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Passbüro

Als Schweizer Bürgerin oder Bürger haben Sie Anspruch auf einen Pass oder eine Identitätskarte. Wenn Sie einen neuen Ausweis brauchen, denken Sie daran, diesen frühzeitig zu besorgen.

Das kantonale Passbüro ist die zentrale Anlaufstelle für das Pass- und Ausweiswesen im Kanton. Es nimmt Anträge entgegen und erfasst die biometrischen Daten dafür (Gesichtsbild und Fingerabdrücke). Für Ausländerausweise werden nur die biometrischen Daten erfasst. Darüber hinaus stellt es die Koordination und Verbindung zwischen den Bundesbehörden und den Gemeinden sicher.

Identitätskarten können ebenfalls direkt beim Passbüro - oder aber bei der Wohngemeinde - beantragt werden. Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Herisau, Hundwil, Waldstatt und Schönengrund können ihre Identitätskarten nicht mehr bei der Gemeinde beantragen. Sie wenden sich bitte direkt ans kantonale Passbüro.

Das Passbüro ist zudem für Beglaubigungen (Legalisationen/Apostillen) zuständig.

Pässe und Termine können telefonisch oder über die Bundeswebseite beantragt und reserviert werden.

Die biometrische Identitätskarte im Vergleich zur E-ID

Bei den beiden Produkten handelt es sich um unterschiedliche und voneinander unabhängige Lösungen, die jedoch manchmal verwechselt werden.

  • Die biometrische Identitätskarte ist ein physisches Dokument. Sie dient der Identifikation im Alltag und ermöglicht zudem Reisen im Schengen-Raum.
  • Die e-ID ist eine kostenlose Ergänzung zur physischen Identitätskarte. Es handelt sich um eine elektronische Identität, mit der man sich in der digitalen Welt ausweisen kann. Sie wird über die App swiyu Wallet auf dem Mobiltelefon verfügbar sein. Die e-ID ist kein Reisedokument.

Reisehinweise und Einreisebestimmungen

Die Passbüro-Mitarbeitenden erteilen keine Auskünfte zu Einreisevorschriften anderer Länder. Bitte erkundigen Sie sich bei der Botschaft / dem Konsulat des Ziellandes, Ihrem Reisebüro oder Ihrer Fluggesellschaft nach den Einreise- und Transitvorschriften.

Mit abgelaufener ID / Pass in die Ferien? Keine gute Idee.

Grundsätzlich gilt: Jede Schweizer Person benötigt ein gültiges Reisedokument (Reisepass, Notpass oder Identitätskarte).

Obwohl einige EU- und EWR-Staaten die Einreise mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenen Schweizerpass grundsätzlich erlauben, kann es in der Praxis zu Problemen kommen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, immer mit gültigen Ausweisdokumenten zu reisen bzw. sich bei der zuständigen Behörde des Reiselandes zu erkundigen.

Pass und/oder Identitätskarte verloren

Als Verlust eines Ausweises gelten Diebstahl, Verlieren/Verlegen oder vollständige Zerstörung. Damit Sie einen neuen Ausweis erhalten, müssen Sie bei einer Polizeistelle (Diebstahl oder Verlust) eine entsprechende Anzeige aufgeben. Der gestohlene, verlorene oder verlegte Ausweis ist fortan ungültig. Seine Nummer wird national und international zur Fahndung ausgeschrieben. Ein aufgefundener Ausweis darf deshalb nicht weiterverwendet werden und ist einer Behörde (Ausweisstelle oder Polizei) abzugeben.

Entwicklung erste biometrische Schweizer Identitätskarte

Das fedpol (Bund) arbeitet zusammen mit den Kantonen zurzeit an der Entwicklung der ersten biometrischen Schweizer Identitätskarte. Diese wird – wie schon der biometrische Schweizer Pass – mit einem Chip ausgestattet sein, der biometrische Daten enthält. Damit wird die Identitätskarte noch besser vor Missbrauch geschützt sein. Die Einführung ist voraussichtlich per Ende 2026 geplant. Eine nicht biometrische Identitätskarte wird weiterhin erhältlich sein und innerhalb der Schweiz verwendet werden können.

Entwicklung der ersten biometrischen Schweizer Identitätskarte (youtube)

Zusätzliche Informationen

Passbüro

Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 87
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
07.30-12.00 Uhr und 13.30-17.00 Uhr, freitags bis 16.00 Uhr

Termine NUR nach Voranmeldung.

Behindertenparkplätze auf der linken Seite des Regierungsgebäudes (Ostseite).