Inhalt
Öffentliche Auflagen und Mitwirkungen
Änderung kantonaler Schutzzonenplan, neues kantonales Kulturobjekt, 17.18, Bauernhaus, Assek. Nr. 152, Wüschbach, Wolfhalden; Öffentliche Auflage
Das ehemalige Bauernhaus, Assek. Nr. 152, Wüschbach in Wolfhalden wird als neues kantonales Kulturobjekt in den kantonalen Schutzzonenplan aufgenommen.
In Anwendung von Art. 88 i.v.m. Art. 14 des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz; bGS 721.1) wird die Änderung des Kantonalen Schutzzonenplans während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Die Planung wird vom 20. April 2026 bis 19. Mai 2026 öffentlich aufgelegt und kann in dieser Frist während der Schalterstunden auf der Gemeindeverwaltung Wolfhalden, beim Amt für Raum und Wald, Kasernenstrasse 17 A in Herisau oder auf www.ar.ch/arw eingesehen werden.
Einsprachen berechtigter Parteien gegen die Änderung des kantonalen Schutzzonenplans sind bis Ablauf der Auflagefrist an das Departement Bau und Volkswirtschaft, Kasernenstrasse 17 A, 9102 Herisau zu richten.
Weitere Auskunft erteilt: Marcel Graf, Abteilung Raumentwicklung, Tel. 071 353 67 95