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Inhalte Richtplananpassung

Eignungsgebiete für Grosswindkraftanlagen

Das 2017 revidierte Energiegesetz zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundes verpflichtet die Kantone, geeignete Gebiete für die Windkraftnutzung im Richtplan festzulegen. Als geeignet eingestuft werden in Appenzell Ausserrhoden die Gebiete Waldegg (Speicher/Teufen), Honegg (Trogen/Wald), Gstalden (Heiden/Wald), Hochhamm (Urnäsch), Sommersberg/Suruggen (Gais/Trogen) und Sonder (Walzenhausen/Wolfhalden).
 

Vorlagenschwerpunkte

Die Vorlage hat zwei Schwerpunkte: Erstens sollen sechs Eignungsgebiete für Grosswindkraftanlagen im kantonalen Richtplan festgesetzt werden. Damit wird der rechtliche Auftrag von Art. 10 des Energiegesetzes (EnG; 750.0) umgesetzt. Zweitens werden im kantonalen Richtplan Richtwerte für die Planungspflicht von standortgebunden freistehenden Solaranlagen festgelegt. Diese Festlegung wird vom Bundesrecht verlangt.

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Amt für Raum und Wald

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 71