Landammann
Landammann Hans Diem präsidiert den Regierungsrat.
Er leitet, plant und koordiniert die Arbeit des Regierungsrates. Soweit erforderlich, ordnet er vorsorgliche Massnahmen an und fällt, wo ein Aufschub unmöglich ist, Präsidialentscheide. Zur Erfüllung seiner Aufgaben steht dem Landammann der Ratschreiber mit der Kantonskanzlei zur Verfügung. Die Landammann-Wahl findet alle vier Jahre statt. Nach Ablauf einer vollen Amtsdauer ist für mindestens ein Jahr auszusetzen.


