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Vermittler

In der Regel kann ein Verfahren vor dem Kantonsgericht erst eingeleitet werden, wenn die Parteien ein Schlichtungsverfahren vor Vermittler durchlaufen haben. Es bezweckt, zwischen den Parteien ohne Durchführung eines Prozesses eine Einigung zu erzielen.


Schlichtungsstellen

Die Schlichtungsstelle für Miete und nichtlandwirtschaftliche Pacht behandelt Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen, soweit keine landwirtschaftlichen Grundstücke betroffen sind. Zudem erteilt sie unentgeltlich Rechtsauskunft zu Fragen betreffend Miete- oder Pacht von unbeweglichen Sachen (Wohnungen, Liegenschaften).

Die Schlichtungsstelle bei Diskriminierung im Erwerbsleben befasst sich mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, welche im Zusammenhang mit einer behaupteten Diskriminierung im Erwerbsleben oder mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz stehen.

Zusätzliche Informationen

Vermittleramt Appenzeller Hinterland / Kreis 1

Vermittler: Christian Rechsteiner
Regierungsgebäude
9100 Herisau
T: +41 71 343 66 71

Vermittleramt Appenzeller Mittelland / Kreis 2

Vermittlerin: Pascale Sigg-Bischof
Landsgemeindeplatz 2
Rathaus, 3. Stock
9043 Trogen
T: +41 71 343 66 72

Vermittleramt Appenzeller Vorderland / Kreis 3

Vermittlerin: Pascale Sigg-Bischof
Landsgemeindeplatz 2
Rathaus, 3. Stock
9043 Trogen
T: +41 71 343 66 72

Schlichtungsstelle für Miete und nichtlandwirtschaftliche Pacht

Landsgemeindeplatz 7c / Fünfeckpalast
9043 Trogen
T: +41 71 343 65 26
Öffnungszeiten
Sekretariat:
+41 71 343 65 26
Mo, Di und Do 08.00 - 11.30 Uhr

Allgemeine telefonische Rechtsauskunft:
+41 71 343 63 54
Dienstag
09.30 – 11.30 Uhr
Donnerstag
10.30 - 11.30 Uhr, 14.00 - 15.00 Uhr