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Stark für die Ausserrhoder Wirtschaft
News aus dem Amt
Am 1.1.2026 tritt die neue Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeinehmende in Kraft.
Informationen zum Schutzstatus S
Per 23. Oktober 2025 wurde die bisherige Bewilligungspflicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch die bereits bekannte Meldepflicht ersetzt. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Gewerbe, Arbeit & Bedingungen
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit ist zuständig für den Vollzug verschiedener eidgenössischer und kantonaler Gesetze im Bereich Gewerbe und Berufsausübung. Finden Sie einen Überblick über bewilligungs- und meldepflichtige Tatbestände aus dem Bereich Arbeit und Gewerbe im Kanton Appenzell Ausserrhoden.
Zusätzliche Informationen
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Obstmarkt 3
9102
Herisau
T: +41 71 353 64 31
Leiter