Inhalt
Verhandlungstermine Zivil- und Strafrecht sowie Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
des Obergerichts und seiner Kommissionen
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes kann das Gericht auf Antrag einer Partei das Publikum von der Teilnahme an der Verhandlung ausschliessen. Die Beratungen sind nicht öffentlich.
Datum | Zeit | Abteilung Verfahrens-Nr. | Ort | Gegenstand/allf. Bemerkungen B = Beratung ohne mündliche Verhandlung M1 = mündliche Verhandlung; öffentlich M2 = mündliche Verhandlung; nicht öffentlich M3 = mündliche Verhandlung; nur Presse |
07.06.2022 | 8.30 | O1S 20 12 | F | B/Strafmass (Geschwindigkeitsüberschreitung) |
07.06.2022 | 8.30 | O1Z 19 4 | F | B/Nebenfolgen Ehescheidung |
07.06.2022 | 8.30 | O1S 21 2 | F | B/Widerhandlung gegen das Srassenverkehrsgesetz |
Zuständigkeit:
D1S, D1Z, O1S, O1Z = 1. Abteilung (Zivilrecht, strafrechtliche Berufungen, Revisionen)
O2S, O2K = 2. Abteilung (strafrechtliche Beschwerden sowie Kindes- und
Erwachsenenschutzrecht)
ERS = Einzelrichter in Strafsachen
ERZ = Einzelrichter in Zivilsachen
AAK = Anwaltsaufsichtskommission (keine mündlichen Verhandlungen )
AB = Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs (keine mündlichen Verhandlungen)
Ort:
A = Augenschein (Treffpunkt gemäss Vorladung)
F = Fünfeckpalast (2. OG, Sitzungszimmer), Landsgemeindeplatz 7c, Trogen
R = Rathaus (3. OG, Obergerichtssaal), Landsgemeindeplatz 2, Trogen
T = Haus Strassenverkehrsamt (3. OG, Theoriesaal), Landsgemeindeplatz 5, Trogen
Z = Haus Strassenverkehrsamt (3. OG, Zellwegerstube), Landsgemeindeplatz 5, Trogen
Besuchergruppen:
Aus Platzgründen wird Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig bei der Obergerichtskanzlei anzumelden (Tel. +41 71 343 63 77). Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.
Zusätzliche Informationen
Obergericht (Zivil- und Strafrecht)
14.00 bis 17.00 Uhr
Obergericht (Verwaltungsrecht)
14.00 bis 17.00 Uhr
E-Mail und Fax
Unaufgefordert dem Obergericht mit E-Mail oder Fax übermittelte Gesuche, Ersuchen und andere Mitteilungen nimmt das Gericht nicht zur Kenntnis. Es wird nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich überbracht werden. Für die Fristenwahrung genügt E-Mail oder Fax nicht; ausgenommen beim elektronischen Geschäftsverkehr im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege.
Elektronischer Geschäftsverkehr
Hinweise zum elektronischer Geschäftsverkehr finden sie hier.