zu veranlassen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die unten aufgeführten Kontaktformulare beispielsweise aus technischen Gründen oder wegen Revisionsarbeiten an dieser Website vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Für Eingaben, die aufgrund eines solchen Ausfalls verspätet eingereicht werden, wird keine Haftung übernommen.

