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Moderhinke
Die Moderhinke ist eine schmerzhafte Klauenkrankheit bei Schafen. Sie befällt oft die ganze Herde und führt zu massiven wirtschaftlichen Einbussen. Wegen des erlittenen Tierleides muss die Krankheit auch im Sinne des Tierschutzes bekämpft werden.
Nationales Bekämpfungsprogramm
Seit Herbst 2024 werden zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März alle Schafhaltungen auf die Moderhinke untersucht. Die Beprobung ist für alle Schafhalterinnen und Schafhalter obligatorisch. Herden mit positivem Ergebnis müssen saniert werden. Ziel ist es, dass nach Ende des Bekämpfungsprogramms in der Schweiz (Frühjahr 2029) die Moderhinke nur noch in weniger als einem Prozent aller Schafhaltungen vorkommt.
Untersuchungsperiode 2025/26
Vom 1. Oktober 2025 bis zum 31. März 2026 werden im Rahmen des nationalen Moderhinke-Bekämpfungsprogramms erneut alle Schafhaltungen mittels Probenahme untersucht. Diese ist für alle Schafhalterinnen und Schafhalter obligatorisch. Bis Ende März 2026 sollen alle Schafhaltungen beprobt und falls nötig saniert sein.
Artikel aus dem St. Galler Bauer: Zeitpunkt Beprobung der Moderhinke
Moderhinkestatus auf der Tierverkehrsdatenbank (TVD)
Auf der TVD ist für jede Schafhaltung der Moderhinkestatus abgebildet (Betriebsdetails > Betriebsinformationen). Schafhalterinnen und Schafhalter sollen vor dem Zustellen von Schafen vorgängig auf der TVD den Moderhinkestatus des Herkunftsbetriebs prüfen.
Biosicherheitsmassnahmen beachten
Schafhaltende sind nach eidgenössischem Tierseuchenrecht verpflichtet, ihre Tierhaltung vor der Einschleppung von Moderhinke zu schützen, Moderhinkeverdacht einem Tierarzt oder einer Tierärztin zu melden, und bei einem Moderhinkeverdacht den Tierverkehr sofort einzustellen, um eine allfällige Seuchenverschleppung zu verhindern.
Es wird empfohlen, nach dem Zustellen von Schafen aus anderen freien Beständen oder nach dem Besuch einer Schafschau oder -ausstellung, die Klauen aller Tiere zu kontrollieren und evtl. zu desinfizieren.
BGK-Merkblatt Biosicherheit
Artikel aus dem St. Galler Bauer: Mit Biosicherheit gegen Moderhinke
Die vier Säulen der Sanierung
Schafhaltende sind verpflichtet, die Moderhinke in ihrem Bestand zu bekämpfen.
Artikel aus dem St. Galler Bauer: Herausfordernde Moderhinkesanierung
Bei der Bekämpfung sind die 4 Säulen der Sanierung zu beachten:
Klauenpflege
Ein fachgerechter Klauenschnitt ist von grosser Bedeutung. Bei betroffenen Tieren muss das losgelöste Horn schonend, aber komplett entfernt werden.
Ein Klauenpflegekurs oder der Austausch mit erfahrenen Schlafhaltenden oder Tierärztinnen und Tierärzten wird dringend empfohlen. Das abgeschnittene Klauenmaterial ist über den Hauskehricht zu entsorgen.
Merkblatt Klauenpflege
Artikel aus dem St. Galler Bauer: Richtiger Klauenschnitt ist wichtig
Klauenbad
Nach dem korrekten Klauenschnitt erfolgt für die ganze Herde ein Klauenbad. Das Klauenbad ist gemäss Herstellerangaben anzusetzen, durchzuführen und korrekt zu entsorgen. Jedes einzelne Schaf ist ausreichend oft und ausreichend lange ins Klauenbad zu stellen. Stark infizierte Betriebe müssen deutlich länger behandeln als die vorgegebene durchschnittliche Behandlungsdauer.
Das Bademittel ist korrekt zu lagern. Das Desinfektionsmittel muss zwar kühl, aber vor Frost geschützt gelagert werden, sonst verliert es seine Wirkung
Für den Klauenschnitt, das Klauenbad und das Abtrocknen nach dem Bad sind befestigte Plätze notwendig. Für eine Sanierung während der Stallhaltungsperiode ist der Stall zu Sanierungsbeginn vollständig auszumisten, danach zu reinigen und bevorzugt zu desinfizieren. Nach den Folgebädern kann der Stall jeweils frisch eingestreut werden. Kalkeinstreu kann als zusätzliche Massnahme verwendet werden.
Beim jeweiligen Amt für Umwelt kann eine temporäre Ausnahmebewilligung für eine Zwischenlagerung während der Vegetationsruhe (Mitte November bis Mitte Februar) auf dem Feld beantragt werden
BGK-Merkblatt Klauenbad
BGK-Merkblatt Bauanleitung Klauenbad
Merkblatt AfU AR zur Mistlagerung
Ausmerzung
Schwer erkrankte Schafe ohne Heilungschancen oder therapieresistente Tiere sollten ausgemerzt werden.
Beratung zur Moderhinke-Sanierung
Die Erfahrungen zeigen, dass der Sanierungserfolg mit einer frühzeitig beigezogenen Beratung erheblich gesteigert werden kann. Das Landwirtschaftliche Zentrum Salez bietet ein umfassendes Beratungspaket an: von Merkblättern, Telefonberatung bis zur Sanierungskonzeptplanung und Beratung vor Ort.
Landwirtschaftliches Zentrum SG (LZSG)
Rheinhofstrasse 11
9465 Salez
Tel. +41 58 228 24 00
lzsg.salez@cluttersg.ch
Auf der Internetseite des Beratungs- und Gesundheitsdiensts für Kleinwiederkäuer BGK finden Sie ebenfalls wertvolle Informationen und Tipps zur Sanierung.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Moderhinke und zum Bekämpfungsprogramm finden Sie auf der Internetseite des BLV.