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Einbürgerungen

Wir bearbeiten alle Gesuche um ordentliche Einbürgerungen oder Bürgerrechtsentlassungen und nehmen eine koordinierende Funktion in den Verfahren wahr. Involviert sind sowohl Bundes- wie auch Gemeindebehörden.
Interessieren Sie sich für eine Einbürgerung oder eine Entlassung aus dem Ausserrhoder Bürgerrecht? Wir informieren Sie gerne über die Voraussetzungen, die Vorgehensweise und die Kosten.
Der Weg zur Schweizer Staatsbürgerschaft
Im Rahmen eines Erstgesprächs informieren wir Sie über das Verfahren und geben Ihnen die Gesuchsunterlagen ab.
Vereinbaren Sie nur einen Termin für das Erstgespräch, wenn Sie ALLE der folgenden Fragen mit einem JA beantworten können:
- Ich wohne seit 10 Jahren in der Schweiz
- Ich wohne seit 3 Jahren ununterbrochen in der gleichen Ausserrhoder Gemeinde
- Ich besitze die Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung)
- Ich habe keine offenen fälligen Steuern
- Ich habe keine hängige Strafverfahren
- Ich habe keine offenen Betreibungen
- Ich habe in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe bezogen
- Ich habe den Sprachnachweis (telc/Goethe/fide-Test) für das Sprachniveau B1
* Vom Sprachnachweis ausgenommen sind Personen mit Muttersprache Deutsch oder wer mindestens 5 Jahre obligatorische Schulbildung in der Schweiz absolviert hat.
Informationen und Terminvereinbarungen
Bitte wenden Sie sich an die Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand, Tel. +41 71 343 63 35
Zusätzliche Informationen
Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand
Landsgemeindeplatz 2
9043
Trogen
T: 071 343 63 33