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Autofahrer wegen Sichtbehinderung angehalten

Sicht aus dem Autodurch mitgeführte Verlegeplatten stark eingeschränkt.

In Lustmühle ist am Dienstag, 20. Februar 2024, ein Personenwagen angehalten worden, bei welchem die Sicht durch die Ladung eingeschränkt und keine Ladungssicherung vorhanden war. Der Autofahrer wird angezeigt.

Durch eine Polizeipatrouille wurde kurz vor 11.00 Uhr an der Teufenerstrasse in Lustmühle ein Personenwagen zur Kontrolle angehalten. Dabei wurde festgestellt, dass die im Auto mitgeführten Holzplatten die Sicht nach rechts stark einschränkten, bzw. verdeckten. Zudem war keine Ladungssicherung vorhanden, welches das Transportgut vor dem Verrutschen gesichert hätte. Aufgrund der Feststellungen wird der verantwortliche Fahrzeugführer zur Anzeige gebracht. Für den Weitertransport wurde er angewiesen, die sperrigen Verlegeplatten mit einem geeigneten Fahrzeug durchzuführen.
Hinweis:
Die Ladung darf die Sicht aus der Frontscheibe, den beiden vorderen Seitenscheiben und auf auch die Seitenspiegel nicht behindern. Es darf also beispielsweise nichts auf dem Beifahrersitz transportiert werden, das die Sicht aus dem Seitenfester verhindert oder einschränkt.
Zusätzlich muss die Ladung so gesichert werden, dass niemand gefährdet wird und diese auch nicht herunterfallen oder verrutschen kann. Eine überhängende Ladung muss gekennzeichnet sein und die Beleuchtungselemente und das Kontrollschild müssen jederzeit ersichtlich sein.

Zusätzliche Informationen

Kantonspolizei

Zeughaus
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T: +41 71 343 66 66
F: +41 71 353 64 21