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Verhandlungstermine Verwaltungsrecht

des Obergerichts

Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes kann das Gericht auf Antrag einer Partei das Publikum von der Teilnahme an der Verhandlung ausschliessen. Die Beratungen sind nicht öffentlich.

Datum Zeit Abteilung Verfahren-Nr. Ort Gegenstand/allfällige Bemerkungen

Bemerkungen:

B = Beratung - keine mündliche Verhandlung
M = mündliche Verhandlung

Ort:

A = Augenschein (Treffpunkt gemäss Vorladung)
F = Fünfeckpalast (Sitzungszimmer, 2. OG), Landsgemeindeplatz, Trogen
E = Fünfeckpalast (Sitzungszimmer, Erdgeschoss), Landsgemeindeplatz, Trogen
R = Rathaus (Obergerichtssaal, 3. OG), Landsgemeindeplatz 2, Trogen
Z = Haus Strassenverkehrsamt (3. OG, Zellwegerstube), Landsgemeindeplatz 5, Trogen

Zuständigkeit:

O2V, O2K = 2. Abteilung (Steuerrecht, strafrechtliche Beschwerden, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht)
O3V          = 3. Abteilung (Sozialversicherungsrecht)
O4V          = 4. Abteilung (Bau- und Planungsrecht, Grundstückschätzungen, übriges Verwaltungsrecht)

Besuchergruppen:

Aus Platzgründen wird Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig bei der Obergerichtskanzlei anzumelden. Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.

Zusätzliche Informationen

Obergericht

Fünfeckpalast
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 77
Öffnungszeiten
8.00 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 17.00 Uhr

Postadresse:

Obergericht Appenzell Ausserrhoden
Fünfeckpalast
Postfach
9043 Trogen

Wichtiger Hinweis: Das Obergericht wird nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich während der Öffnungszeiten überbracht werden. Beim Fünfeckpalast existiert kein Postbriefkasten für an das Obergericht gerichtete Sendungen.

E-Mail und Fax

Unaufgefordert dem Obergericht mit E-Mail oder Fax übermittelte Eingaben nimmt das Gericht nicht zur Kenntnis. Für die Fristenwahrung genügt E-Mail oder Fax nicht. Elektronische Eingaben im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege sind nur nach den Vorgaben des elektronischen Geschäftsverkehrs möglich.

Akteneinsicht:

Nur auf vorgängige telefonische Terminabsprache mit der Kanzlei sowie während der Öffnungszeiten. Mitzubringen ist eine Identitätskarte bzw. Pass; die allfällige Erstellung von Aktenkopien ist kostenpflichtig.

Rechtsprechung des Obergerichts, ARGVP