Inhalt
Archivbenutzung
- Massgebliche kantonale Rechtsgrundlagen sind das Archivgesetz sowie das Benützungsreglement für das Staatsarchiv.
- Das Staatsarchiv steht während der Öffnungszeiten allen Personen offen. Archivgut ist im Lesesaal einzusehen; es wird nicht an Privatpersonen ausgeliehen.
- Archivgut, an dem keine Schutzinteressen bestehen, ist im Rahmen der Benützungsordnung allgemein zugänglich. Das Fotografieren von allgemein zugänglichem Archivgut für den privaten Gebrauch ist erlaubt.
- Die Einsichtnahme in Archivgut ist unentgeltlich. Besondere Dienstleistungen wie Reproduktionen, Transkriptionen oder Recherchen sind kostenpflichtig.
- Mehrere Bestände sind online verfügbar, siehe unter Archivbestände online. Eine Anleitung zur Benützung der elektronischen Gebäudeverzeichnisse von Herisau finden Sie hier.
Zusätzliche Informationen
Staatsarchiv
Schützenstrasse 1A
9100
Herisau
T: +41 71 353 63 50
Öffnungszeiten
Dienstag bis Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Damit wir uns optimal auf Ihr Anliegen vorbereiten können, bitten wir um eine Voranmeldung.
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
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