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Arzneimittel

Hausspezialitäten

Hausspezialitäten von endabgebenden Betrieben (Apotheken, Drogerien, heilpraktischen Praxen) in Appenzell Ausserrhoden sind Arzneimittel, die ausschliesslich im betreffenden Betrieb abgegeben und nach eigener Formel (= Rezept) des Betriebes im Voraus seriell hergestellt werden.

Für die Neu-Zulassung einer Hausspezialität verwenden Sie bitte dieses Gesuchs-Formular.


AR-Registrierungen

Mit der Einführung des eidgenössischen Heilmittelgesetzes (HMG) im Jahre 2002 wurden kantonale Neuzulassungen nicht mehr gestattet.

Die folgenden AR-Zulassungen, welche am 1.1.2002 bereits über eine kantonale Zulassung verfügten und sich per 1.1.2018 in Verkehr befunden haben sind weiterhin verkehrsfähig.


Anwendung rezeptpflichtiger Arzneimittel durch Hebammen

Das Departement Gesundheit und Soziales hat berufsausübungsbewilligten Hebammen die Anwendung einiger Arzneimittel zum berufsbedingten Einsatz ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung gestattet.

Das Verzeichnis (Version 4 vom 17.01.2024) finden Sie hier:

 


Anwendung rezeptpflichtiger Arzneimittel durch Optometristinnen und Optometristen

Das Departement Gesundheit und Soziales hat berufsausübungsbewilligten Optometristinnen und Optometristen die Anwendung einiger Arzneimittel zum berufsbedingten Einsatz ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung gestattet.

Das Verzeichnis (Version 1 vom 02.2024) finden Sie hier

 

Zusätzliche Informationen

Fachstelle Heilmittelkontrolle

Amt für Gesundheit
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 91
F: +41 71 353 68 54