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Arbeitsbewilligungen

Stellenmeldepflicht

Alle Arbeitgebenden sind verpflichtet, offene Stellen in Berufsarten mit schweizweit mindestens 8 % Arbeitslosigkeit der öffentlichen Arbeitsvermittlung zu melden. Dem Gesuch um Zulassung eines ausländischen Arbeitnehmenden ist deshalb auch der Nachweis der erfolgten Stellenmeldung beizufügen.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf www.arbeit.swiss, der offiziellen Informationsseite des Bundes.

Für Fragen im Zusammenhang mit der Stellenmeldepflicht wenden Sie sich bitte an den RAV Arbeitgeberservice unter der Nummer 071 353 63 66 oder an rav.herisau@clutterar.ch.

Für Bürgerinnen und Bürger der EU/EFTA-Staaten gilt das Abkommen über die Personenfreizügigkeit.

Die Zulassung von Bürgerinnen und Bürgern aus Drittstaaten unterliegt Kontingenten und Voraussetzungen.

Die Entsendung von Arbeitskräften ausländischer Unternehmen für kurzfristige Aufträge in der Schweiz ist meldepflichtig.

Für Flüchtlinge und Asylsuchende gelten spezielle Regelungen für eine Erwerbstätigkeit.

Weitere

Mehr Informationen über kurzfristige Tätigkeiten, Praktika, Au-pair, Dienstleistungen, Musiker/innen und Künstler/innen, Erotikgewerbe.

Zusätzliche Informationen

Amt für Wirtschaft und Arbeit

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 31

Lisa Maria Hoffmann

Sachbearbeiterin
T: +41 71 353 64 35