Inhalt

Anwaltsprüfungskommission

Die Anwaltsprüfungskommission nimmt die Anwaltsprüfungen gemäss Art. 7 und 31 BGFA ab, führt die Prüfungsgespräche gemäss Art. 32 BGFA und stellt dem Obergericht nach deren Abschluss Antrag über das Bestehen von Prüfungen und den Nachweis von beruflichen Fähigkeiten. 

Für Fragen rund um die Anwaltsprüfung wenden Sie sich bitte an Frau lic. iur. Annika Mauerhofer, Obergerichtskanzlei, 9043 Trogen.

Wahl Mitglieder
1998 lic. iur. Markus Joos, Rechtsanwalt, Herisau, Präsident
2016 lic. iur. Bernhard Oberholzer, Rechtsanwalt, Gais
2022 Dr. iur. Andrea Caroni, Rechtsanwalt, Herisau
2025 lic. iur. Daniel Hofmann, Obergerichtsvizepräsident, Speicher
2024 lic. iur. Annika Mauerhofer, Obergerichtsschreiberin, Speicher
  Ersatzmitglieder
2017 Dr. iur. Marc Winiger, Leiter RCH Compliance & Investigations, Niederteufen
2022 lic. iur. Caroline Nordin, Kantonsgerichtspräsidentin, Trogen
2022 Dr. iur. Roger Nobs, Ratschreiber, Heiden
2003 lic. iur. Barbara Schittli, Obergerichtsschreiberin, Speicher
2025 lic. iur. Florian Németh, Rechtsanwalt, Speicher

Zusätzliche Informationen

Obergericht

Fünfeckpalast
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 77
Öffnungszeiten
8.00 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 17.00 Uhr

Postadresse:

Obergericht Appenzell Ausserrhoden
Fünfeckpalast
Postfach
9043 Trogen

Wichtiger Hinweis: Das Obergericht wird nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich während der Öffnungszeiten überbracht werden. Beim Fünfeckpalast existiert kein Postbriefkasten für an das Obergericht gerichtete Sendungen.

E-Mail und Fax

Unaufgefordert dem Obergericht mit E-Mail oder Fax übermittelte Eingaben nimmt das Gericht nicht zur Kenntnis. Für die Fristenwahrung genügt E-Mail oder Fax nicht. Elektronische Eingaben im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege sind nur nach den Vorgaben des elektronischen Geschäftsverkehrs möglich.

Akteneinsicht:

Nur auf vorgängige telefonische Terminabsprache mit der Kanzlei sowie während der Öffnungszeiten. Mitzubringen ist eine Identitätskarte bzw. Pass; die allfällige Erstellung von Aktenkopien ist kostenpflichtig.

Rechtsprechung des Obergerichts, ARGVP