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Infektionskrankheiten

Verschiedene Erreger wie Bakterien, Pilze oder Viren können eine Infektionskrankheit (auch ansteckende oder übertragbare Krankheit) auslösen.

Der Kantonsärztliche Dienst

  • nimmt die Meldepflicht gegenüber dem Bund wahr
  • koordiniert die Massnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
  • überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen

Meldepflichtige Krankheiten

  • Laboratorien sowie Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet dem Kantonsärztlichen Dienst übertragbare Krankheiten zu melden. Formulare für die übertragbare Krankheiten finden Sie hier.
  • Der Kantonsärztliche Dienst leitet die Meldungen an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) weiter.
  • Er koordiniert und überwacht bei Bedarf weitere Abklärungen und Massnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.

Zahlen zu Infektionskrankheiten

Weitere Informationen des BAG zu Infektionskrankheiten.

Coronavirus

Übertragung

Das Virus überträgt sich am häufigsten bei engem und längerem Kontakt: Wenn man zu einer infizierten Person weniger als 1,5 Meter Abstand ohne Schutz hält (Schutz: z.B. beide Personen tragen eine Maske). Je länger und enger dieser Kontakt ist, desto wahrscheinlicher ist eine Ansteckung.

Symptome

Das neue Coronavirus kann sehr unterschiedliche Krankheitssymptome zeigen.

Die häufigsten Symptome sind:

  • Symptome einer akuten Atemwegserkrankung (Halsschmerzen, Husten (meist trocken), Kurzatmigkeit, Brustschmerzen)
  • Fieber
  • Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns

Die Krankheitssymptome sind unterschiedlich stark, sie können auch leicht sein. Ebenfalls möglich sind Komplikationen wie eine Lungenentzündung.

Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)

Die Frühsommer-Meningoenzephalitits (FSME) oder durch Zecken übertragene Meningoenzephalitis (Enzephalitis = Gehirnentzündung) ist eine Infektionskrankheit, die durch das FSME-Virus hervorgerufen wird. Die Übertragung erfolgt durch einen Stich einer befallenen Zecke (Holzbock).

Das Bundesamt für Gesundheit informiert mit der Medienmitteilung vom 4. Februar 2019, dass die Impfempfehlung betreffend Frühsommer-Meningoenzephalitis angepasst wird. Die Impfung wird nun in der ganzen Schweiz – mit Ausnahme der Kantone Genf und Tessin – Menschen empfohlen, die bei Aktivitäten im Freien, insbesondere im Wald, Zecken ausgesetzt sind.

Masern

Masern sind eine vor allem wegen ihren Komplikationen gefürchtete virale Infektionskrankheit, die durch das Masern-Virus ausgelöst werden. Zu einer Übertragung des hoch ansteckenden Masern-Virus kommt es durch Tröpfcheninfektion beim Husten oder Niesen. 2 Dosen einer MMR-Impfung schützen ein Leben lang vor den Komplikationen der Masern, Mumps und Röteln.

  • Informationen des BAG zu Masern

 

Norovirus

Noroviren sind Durchfallerreger. Die Übertragung erfolgt über den Mund oder die Nase. Erkrankte leiden an schwallartigem Erbrechen und starkem Durchfall. Noroviren sind weltweit verbreitet. Es gibt keine Medikamente bzw. Impfungen zur Vorbeugung. Üblicherweise dauert die Erkrankung nur 2 – 3 Tage und klingt dann wieder ab. 

Saisonale Grippe (Influenza)

Die Grippe (= Influenza) ist im Winter eine häufige Infektionskrankheit. Das Risiko einer Erkrankung und von Komplikationen lässt sich durch eine Grippeimpfung im Herbst reduzieren. Empfohlen wird sie für bestimmte Risikogruppen und deren Kontaktpersonen.

Tuberkulose

Die Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die zu 80% die Lunge befällt. Übertragen werden die Krankheitserreger fast ausschliesslich durch Tröpfcheninfektion über die Atemluft. Für eine Ansteckung ist ein Aufenthalt im gleichen Raum über mehrere Stunden erforderlich. In der Schweiz gibt es pro Jahr rund 550 Erkrankungen.

Weitere Informationen zu Tuberkulose finden Sie auf den Webseiten der Lungenliga St. Gallen - Appenzell und des Kompetenzzentrums Tuberkulose der Lungenliga Schweiz.

Windpocken & Gürtelrose

Windpocken sind eine ansteckende, virale Infektionskrankheit, die meist im Kindesalter auftritt. In den meisten Fällen verlaufen die Windpocken harmlos und ohne Komplikationen. Zur Vermeidung von Komplikationen wird die Impfung für 11- bis 39-Jährige ohne bisherige Windpockenerkrankung und für bestimmte Risikogruppen ab dem 12. Lebensmonat empfohlen.

 

Zusätzliche Informationen

Kantonsärztlicher Dienst

Amt für Gesundheit
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 81

Gesetzliche Grundlagen

Epidemiengesetz EpG (SR 818)