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Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs

Die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs ist Aufsichtsorgan über die Betreibungsämter und das Konkursamt im Kanton. Sie ist einzige Beschwerdeinstanz im Kanton gemäss den Vorschriften des Bundesgeset­zes über Schuldbetreibung und Konkurs und befasst sich als solche vorab mit Beschwer­den gegen Entscheide, Verfügungen etc. der Betreibungsämter und des Konkursamtes.

Wahljahr Mitglieder
2023 Manuel Hüsser, Präsident
2011 Bernhard Oberholzer
2023 Hanspeter Blaser
  Ersatzmitglieder:
2025 Daniel Hofmann
2023 Rolf Breu

Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf)

Die Aufsichtsbehörde für Sch+K hat die Richtlinien der Betreibungs- und Konkursbeamtenkonferenz der Schweiz für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf) per 1. September 2009 als für den Kanton Appenzell Ausserrhoden verbindlich erklärt.


Betreibungsämter und Zweigstellen des Konkursamtes

Adressen und Zuständigkeitsbereiche der Betreibungsämter sowie des kantonalen Konkursamtes finden Sie hier.

Zusätzliche Informationen

Obergericht

Fünfeckpalast
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 77
Öffnungszeiten
8.00 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 17.00 Uhr

Postadresse:

Obergericht Appenzell Ausserrhoden
Fünfeckpalast
Postfach
9043 Trogen

Wichtiger Hinweis: Das Obergericht wird nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich während der Öffnungszeiten überbracht werden. Beim Fünfeckpalast existiert kein Postbriefkasten für an das Obergericht gerichtete Sendungen.

E-Mail und Fax

Unaufgefordert dem Obergericht mit E-Mail oder Fax übermittelte Eingaben nimmt das Gericht nicht zur Kenntnis. Für die Fristenwahrung genügt E-Mail oder Fax nicht. Elektronische Eingaben im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege sind nur nach den Vorgaben des elektronischen Geschäftsverkehrs möglich.

Akteneinsicht:

Nur auf vorgängige telefonische Terminabsprache mit der Kanzlei sowie während der Öffnungszeiten. Mitzubringen ist eine Identitätskarte bzw. Pass; die allfällige Erstellung von Aktenkopien ist kostenpflichtig.

Rechtsprechung des Obergerichts, ARGVP