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Schwarzarbeit

Wem können Sie vermutete Schwarzarbeit melden?

Gemäss der kantonalen Verordnung über Massnahmen gegen die Schwarzarbeit ist das kantonale Arbeitsinspektorat als Kontrollorgan und Meldestelle bezeichnet und muss allen Hinweisen auf Schwarzarbeit nachgehen. Für Ihre Meldung können Sie das entsprechende Formular verwenden. Beantworten Sie so viele Fragen wie möglich.

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Wenn Sie einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin im vereinfachten Abrechnungsverfahren abrechnen wollen, wenden Sie sich bitte an die Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden, Tel. +41 71 354 51 51 oder füllen Sie direkt das entsprechende Formular aus.