Inhalt
Formulare und Merkblätter
UP-Formular
Formular Beurkundungsregister
Elektronische Eingabe an das Obergericht in Zivil- und Strafsachen
Richtlinien Notbedarf
Die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs hat die neuen Richtlinien der Betreibungs- und Konkursbeamtenkonferenz der Schweiz für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf) per 1. September 2009 als für den Kanton Appenzell A.Rh. verbindlich erklärt
Zusätzliche Informationen
Obergericht
14.00 bis 17.00 Uhr
Postadresse:
Obergericht Appenzell Ausserrhoden
Fünfeckpalast
Postfach
9043 Trogen
Wichtiger Hinweis: Das Obergericht wird nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich während der Öffnungszeiten überbracht werden. Beim Fünfeckpalast existiert kein Postbriefkasten für an das Obergericht gerichtete Sendungen.
E-Mail und Fax
Unaufgefordert dem Obergericht mit E-Mail oder Fax übermittelte Eingaben nimmt das Gericht nicht zur Kenntnis. Für die Fristenwahrung genügt E-Mail oder Fax nicht. Elektronische Eingaben im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege sind nur nach den Vorgaben des elektronischen Geschäftsverkehrs möglich.
Akteneinsicht:
Nur auf vorgängige telefonische Terminabsprache mit der Kanzlei sowie während der Öffnungszeiten. Mitzubringen ist eine Identitätskarte bzw. Pass; die allfällige Erstellung von Aktenkopien ist kostenpflichtig.