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Öffentliche Auflagen und Mitwirkungen


Kantonaler Richtplan; Überarbeitung Kapitel E.2, Energieversorgung (Festlegung Eignungsgebiete Windenergie und Planungspflicht für Solaranlagen)

Der Regierungsrat hat am 16. Januar 2024 die Richtplananpassung des Kapitels E.2 verabschiedet und das Departement Bau und Volkswirtschaft beauftragt, die Vernehmlassung durchzuführen. Damit soll eine breite Diskussion über diese kantonal wichtige Richtplanänderung ermöglicht werden. Die Vernehmlassung dauert vom 5. Februar 2024 bis zum 26. April 2024.

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