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Aktuelles
Öffnungszeiten
Die allgemeinen Öffnungszeiten des Amt für Inneres für eine persönliche Vorsprache am Schalter sind wie folgt:
Montag bis Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Erwerbsmeldungen für anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B), vorläufig aufgenommene Flüchtlinge, vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis F) und Staatenlose
Vorläufig Aufgenommene, Flüchtlinge und Staatenlose sind zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der ganzen Schweiz berechtigt. Seit dem 1. Januar 2019 genügt dafür eine einfache Meldung. Dies soll die rasche Integration in den Arbeitsmarkt fördern. Das Bewilligungsverfahren ist somit nicht mehr anwendbar.
Die Meldung einer Erwerbstätigkeit tätigen Sie bitte neu über den Online-Schalter EasyGov.swiss. Die Bearbeitung erfolgt dadurch einfach, schnell und effizient. EasyGov ist eine sichere und zuverlässige Plattform zur Abwicklung von Behördengängen für Unternehmen. --> EasyGov Online-Schalter
Bei Fragen wenden Sie sich bitte ans Amt für Wirtschaft und Arbeit, Arbeitsmarkt, wirtschaft.arbeit@ar.ch, +41 71 353 64 31
Zusätzliche Informationen
Fragen und Antworten des SEM zum Krieg in der Ukraine
Aktuelle Informationen bezüglich Einreise und Aufenthalt von ukrainischen Staatsangehörigen finden Sie unter nachfolgendem Link.
Fragen und Antworten des SEM zum Krieg in der Ukraine (admin.ch)