Inhalt
Verhandlungstermine Zivil- und Strafrecht sowie Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
des Obergerichts und seiner Kommissionen
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes kann das Gericht auf Antrag einer Partei das Publikum von der Teilnahme an der Verhandlung ausschliessen. Die Beratungen sind nicht öffentlich.
Datum | Zeit | Abteilung/ Verfahrens- Nummer | Ort | Gegenstand / allfällige Bemerkungen |
14.01.2019 | O2K 18 10 | F | Errichtung Beistandschaft, Weisung Elternberatung B | |
14.01.2020 | O2S 19 4 | F | Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft B | |
14.01.2020 | O2S 19 8 | F | Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft B | |
14.01.2020 | O2K 19 2 | F | Nicht-Validierung Vorsorgeauftrag B | |
Zuständigkeit:
D1S, D1Z, O1S, O1Z = 1. Abteilung (Zivilrecht, strafrechtliche Berufungen und Revisionen)
O2S, O2K = 2. Abteilung (strafrechtliche Beschwerden sowie Kindes- und Erwachsenenschutzrecht)
ERS = Einzelrichter in Strafsachen
ERZ = Einzelrichter in Zivilsachen
AAK = Anwaltsaufsichtskommission (keine mündlichen Verhandlungen )
AB = Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs (keine mündlichen Verhandlungen)
Ort:
A = Augenschein (Treffpunkt gemäss Vorladung)
F = Fünfeckpalast (2. OG, Sitzungszimmer), Landsgemeindeplatz 7c, 9043 Trogen
R = Rathaus (3. OG, Obergerichtssaal), Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen
Z = Haus Strassenverkehrsamt (3. OG, Zellwegerstube), Landsgemeindeplatz 5, 9043 Trogen
Besuchergruppen:
Aus Platzgründen wird Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig bei der Obergerichtskanzlei anzumelden (Tel. +41 71 343 63 77). Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.
Zusätzliche Informationen
Obergericht (Zivil- und Strafrecht)
14.00 bis 17.00 Uhr
Obergericht (Verwaltungsrecht)
14.00 bis 17.00 Uhr
E-Mail und Fax
Unaufgefordert dem Obergericht mit E-Mail oder Fax übermittelte Gesuche, Ersuchen und andere Mitteilungen nimmt das Gericht nicht zur Kenntnis. Es wird nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich überbracht werden. Für die Fristenwahrung genügt E-Mail oder Fax nicht; ausgenommen beim elektronischen Geschäftsverkehr im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege.
Elektronischer Geschäftsverkehr
Hinweise zum elektronischer Geschäftsverkehr im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege finden sie hier. Im Bereich der Verwaltungsrechtspflege, inklusive Kindes- und Erwachsenenschutzrecht können keine elektronischen Eingaben gemacht werden.