Inhalt

Familienforschung

Über das Merkblatt „Bezug von Personendaten aus den Zivilstandsregistern“ und dem Ablaufschema „Bekanntgabe von Personendaten aus den Zivilstandsregistern“ erhalten sie die nötigen Informationen. Ein Gesuch um Auskunft aus dem Zivilstandsregister ist immer schriftlich an die zuständige Behörde einzureichen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch vom Staatsarchiv Appenzell Ausserrhoden.

Ausserrhoder Kirchenbücher bis 1875

Zusätzliche Informationen

Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand

Landsgemeindeplatz 2
9043 Trogen
T: 071 343 63 33