Landammann
Der Landammann präsidiert den Regierungsrat. Er leitet, plant und koordiniert die Arbeit des Regierungsrates. Soweit erforderlich, ordnet er vorsorgliche Massnahmen an und fällt, wo ein Aufschub nicht möglich ist, Präsidialentscheide.
Die Wahl ins Landammannamt findet alle vier Jahre statt. Nach Ablauf einer vollen Amtsdauer ist für mindestens ein Jahr auszusetzen.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben steht dem Landammann der Ratschreiber mit der Kantonskanzlei zur Verfügung.


