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Windenergie
Mit der Anpassung des kantonalen Richtplans wird die nötige planerische Grundlage für die weiteren Planungsschritte und die Umsetzung von Windkraftprojekten geschaffen. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat dafür sechs Eignungsgebiete für Grosswindkraftanlagen vom 5. Februar bis 26. April 2024 in die Vernehmlassung und Volksdiskussion geschickt.
Anfang Dezember 2024 hat der Regierungsrat sechs Eignungsgebiete für Windkraftanlagen in zwei Prioritäten im kantonalen Richtplan definiert. Dem Entscheid ist eine sorgfältige Interessenabwägung vorausgegangen, die Nutz- und Schutzinteressen gegenüberstellte.
Im September 2025 hat der Kantonsrat die sechs Eignungsgebiete genehmigt. Sämtliche Unterlagen dazu sind auf den Seiten des Kantonsrats abrufbar.
Im Januar 2026 wurde der Richtplan schliesslich vom Bund genehmigt und tritt per 1. März 2026 in Kraft.