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Der Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (SVAR) ist seit 2012 eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt, d.h. ein selbständiges Unternehmen. Das Gesetz über den Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (SVARG) definiert die Aufgaben des SVAR. 

Das Departement Gesundheit und Soziales bereitet die Geschäfte des Regierungsrates im Zusammenhang mit dem SVAR vor. Es beaufsichtigt zuhanden des Regierungsrates, ob der SVAR seine Aufgaben zur medizinischen Versorgung gemäss dem Gesundheitsgesetz und den Leistungsaufträgen erfüllt. Zentral sind dabei die vom Gesetz vorgegebenen Kriterien der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit.

Verselbständigung Spital Appenzell Ausserrhoden (SVAR)

Der Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (SVAR) bildete bis Ende 2011 eine Organisationseinheit der kantonalen Verwaltung. Zeitgleich mit dem Inkrafttreten der neuen Spitalfinanzierung in Folge der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) wurde mit dem SVAR ein zentraler Zweig der kantonalen Verwaltung und ein wichtiger Arbeitgeber im Kanton verselbständigt.

Seit Anfang 2012 ist der SVAR eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Herisau. Der SVAR führt in Herisau ein somatisches Spital sowie in Herisau ein psychiatrisches Zentrum. Er gehört mit über 700 Mitarbeitenden zu den bedeutendsten Arbeitgebern im Kanton.

Mit der Verselbständigung hat der Kanton den SVAR mit Kapital (z.B. Liegenschaften, Dotationskapital) ausgestattet. Der Kanton ist über dieses Kapital Eigentümer am SVAR und hat somit ein elementares Interesse, dass der Wert des Unternehmens SVAR erhalten bleibt (Eignerinteresse). Der Regierungsrat hat seine Erwartungen an den Verwaltungsrat des SVAR in der "Eignerstrategie für den Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden" (Download rechte Spalte) formuliert.

Zusätzliche Informationen

Departement Gesundheit und Soziales

Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 92
F: +41 71 353 68 54

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