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Solaranlagen ausserhalb Bauzonen

Standortgebundene freistehende Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen

Eine Planungspflicht für standortgebundene Solaranlagen ausserhalb der Bauzone ist insbesondere bei grösseren Anlagen zweckmässig, da sie das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen und deshalb im Rahmen einer Planung möglichst optimal eingebettet werden müssen. Die Bewilligung von freistehenden Solaranlagen erfolgt grundsätzlich nach den einschlägigen Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes für das Bauen ausserhalb der Bauzone basierend auf einer umfassenden Interessenabwägung (Art. 32c Abs. 3 RPV).

Für freistehende Anlagen ab einer Leistung von > 1 Megawatt (MW) - entspricht ca. einer Modulfläche von 5'000 m2 - wird eine Planungspflicht (Nutzungsplanung) im kantonalen Richtplan definiert.

Noch grössere freistehende Solaranlagen, die der Umweltverträglichkeitsprüfung (> 5 MW) unterstehen, bedürfen nebst einer Nutzungsplanung auch einer Grundlage im kantonalen Richtplan, da sie erhebliche Auswirkungen auf Raum und Umwelt haben.

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Amt für Raum und Wald

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 71