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Ausnahme- und Sonderbewilligungen

Ausnahmetransporte, Nacht- und Sonntagsfahrten

Umfassende Informationen zu Bewilligungen für Ausnahmetransporte, Nacht- und Sonntagsfahrten sowie die erforderlichen Gesuchsformulare sind auf der Homepage des Bundesamtes für Strassen, ASTRA zu finden.

Gebührentarif  für Bewilligungen von Ausnahmetransporte, Nacht- und Sonntagsfahrten.

Vorzeitige Mofa- / E-Bikeprüfung für den Schulweg

Das Strassenverkehrsamt kann den Führerausweis für Motorfahrräder vor Erreichung des 14. Altersjahres erteilen, wenn die Verwendung eines anderen Verkehrsmittels unzumutbar ist.

Die vorzeitige Zulassung zur Mofaprüfung wird 2 Monate vor Übertritt in die Oberstufe erteilt, wenn die Verwendung eines öffentlichen Verkehrsmittels und Schulbusses ausgeschlossen oder unzumutbar ist und der Weg zu Schule mindestens 5km beträgt, wobei pro 100 Höhenmeter 1.5 Kilometer Weg angerechnet wird.

Vorgehen

Dem Lernfahrausweisgesuch  für die Kategorie M oder G ist ein schriftliches Gesuch für vorzeitige Theorieprüfung beizulegen.

Nach bestandener Theorieprüfung wird ein Führerausweis der Kategorie M beschränkt auf den Schulweg ausgestellt. Mit erreichen des 14. Altersjahr wird automatisch ein neuer Führerschein ohne Beschränkung und allenfalls mit Kategorie G ausgestellt.

Kosten

  • Theorieprüfung: CHF 30.00
  • Erster Führerausweis im Kreditkartenformat: CHF 60.00
  • Löschung der Beschränkung: CHF 40.00

Parkkarte für gehbehinderte Personen

Personen, für welche während mindestens 6 Monaten die selbständige Fortbewegung zu Fuss nur bis ca. 200m möglich ist, können eine Parkkarte für gehbehinderte Personen beantragen.

Das vom Arzt bestätigte Gesuch um Abgabe einer Parkkarte für gehbehinderte Personen kann  per Post an uns gesendet oder am Kundenschalter abgeben werden.

Institutionen, welche den Behindertentransport zum Zweck haben, können ebefalls eine Gesuch für eine solche Parkarte stellen.

Benützung der Parkkarte

Persönlich

Die Parkkarte wird auf eine Person oder auf eine Organisation ausgestellt und ist nicht übertragbar. Sie gilt nur für Selbstfahrten gehbehinderter Personen oder während der Dauer des Transports und der Begleitung derselben.

Anbringen der Parkkarte

Die Parkkarte ist gut sichtbar hinter der Frontscheibe anzubringen.

Zusätzliche Informationen

Strassenverkehrsamt

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 11
F: +41 71 353 66 81
Öffnungszeiten
Montag-Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Gründonnerstag vor Karfreitag bis 16.00Uhr