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Laufende Vernehmlassungen
Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (SVAR); Transformationsprojekt
Der Regierungsrat hat den Entwurf einer Teilrevision des Gesetzes über den Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden verabschiedet und das Departement Gesundheit und Soziales beauftragt, eine Vernehmlassung durchzuführen.
Der Regierungsrat verfolgt mit der Teilrevision des SVARG das Ziel, die spitalmedizinische Grundversorgung in Appenzell Ausserrhoden langfristig qualitativ hochstehend und finanziell tragbar zu sichern. Die Schweizer Spitallandschaft befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Auch die Ostschweiz ist stark betroffen. Treiber dafür sind die Ambulantisierung, der Fachkräftemangel, hohe Investitionen sowie steigende regulatorische Vorgaben. Diese Entwicklungen erhöhen den wirtschaftlichen Druck auf Spitäler. Kleinere Regionalspitäler sind besonders betroffen. In seiner heutigen Struktur stösst der Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (SVAR) an Grenzen und finanzielle Beteiligungen sind nicht möglich. Das schränkt die Handlungsfähigkeit des Spitalverbunds ein, erschwert die Weiterentwicklung und gefährdet langfristig dessen Fortbestand. Kern der Vorlage ist daher, dem Akutspital Herisau und dem Psychiatrischen Zentrum AR (PZA) unternehmerische Flexibilität zu ermöglichen.
Wir laden Sie ein, zur Vorlage Stellung zu nehmen. Wir ersuchen Sie, Ihre Vernehmlassung bis spätestens Freitag, 15. Mai 2026, dem Departement Gesundheit und Soziales einzureichen. Für die fristgerechte Zustellung als Word-Datei an gesundheit.soziales@ar.ch danken wir Ihnen im Voraus.
Kantonsratsgesetz (KRG) und Geschäftsordnung des Kantonsrates (GO KR); Teilrevision (digitale Transformation)
Das Büro des Kantonsrats hat am 9. Februar 2026 die Entwürfe für eine Teilrevision des Kantonsratsgesetzes (KRG) sowie der Geschäftsordnung des Kantonsrates (GO KR) behandelt und zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet.
Das KRG und die GO KR sind seit dem 1. Juni 2019 ohne wesentliche Änderungen in Kraft. In den letzten Jahren hat sich in einigen Punkten Anpassungsbedarf ergeben. Hauptthemen der vorliegenden Revision sind die Digitalisierung, die Optimierung des Ratsbetriebs sowie die Entschädigungen der Ratsmitglieder.
Die Unterlagen stehen hier zur Verfügung. Wir bitten Sie, Ihre Vernehmlassungsantwort bis spätestens Freitag, 15. Mai 2026, dem Parlamentsdienst, Obstmarkt 3, 9102 Herisau, einzureichen. Für die fristgerechte Zustellung als Word-Datei an kantonsrat@ar.ch danken wir Ihnen im Voraus.
Für Auskünfte steht Ihnen Sylvia Keller, juristische Mitarbeiterin Kantonskanzlei, zur Verfügung (Tel: 071 353 62 11; sylvia.keller@ar.ch).
Gesetz über die Ombudsstelle (Ombudsstellengesetz; OmbG)
Der Regierungsrat hat am 20. Januar 2026 den Entwurf für ein neues Gesetz über die Ombudsstelle behandelt und zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet.
Mit der neuen Kantonsverfassung vom 30. November 2025 wird in Art. 119 die verfassungsrechtliche Grundlage für eine verwaltungsunabhängige Ombudsstelle im Kanton Appenzell Ausserrhoden geschaffen. Damit erhält der Gesetzgeber implizit den Auftrag, ein entsprechendes Gesetz zu erarbeiten, in dem die Rahmenbedingungen für den Betrieb der Ombudsstelle festgelegt werden. Im OmbG werden im Wesentlichen die Aufgaben und der Wirkungsbereich definiert sowie das Verfahren vor der Ombudsstelle geregelt. Weiter enthält das Gesetz institutionelle Bestimmungen zur Ombudsstelle selbst, wie etwa über die Wahl der Ombudsperson oder die gemeinsame Finanzierung durch Kanton und Gemeinden.
Wir laden Sie ein, zur Vorlage Stellung zu nehmen und bitten Sie, Ihre Vernehmlassungsantwort bis spätestens Freitag, 24. April 2026, der Kantonskanzlei, Obstmarkt 3, 9102 Herisau, einzureichen. Für die fristgerechte Zustellung als Word-Datei an kantonskanzlei@clutterar.ch danken wir Ihnen im Voraus.
Für Auskünfte steht Ihnen Sylvia Keller, juristische Mitarbeiterin Kantonskanzlei, gerne zur Verfügung (Tel: 071 353 62 11; sylvia.keller@clutterar.ch).
Verordnung des Kantonsrates über die Entlastung des Staatshaushalts
Der Regierungsrat hat am 25. November 2025 den Entwurf der Verordnung des Kantonsrates über die Entlastung des Staatshaushalts verabschiedet und das Departement Finanzen beauftragt, die Vernehmlassung zu eröffnen.
Die Vorlage hat in erster Linie zum Ziel, einen ausgeglichenen Staatshaushalt bzw. eine nachhaltige Stabilisierung der Finanzlage des Kantons herbeizuführen. Sie ist Teil des vom Regierungsrat beschlossenen und vom Kantonsrat unterstützten Entlastungsprogramms 2025+ (EP25+). Es werden Anpassungen in der Besoldungsverordnung (BVO; bGS 142.211) sowie in der Verordnung über die Einführung des Bundesgesetzes über Fuss- und Wanderwege (bGS 731.31) vorgeschlagen.
Um das angestrebte Ziel des EP25+ zu erreichen, wird gleichzeitig mit der vorliegenden Vernehmlassung die Vernehmlassung zur Änderung formeller Gesetze eröffnet. Dazu wird separat eingeladen.
Wir laden Sie ein, zur Vorlage Stellung zu nehmen und bitten Sie, Ihre Antwort bis spätestens Freitag, 27. Februar 2026, dem Departement Finanzen einzureichen. Für die fristgerechte Zustellung als Word-Datei an finanzen@clutterar.ch danken wir Ihnen im Voraus.
Für Auskünfte steht Ihnen Landammann Hansueli Reutegger, Vorsteher Departement Finanzen, gerne zur Verfügung (Tel. 071 353 68 10; hansueli.reutegger@clutterar.ch).
Gesetz über die Entlastung des Staatshaushalts
Der Regierungsrat hat am 25. November 2025 den Entwurf des Gesetzes über die Entlastung des Staatshaushalts verabschiedet und das Departement Finanzen beauftragt, die Vernehmlassung zu eröffnen.
Die Vorlage hat in erster Linie zum Ziel, einen ausgeglichenen Staatshaushalt bzw. eine nachhaltige Stabilisierung der Finanzlage des Kantons herbeizuführen. Es ist Teil des vom Regierungsrat beschlossenen und vom Kantonsrat unterstützten Entlastungsprogramms 2025+ (EP25+). Es werden Anpassungen im Personalgesetz (PG; bGS 142.21), im Gesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz; bGS 146.1), im Tourismusgesetz (TG; bGS 955.21) und im Steuergesetz (bGS 621.11) vorgeschlagen.
Um das angestrebte Ziel des EP25+ zu erreichen, wird gleichzeitig mit der vorliegenden Vernehmlassung die Vernehmlassung zu Änderungen von kantonsrätlichen Verordnungen eröffnet. Hierzu wird separat eingeladen.
Wir laden Sie ein, zur Vorlage Stellung zu nehmen und bitten Sie, Ihre Antwort bis spätestens Freitag, 27. Februar 2026, dem Departement Finanzen einzureichen. Für die fristgerechte Zustellung als Word-Datei an finanzen@clutterar.ch danken wir Ihnen im Voraus.
Für Auskünfte steht Ihnen Landammann Hansueli Reutegger, Vorsteher Departement Finanzen, gerne zur Verfügung (Tel. 071 353 68 10; hansueli.reutegger@ar.ch).
Gesetz über Gemeindefusionen (GFG)
Der Regierungsrat hat am 4. November 2025 den Entwurf für ein neues Gesetz über Gemeindefusionen behandelt und das Departement Inneres und Sicherheit beauftragt, die Vernehmlassung durchzuführen.
Mit der am 26. November 2023 in Kraft getretenen Teilrevision der Kantonsverfassung (KV) und dem neuen Art. 101bis KV wurde der Gesetzgeber beauftragt, Näheres zur Fusion von Gemeinden im Gesetz zu regeln. Der neue Art. 101bis KV hält ebenfalls fest, dass der Kanton administrative und finanzielle Unterstützung an Gemeinden leistet, die sich zusammenschliessen wollen. Die Einzelheiten, insbesondere Ausmass und Zeitpunkt der Unterstützung, sind durch den Gesetzgeber festzulegen. Der Verfassungsauftrag wird durch den Erlass eines Gesetzes über Gemeindefusionen umgesetzt. Dieses Gesetz enthält sowohl Bestimmungen zum Verfahren für Gemeindefusionen als auch Bestimmungen zur administrativen und finanziellen Förderung durch den Kanton.
Wir bitten Sie, Ihre Vernehmlassungsantwort bis Freitag, 6. März 2026, dem Departement Inneres und Sicherheit einzureichen. Für die fristgerechte Zustellung als Word-Datei an inneres.sicherheit@clutterar.ch danken wir Ihnen im Voraus.
Für Auskünfte steht Ihnen Thomas Wüst, juristischer Fachexperte, zur Verfügung (Tel. 071 353 64 33; thomas.wuest@clutterar.ch).
Zusätzliche Informationen
Kantonskanzlei
13.30 - 17.00 Uhr
Kantonaler Vernehmlassungsversand
Gestützt auf Art. 38 Abs. 1 der Organisationsverordnung (bGS 142.121) werden die Einladungen zu kantonalen Vernehmlassungs-
verfahren ausschliesslich per E-Mail versendet.