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Eich- und Messwesen

Zum Schutz und zur Sicherheit der Bürger-/innen und Konsumenten-/innen müssen Messmittel periodisch überprüft und nachgeeicht werden mit dem Ziel, korrekte und gesicherte Messungen in den Bereichen Handel, öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Umwelt und bei der amtlichen Feststellung von Sachverhalten zu gewährleisten. Für die Kontrolle der Messmittel sind in der Schweiz die kantonalen Eichämter, ermächtigte Eichstellen sowie das eidg. Institut für Metrologie (METAS) verantwortlich.

Der Eichmeister ist für folgende Eichungen und Prüfungen bevollmächtigt:

  • Waagen (Ladentisch-, Post-, Industrie-, Brücken-, Preisauszeichnungswaagen,..)
  • Messanlagen für Flüssigkeiten ausser Wasser (Zapfsäulen, Messanlagen auf Tankfahrzeugen, Milchmessanlagen)
  • Messgeräte für die Abgaswartung in Garagen (für Benzinabgase und Dieselrauch)
  • Längenmasse (Massstäbe, Bandmasse, Messkluppen)
  • Hohlmasse (Gefässe, Schnittholzrahmen, Fässer, Gläser mit und ohne Markierung)
  • Gewichtstücke (Handelsgewichte bis mittlere Genauigkeitsklassen)

Der gesetzlich korrekte Einsatz der Messmittel wird periodisch überwacht mittels Nachschau. Mit der Marktüberwachung wird sichergestellt, dass die in Verkehr gebrachten Messmittel sowie die angewandten Konformitätsbewertungsverfahren den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Im Handel werden 4 Verkaufsformen von Waren unterschieden:

  • Offenverkauf
  • Selbstbedienung
  • Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge
  • Zufallspackungen – Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge

Das Eichamt kontrolliert die Mengenangaben und Füllmengen der Fertigpackungen, damit ein redlicher Handel und Schutz vor unlauterem Wettbewerb gewährleistet ist.