Inhalt

Die Kernaufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) sind:

  • Kindeswohlgefährdungen abwenden
  • Schutz und Hilfe für erwachsene Personen organisieren
  • Eigene Vorsorge (Vorsorgeaufträge, Patiententenverfügung, gesetzliche Vertretungsrechte) beurteilen
  • Beistandspersonen beaufsichtigen
  • Pflegeplätze beaufsichtigen

 

Ab 1. Januar 2024 werden «Handungsfähigkeitszeugnisse» nur noch von der KESB ausgestellt. Details finden Sie hier: Aktuelles

Zusätzliche Informationen

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Gutenberg Zentrum
Kasernenstrasse 4
Postfach 1259
9102 Herisau
T: +41 71 353 66 60
Öffnungszeiten
Mo, Di, Mi, Fr: 08:00 - 12:00 / 13:30 - 17:00 Uhr
Do: 08:00 - 12:00 Uhr

In dringenden Fällen erreichen Sie uns ausserhalb der Öffnungszeiten über die kantonale Notrufzentrale (071 343 66 66).

Erreichbarkeit

Die Büros der KESB befinden sich im östlichen Teil des Gutenberg-Zentrums. Vom Erdgeschoss führt eine Rolltreppe oder der Lift auf der Westseite in den ersten Stock. Von dort (am Ende der Rolltreppe links) ist die KESB mit dem Lift erreichbar (Empfang im 3. Stock).

Präsident