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Einbürgerungen
Welche Voraussetzungen muss ich für die ordentliche Einbürgerung erfüllen?
Vereinbaren Sie nur einen Termin für das Erstgespräch, wenn Sie ALLE der folgenden Fragen mit "JA" beantworten können:
- Ich wohne seit 10 Jahren in der Schweiz.
- Ich wohne seit 3 Jahren ununterbrochen in der gleichen Ausserrhoder Gemeinde.
- Ich besitze die Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung)
- Ich habe keine offenen fälligen Steuern.
- Ich habe keine hängige Strafverfahren.
- Ich habe keine offenen Betreibungen.
- Ich habe in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe bezogen.
- Ich habe den Sprachnachweis* (telc/Goethe(fide-Test) für das Sprachniveau B1 schriftlich und mündlich.
* vom Sprachnachweis ausgenommen sind Personen mit Muttersprache Deutsch oder wer mindestens 5 Jahre obligatorische Schulbidung in der Schweiz absolviert oder eine Berufausbildung in der Schweiz abgeschlossen hat.
Informationen und Terminvereinbarungen: Tel. +41 71 343 63 35
Zusätzliche Informationen
Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand
Landsgemeindeplatz 2
9043
Trogen
T: 071 343 63 33
Informationen zur Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern
Interner Bereich
(nur für Gemeinden, passwortgeschützt) |