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Baulicher Zivilschutz

Gemäss Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz BZG ist für jeden Einwohner und jede Einwohnerin in zeitgerecht erreichbarer Nähe des Wohnortes ein Schutzplatz zu stellen.

Die Zuständigkeiten im Zivilschutz sind wie folgt aufgeteilt:

Departement Finanzen, Amt für Immobilien - Baulicher Zivilschutz:

  • Kontrolle und Verfügung Baugesuch
  • Abnahme Schutzräume vor Bezug
  • bauliche Veränderungen im Schutzraum bei Sanierungen und Umbauten
  • Aufhebungen und Umnutzungen

Departement Inneres und Sicherheit, Amt für Militär und Bevölkerungsschutz (MBS) - Organisation:

  • Zuweisungsplanung
  • Periodische Schutzraumkontrolle (PSK)
  • Zivilschutzorganisation (ZSO)

Im Konfliktfall

Droht ein bewaffneter Konflikt mit Gefahr für die Schweiz, entscheidet der Bundesrat über den Schutzraum-Bezug. Das Departement Inneres und Sicherheit, Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, orientiert die Bevölkerung und gibt die Zuweisung bekannt. Gleichzeitig müssen die Schutzräume für den Ernstfall eingerichtet werden.

Zusätzliche Informationen

Amt für Immobilien

Obstmarkt 1
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 82

Info zu den Presseberichten vom 28.04.2023

Zum Thema "Aufhebung von Kleinschutzräumen" hat das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz eine ergänzende Information verfasst.

Informationen als PDF