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Öffentliche Auflagen und Mitwirkungen

Öffentliche Auflage: Rodungsgesuch, Grub (AR)

Für die Sicherung des talseitigen Strassenrands der Kantonsstrasse Nr. 49, Abschnitt Riemen - Rüti, ersucht das Tiefbauamt AR um Bewilligung einer Rodung von 92 m2 Wald auf den Parzelle Nr. 380 in der Gemeinde Grub AR.

Eine Fläche von 77 m2 wird nach Abschluss der Bauarbeiten an Ort und Stelle wieder aufgeforstet. Für die definitive Rodung von 15 m2

wird auf der Parzelle Nr. 1069 der Gemeinde Heiden Realersatz geleistet.

Das Rodungsgesuch kann vom 4. September bis 5. Oktober 2026 während der Schalterstunden auf der Gemeindeverwaltung Grub AR oder unter www.ar.ch/arw eingesehen werden. Einsprachen im Sinne von Art. 4 der kantonalen Waldverordnung sind zu begründen und bis zum Ablauf der Auflagefrist an das Amt für Raum und Wald, Kasernenstrasse 17A, 9102 Herisau zu richten.

Rodungsgesuch

Rodungsplan

Waldfeststellung in der Gemeinde Urnäsch

Im Rahmen der Revision der Ortsplanung beantragt die Gemeinde Urnäsch die Abgrenzung des Waldes gegenüber der Bauzone im Gebiet Bindli. 

Nach Art. 7 Abs. 2 der kantonalen Waldverordnung (bGS 931.11) wird der Waldgrenzenplan während 30 Tagen in der Gemeinde öffentlich aufgelegt. Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden informiert und können innert Auflagefrist Einsprache erheben.

Der vorliegende Waldgrenzenplan kann vom 28. August bis 28. September 2026 während der Schalterstunden auf der Gemeindeverwaltung Hundwil oder unter www.ar.ch/arw eingesehen werden. Einsprachen berechtigter Parteien sind bis zum Ablauf der Auflagefrist an das Amt für Raum und Wald, Kasernenstrasse 17A, 9102 Herisau zu richten.

Waldgrenzenplan Urnäsch

Waldfeststellung in der Gemeinde Hundwil

Im Rahmen der Revision der Ortsplanung beantragt die Gemeinde Hundwil die Abgrenzung des Waldes gegenüber der Bauzone in den Gebieten Befang und Bömmeli. 

Nach Art. 7 Abs. 2 der kantonalen Waldverordnung (bGS 931.11) wird der Waldgrenzenplan während 30 Tagen in der Gemeinde öffentlich aufgelegt. Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden informiert und können innert Auflagefrist Einsprache erheben.

Der vorliegende Waldgrenzenplan kann vom 28. August bis 28. September 2026 während der Schalterstunden auf der Gemeindeverwaltung Hundwil oder unter www.ar.ch/arw eingesehen werden. Einsprachen berechtigter Parteien sind bis zum Ablauf der Auflagefrist an das Amt für Raum und Wald, Kasernenstrasse 17A, 9102 Herisau zu richten.

Waldgrenzenplan Hundwil

Zusätzliche Informationen

Amt für Raum und Wald

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 71