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Anwaltsaufsichtskommission

Die Anwaltsaufsichtsbehörde übt für das Obergericht die Aufsicht über die Berufsausübung der Anwältinnen und Anwälte und der öffentlichen Urkundspersonen aus. Sie befasst sich hauptsächlich mit Beschwerden, welche die Verletzung von Berufsregeln ei­nes Anwalts zum Gegenstand haben, überprüft auf Gesuch hin Gebührenforderungen von Rechtsanwälten in Prozesssachen  und führt das kantonale Anwaltsregister sowie dasjenige der öffentlichen Urkundspersonen und erteilt Rechtspraktikantenbewilligungen.

Zwischen den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St. Gallen besteht seit 1. Januar 2008 eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung der kantonalen Rechtspraktikantenbewilligungen; diese Vereinbarung wurde per 1. April 2019 auf den Kanton Thurgau ausgedehnt.

Wahljahr Mitglieder
2025 lic. iur. Daniel Hofmann, Obergerichtsvizepräsident, Speicher, Präsident
2017 lic. iur. Piergiorgio Giuliani, Rechtsanwalt, Teufen
2017 Dr. iur. Patrik Louis, Oberrichter, Stein
2017 lic. iur. Felix Ludwig, Rechtsanwalt, Herisau
2023 Dr. iur. Marc Winiger, Oberrichter, Niederteufen
  Ersatzmitglieder
2017 lic. iur. Fidel Cavelti, Rechtsanwalt, Herisau
2023 Dr. iur. Florian Windisch, Oberrichter, Niederteufen
2025 lic. iur. Ralf Kläger, Oberrichter, Herisau

Zusätzliche Informationen

Obergericht

Fünfeckpalast
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 77
Öffnungszeiten
8.00 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 17.00 Uhr

Postadresse:

Obergericht Appenzell Ausserrhoden
Fünfeckpalast
Postfach
9043 Trogen

Wichtiger Hinweis: Das Obergericht wird nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich während der Öffnungszeiten überbracht werden. Beim Fünfeckpalast existiert kein Postbriefkasten für an das Obergericht gerichtete Sendungen.

E-Mail und Fax

Unaufgefordert dem Obergericht mit E-Mail oder Fax übermittelte Eingaben nimmt das Gericht nicht zur Kenntnis. Für die Fristenwahrung genügt E-Mail oder Fax nicht. Elektronische Eingaben im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege sind nur nach den Vorgaben des elektronischen Geschäftsverkehrs möglich.

Akteneinsicht:

Nur auf vorgängige telefonische Terminabsprache mit der Kanzlei sowie während der Öffnungszeiten. Mitzubringen ist eine Identitätskarte bzw. Pass; die allfällige Erstellung von Aktenkopien ist kostenpflichtig.

Rechtsprechung des Obergerichts, ARGVP