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Innenentwicklung

Grundauftrag

Seit dem 1. Mai 2014 ist das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) in Kraft. Auch unser Kanton hat der Vorlage anlässlich des Referendums 2013 mit deutlichem Mehr zugestimmt. Das revidierte Gesetz macht bezüglich haushälterischer Bodennutzung strengere und konkretere Vorgaben für die Kantone und Gemeinden. Der Bodenverbrauch soll zugunsten von dichteren Siedlungsstrukturen eingedämmt werden. Dieser Auftrag zur Innenentwicklung gilt nicht nur für städtische Agglomerationen, sondern auch für den ländlich geprägten Raum. In dieser Aufgabe bietet der Kanton Appenzell Ausserrhoden den Gemeinden aktive Unterstützung.


Arbeitshilfe „Innenentwicklung im Siedlungsgebiet“


Baubehördentagung 2017

Die Baubehördentagung 2017 widmete sich dem Thema Innenentwicklung. Die Präsentationen von ausgewählten Tagungsbeiträgen können hier heruntergeladen werden:


Förderung von Arealentwicklungen

Der Kanton fördert die Entwicklung unternutzter Areale, die Nachverdichtung sowie die Umnutzung von Flächen, damit diese für eine wertschöpfungsintensivere Nutzung verfügbar sind.

Link zu weiterführenden Informationen zur Arealentwicklung

Beiträge an eine Haus-Analyse

Perspektiven für ältere Liegenschaften in den Dorfkernen sind oft nicht einfach zu finden. Die Haus-Analyse gibt einen standardisierten Einblick in den Zustand einer Liegenschaft, ihre Mängel und Entwicklungsperspektiven. Der Kanton richtet Beiträge an Haus-Analysen aus.

Link zu weiterführenden Informationen zur Haus-Analyse

Zusätzliche Informationen

Abteilung Raumentwicklung

Kasernenstrasse 17 A
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 71