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Familienforschung
Über das Merkblatt „Bezug von Personendaten aus den Zivilstandsregistern“ und dem Ablaufschema „Bekanntgabe von Personendaten aus den Zivilstandsregistern“ erhalten sie die nötigen Informationen. Ein Gesuch um Auskunft aus dem Zivilstandsregister ist immer schriftlich an die zuständige Behörde einzureichen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch vom Staatsarchiv Appenzell Ausserrhoden.
Zusätzliche Informationen
Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand
Landsgemeindeplatz 2
9043
Trogen
T: 071 343 63 33